Drucksache 16/1160 18. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Landesentwicklungsplanung Die Kleine Anfrage 750 vom 27. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Die beiden Städte Weißenthurm und Mülheim-Kärlich sind im LEP IV als Gemeinden der Grundversorgung eingestuft. Seit vielen Jahren erfüllen beide Kommunen die Voraussetzungen von Mittelzentren in ausreichendem Umfang. Dies wurde bereits mehrfach begründet und beantragt. Bei der Verabschiedung des langjährigen Bürgermeisters Walter Weinbach in der Verbandsgemeinde Weißenthurm am 25. Juni 2010 erklärte der damals zuständige Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch, dass bei der Landesregierung entschieden worden sei, dass Mülheim-Kärlich/Weißenthurm als kooperatives Mittelzentrum mit Koblenz ausgewiesen werde. Die schriftliche Bestätigung werde bis Ende Juli in der Verbandsgemeinde Weißenthurm vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist mit der von Innenminister Bruch angekündigten schriftlichen Bestätigung zu rechnen? 2. Wodurch hat sich die eingetretene Verzögerung ergeben? 3. Wann wird diese Änderung im Änderungsverfahren des LEP IV mit eingearbeitet? 4. Welche weiteren Änderungen stehen bei der Landesentwicklungsplanung an, die im derzeitigen Verfahren zur Energiewende nicht berücksichtigt wurden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. April 2012 wie folgt beantwortet: Die Festlegung der Mittel- und Oberzentren im Land Rheinland-Pfalz erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) im Landesentwicklungs programm. Für die Ausweisung von Mülheim-Kärlich/Weißenthurm als Mittelzentrum bedürfte es mithin einer Änderung bzw. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV). Das betreffende Verfahren ist in den §§ 6 und 8 LPlG geregelt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Bezug auf eine Aufstufung der beiden Städte Weißenthurm und Mülheim-Kärlich sind von Seiten der Landesregierung bisher keine Entscheidungen getroffen worden. Folglich kann auch keine Bestätigung einer solchen Entscheidung erfolgen. Zu Frage 2: Die im Rahmen einer Teilfortschreibung des LEP IV beabsichtigte Neuausrichtung des Zentrale-Orte-Konzepts soll nach Abschluss der Kommunal- und Verwaltungsreform vorgenommen werden. Dieser Prozess ist aufgrund der noch laufenden Freiwilligkeitsphase für Zusammenschlüsse von Gemeinden noch nicht abgeschlossen. Ein schlüssiges Gesamtkonzept für die künftige zentral - örtliche Gliederung, das den elementaren rechtlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung, Folgerichtigkeit und Systemgerechtig- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1160 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode keit Rechnung trägt, wird deshalb erst nach Abschluss der Kommunal- und Verwaltungsreform in ein entsprechendes Verfahren einer Teilfortschreibung eingebracht werden können. Dieses soll nicht durch vorher erfolgende Einzelfallentscheidungen beeinflusst oder gar beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund will die Landesregierung gegenwärtig keine Entscheidungen über die Ausweisung weiterer Mittelzentren treffen. Zu Frage 3: In der Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien sind eine Reihe von Themen angesprochen, die im Rahmen von Teilfortschreibungen des LEP IV abzuarbeiten sind. Vordringlich ist zunächst die Frage der Energiewende und der damit verbundenen Änderungen im Landesentwicklungsprogramm – Kapitel 5.2.1 Erneuerbare Energien – in Angriff genommen worden . Hierzu läuft derzeit das entsprechende Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Nach Abschluss dieses Änderungsverfahrens werden dann die nächsten Themen aufgegriffen. Zu Frage 4: Weitere anstehende Änderungen des LEP IV betreffen Themen wie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, eine landesweite Biodiversitätsstrategie, den Rohstoffabbau sowie das Zentrale-Orte-Konzept. Eveline Lemke Staatsministerin