Drucksache 16/1149 12. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Zuschussanträge in Bad Bergzabern Die Kleine Anfrage 727 vom 21. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuschussanträge haben die Stadt Bad Bergzabern und die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern in den letzten zehn Jahren, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Stadt und der betreffenden Ortsgemeinde, an die Landesregierung gestellt? 2. Welche der gestellten Anträge wurden positiv beschieden und wie hoch waren die genehmigten Fördergelder (bitte aufschlüs- seln in absoluten Zahlen und in prozentualer Förderung)? 3. Wurde bei der Förderung der Fördersatz, der Gemeinden außerhalb der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bewilligt wurde, überschritten bzw. welche Fördersätze werden landesweit bei welcher Fallkonstellation angewandt? 4. Falls es Überschreitungen gab, welche Gründe führten zu einer höheren Förderung und wie hoch war die zusätzliche Förderung in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. April 2012 wie folgt beantwortet: Die Antworten auf die Fragen 1 bis 2 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht *), in der das Ergebnis einer entsprechenden Ressort umfrage dargestellt ist. Zu Frage 3: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung gab es keine Überschreitungen der üblichen Fördersätze bei den in der Anlage beigefügten Bewilligungen. Im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung gelten folgende Fördersätze für Infrastrukturmaßnahmen: In den Fördergebieten des Landes (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ [GRW], regionales Landesfördergebiet) beträgt der Regelfördersatz für die gewerbliche Infrastrukturförderung 50 %, für die touristische Basisinfrastrukturförderung 55 %. Außerhalb dieser Gebiete gilt der niedrigere Regelfördersatz in Höhe von 40 % im gewerblichen und 45 % im touristischen Infrastrukturbereich. Zusätzlich können je nach Finanzschwäche des jeweiligen Maßnahmeträgers sowohl bei den gewerblichen als auch bei den touris - tischen Maßnahmen Zuschläge von 5 % bis 10 % gewährt werden. Für die Festlegung der Finanzkraft wird dabei die Steuereinnahmekraft einschließlich der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune zugrunde gelegt. In anerkannten Konversionsgebieten bzw. bei interkommunalen Projekten kann bei gewerblichen Erschließungsmaßnahmen ein weiterer Zuschlag von je 5 % gewährt werden. In besonders strukturschwachen Regionen wie bspw. den Landkreisen Kaiserslautern oder Südwestpfalz können Zuwendungen von bis zu 80 % sowohl für die gewerbliche als auch für die touristische Infrastrukturförderung gewährt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Ausführliche Internetausgabe, die Original-Drucksache ist ohne den Abdruck der Übersicht erschienen. Drucksache 16/1149 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Es gelten folgende Sonderbestimmungen: Bei der Radwegebeschilderung beträgt der Fördersatz einheitlich 60 % und bei der Förderung von Prädikatswanderwegen nach dem Wanderwege-Leitfaden 70 %. Bei der Beschilderung von Mountainbike-Parks wird seit dem 1. Juni 2010 ebenfalls ein vereinheitlichter Fördersatz von 60 % angewandt. Weiterhin können aufgrund der Bäder-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 1. Juli 2005, in der Fassung vom 1. August 2008, in rheinland-pfälzischen Kurorten und Heilbädern zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit bestimmte Maßnahmen wie z. B. die Neueinrichtung, Modernisierung und Attraktivierung von kurspezifischen Infrastruktureinrichtungen gefördert werden. Hierbei kann die Zuwendung je nach Maßnahme bis zu 75 %, seit dem 1. August 2008 bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur wurden bei der Gewährung von Zuwendungen an die Stadt Bad Bergzabern sowie an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die landesweit angewandten Fördersätze nicht überschritten . Bei den der Stadt Bad Bergzabern und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern in den Bereichen der Dorferneuerung , des Städtebaus, des Investitionsstocks und des Sportstättenbaus gewährten Förderungen richtet sich die Höhe der Zuwendung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und ggf. der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Die Fördersätze bewegten sich jeweils innerhalb der landesweit zugrunde gelegten Bandbreite. Im Förderbereich des kommunalen Straßenbaus werden gemäß den Förderregularien die zur Verfügung stehenden Straßenbaufördermittel als Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Höhe der Fördersätze ist in einer Förderstaffel festgelegt. Diese richtet sich insbesondere nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger. Für die Gemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und für die Stadt Bad Bergzabern wurden die landesweit in dem Zeitraum von 2003 bis 2012 jeweils gültigen Förderstaffeln angewandt. Die Förderung von baulichen Anlagen des ÖPNV/SPNV erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des ÖPNV einschließlich des SPNV (VV ÖPNV/SPNV). Danach beträgt die Höhe der Zuwendung grundsätzlich bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Bei kommunalen Vorhabenträgern kann der Fördersatz um zehn Prozent erhöht werden. Damit ergibt sich in der Regel bei kommunalen Antragstellern/Vorhabenträgern ein Fördersatz von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für den Bau von Wartehäuschen an Bushaltestellen wird ein Festbetrag von 2 050 € gewährt. Bei Fördermaßnahmen in der Stadt Bad Bergzabern und in der Verbandsgemeinde wurden diese vorgenannten Fördersätze angewandt. Die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen richtet sich ebenfalls nach dem landesweit einheitlichen Fördersatz in Höhe von 37 %. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ist zunächst darauf hinzuweisen , dass im forstlichen Zuwendungsverfahren im Rahmen Kleiner Anfragen eine Darstellung der Zuwendungsdaten unterhalb der Ebenen Landkreis, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt aufgrund eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes zur Aufschlüsselung der vielfach praktizierten sog. Bündelungsverfahren nicht möglich ist. Bei der Förderung wurden die Fördersätze, die Gemeinden außerhalb der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bewilligt wurden, nicht überschritten bzw. es wurden die Fördersätze zugrunde gelegt, die landesweit bei gleicher Fallkonstellation angewandt werden . Dabei können sich die landesweit angewandten Fördersätze innerhalb festgelegter Bandbreiten bewegen (z. B. gemäß den Förder - richtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung). Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wurden die Förderregularien alle Förderbereiche landeseinheitlich angewendet. Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen erläutert die Informationen zu den Förderprojekten laut Anlage wie folgt: Für die Projekte der lfd. Nr. 1 bis 17 gibt es keine festen Fördersätze. Die Förderung der Projekte Nr. 18 bis 30 richtet sich nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung. Hierbei sind die folgenden Höchstbeträge anzuwenden. Diese Fördersätze werden nicht überschritten: – Schaffung von U 3-Plätzen mit Baumaßnahme: Neubaupauschale für Gruppen: 55 000 €; Neu- und Umbaupauschale je neuem U 3-Platz: 4 000 € – Schaffung von U 3-Plätzen ohne Baumaßnahme: Ausstattungspauschale je neuem U 3-Platz: 1 000 €. Die Förderung der Projekte Nr. 32 bis 49 richtet sich nach der VV Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV JuFöG). Gemäß Ziffer 4.2 werden Zuwendungen bis zu 5 000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie melden Fehlanzeige. Zu Frage 4: Fehlanzeige. Dr. Carsten Kühl Staatsminister 2