Drucksache 16/1153 17. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 761 vom 3. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wird die von der Landesregierung betriebene Gebietsoptimierung in den nächsten Jahren auch Auswirkungen haben auf Ver- bandsgemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern? Wenn ja, welche? 2. Kann die Landesregierung für die nächsten Jahre verbindlich ausschließen, dass Verbandsgemeinden mit mehr als 15 000 Ein- wohnern im Rahmen der von der Landesregierung betriebenen Gebietsoptimierung auch im Falle der „Zwangsoptimierung“ benachbarter Verbandsgemeinden keinerlei Gebietsveränderung erfahren? 3. Kann die Landesregierung verbindliche ausschließen, dass die Verbandsgemeinde Asbach im Rahmen der von der Landesregierung betriebenen Gebietsoptimierung auch im Falle der „Zwangsoptimierung“ benachbarter Verbandsgemeinden in den nächsten zehn Jahren eine Veränderung ihres Gemeindegebietes erfahren wird? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden richten sich nach dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Ver waltungsreform (Artikel 1 des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwal tungsreform vom 28. September 2010 [GVBl. S. 272]). Das seit dem 6. Oktober 2010 geltende Landesgesetz geht davon aus, dass in der Regel verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Verbandsgemeinden mit mindestens 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ausreichende Leistungsfä higkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben. Demzufolge besteht für Verbandsgemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kein Ge bietsänderungsbedarf. Sie kommen jedoch unter Umständen als Partner für Zusam menschlüsse mit benachbarten verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden , die einen Gebietsänderungsbedarf haben, in Betracht. Dabei kann es sich um ver bandsfreie Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Verbandsgemeinden mit weniger als 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern han - deln. Im Anschluss an die Freiwilligkeitsphase, das heißt ab dem 1. Juli 2012, wird das Mi nisterium des Innern, für Sport und Infrastruktur Vorschläge für die aus Gemeinwohl gründen erforderlichen, nicht auf freiwilliger Basis zustande gekommenen oder zustande kommenden Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Ver bandsgemeinden nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform sowie Vorschläge für entsprechende gesetzliche Regelungen ausarbeiten. Zur Vorbereitung lässt das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur derzeit wissenschaftlich untersuchen, ob und gegebenenfalls welche Ausnahmegründe im Sinne des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsre form für einen unveränderten Fortbestand von verbandsfreien Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und von Verbandsgemeinden mit weni ger als 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorliegen. Drucksache 16/1153 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Entscheidungen über die Gebietsänderungen obliegen dem Landtag Rheinland-Pfalz. Zu Frage 3: Nach dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform sind als Einwohnerzahlen der verbands freien Gemeinden und Verbandsgemeinden die vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz zum 30. Juni 2009 festgestellten amtlichen Zahlen der Personen, die mit alleiniger Wohnung oder, sofern eine Person mehrere Wohnungen hat, mit ihrer Hauptwohnung in der kommunalen Gebietskörper schaft gemeldet sind, maßgebend. Die Verbandsgemeinde Asbach hatte zum 30. Juni 2009 laut Daten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz 22 408 Einwohnerinnen und Einwohner. Mithin gibt es für diese Kommune aufgrund des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommu nal- und Verwaltungsreform keinen Gebietsänderungsbedarf. Allerdings kann die Verbandsgemeinde Asbach als Partner für einen Zusammen schluss mit der Verbandsgemeinde Waldbreitbach in Betracht kommen. Diese hatte zum 30. Juni 2009 laut Daten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz 9 353 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur würde eine freiwillige Gebiets änderung der Verbandsgemeinde Waldbreitbach sehr begrüßen. Roger Lewentz Staatsminister