Drucksache 16/1150 13. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Haller und Margit Mohr (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Auswirkungen der Telekommunikationsgesetznovelle auf die Breitbandför de rung Die Kleine Anfrage 735 vom 22. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Länder und der Bund im Februar 2012 über den Inhalt eines neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) geeinigt. Zuvor hatten einige Länder den Vermittlungsausschuss angerufen, darunter auch Rheinland-Pfalz. Strittig waren unter anderem Regelungen, die für den Ausbau von Breitbandinternet von Bedeutung sind. Dabei ging es insbesondere um Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Ausbau von Breitbandinternet in der Fläche. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Ziele der Landesregierung konnten im Rahmen des Vermittlungsverfahrens insgesamt und in Bezug auf den Breitband- ausbau erreicht werden? 2. Besteht die Aussicht darauf, dass zusätzliche Bundesmittel für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt werden? 3. Inwiefern könnten rheinland-pfälzische Kommunen und Unternehmen von entsprechenden Förderprogrammen des Bundes pro- fitieren? 4. Wie beurteilt die Landesregierung über das genannte Vermittlungsverfahren hinaus die gesamte TKG-Novelle und die Breit- bandpolitik der Bundesregierung? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 bis 3: Im Vermittlungsverfahren zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes konnten entscheidende Zugeständnisse des Bundes an die Länder erzielt werden: Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bei zukünftigen Versteigerungen von Rundfunkfrequenzen die Erlöse zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Bislang wurden die Länder an solchen Versteigerungserlösen nicht beteiligt. Der Bund hat den Entschädigungsanspruch von Betreibern drahtloser Mikrofonanlagen im Frequenzspektrum der Digitalen Dividende um zwei Jahre verlängert und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Zudem wurde ein Sockelbetrag eingeführt, der die Entschädigungssumme für ältere Anlagen deutlich anhebt. Frequenzentscheidungen, die den Rundfunk betreffen, bedürfen entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung nun stets der Zustimmung des Bundesrates. In Bezug auf den Breitbandausbau sieht die Landesregierung weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Breitbandstrategie des Bundes. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens konnte zwar erreicht werden, dass künftig verschiedene zinsgünstige Darlehensprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Vergabe von Breitbanddarlehen genutzt werden können. Zu diesem Zweck werden bestehende Darlehensprogramme für Kommunen, kommunale Unternehmen sowie kleine und mittlere privatwirtschaftliche Unternehmen transparenter und praktikabler gestaltet. Geplante, aber aus Liquiditätsgründen bislang nicht wirtschaftlich umsetzbare Projekte können somit künftig zeitnah auf den Weg gebracht werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1150 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für die Umsetzung von Projekten in ländlichen Regionen hätte es jedoch eines zusätzlichen finanziellen Engagements des Bundes bedurft, zu dem es im Verfahren allerdings zu keiner Einigung gekommen ist. Zu Frage 4: Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurden in erster Linie europarechtliche Vorschriften erfolgreich umgesetzt. Im Bereich der Wettbewerbsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt wurden die Investitionsbedingungen für den Markt insgesamt verbessert. Dieses gilt zum Beispiel für die verbesserte Planungssicherheit der Marktteilnehmer durch längere Markt - regulierungszyklen, den Vorrang freiwilliger Angebote bei der Netzzugangsregulierung und vor allem den deutlich verbesserten Anspruch der Telekommunikationsunternehmen auf Zugang zu Infrastrukturen anderer Infrastrukturinhaber (z. B. aus dem Bereich der Verkehrs-, Wasser- oder Energiewirtschaft). Auch im Bereich des Verbraucherschutzes konnten einige Verbesserungen erreicht werden: So werden – nach einer Übergangsfrist – Warteschleifen für alle Sonderrufnummern kostenlos sein. Ebenso wird es künftig eine Preisansageverpflichtung bei Call-by-CallAnrufen geben, der Wechsel eines Anschlussanbieters muss in Zukunft innerhalb eines Tages vollzogen werden und die tatsäch - liche Geschwindigkeit eines Breitbandanschlusses muss so transparent gestaltet werden, dass dem Kunden auch bei hoher Netzauslastung ein Mindestniveau garantiert werden kann. In Bezug auf die Breitbandpolitik der Bundesregierung sieht die Landesregierung weiterhin Verbesserungsbedarf. So ist es auch im Vermittlungsverfahren nur bedingt gelungen, eine Ausweitung des finanziellen Engagements des Bundes für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu erreichen, das nicht nur in der Gewährung von Darlehen bestehen, sondern auch auf die Gewährung von Zuschussmitteln ausgeweitet werden sollte. Sowohl die Wirtschaftsministerkonferenz wie auch das durch den Bund für das Breitbandmonitoring beauftragte Unternehmen Roland Berger Consultants haben im Dezember 2011 angemahnt, dass es erheblich größerer Anstrengungen bedarf, wenn das Ziel des Bundes erreicht werden soll, bis 2014 mindestens 75 % der Bevölkerung mit 50 Megabit-Anschlüssen zu versorgen. In Vertretung: Ernst-Christoph Stolper Staatssekretär