Drucksache 16/1161 18. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Mai 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Investitionsrahmenplan (IRP) des Bundes in Bezug auf Bauabschnitte der B 10 – Stand März 2012 Die Kleine Anfrage 749 vom 27. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Bundesverkehrsminister hat den endgültigen Investitionsrahmenplan (IRP) des Bundes am 26. März 2012 vorgestellt. Zu dem am 15. Dezember 2011 vorgestellten Entwurf des IRP konnten die Länder Stellungnahmen abgeben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Stellungnahme hat die Landesregierung gegenüber dem Bundesministerium in Bezug auf den Entwurf des IRP im Zu- sammenhang mit dem vierspurigen Ausbau der B 10 abgegeben? 2. Im endgültigen IRP ist bei Rheinland-Pfalz im Bereich D (Weitere wichtige Vorhaben) die vierstreifige Erweiterung der B 10 im Bereich Queichhambach – Landau nun doch enhalten. Im Entwurf war diese Erweiterung nicht vorgesehen. Auf was ist diese Ergänzung zurückzuführen? Hat die Landesregierung hier nachgebessert? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich nun daraus, dass die vierstreifige Erweiterung der B 10 im Bereich Queichhambach – Landau im IRP enthalten ist? 4. Welche Konsequenzen hat die Aufnahme der vierstreifigen Erweiterung der B 10 im Bereich Queichhambach – Landau im IRP auf das angestrebte Mediationsverfahren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat eine Stellungnahme zum Investitionsrahmenplan (IRP) abgegeben, die sich allerdings nicht auf die B 10 bezog . Worauf die Ergänzung zurückzuführen ist, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Zu den Fragen 3 und 4: Die Aufnahme des Abschnitts Queichhambach – Landau in die Kategorie D des IRP ermöglicht – soweit nicht bereits im Planfeststellungsbeschluss (Abschnitt Landau – Godramstein) enthalten – die Weiterführung der Planungen. Dies entspricht im Übrigen den Festlegungen im Bundesverkehrswegeplan für diesen Abschnitt (WB *). Die Koalitionsvereinbarung sieht insoweit vor, diesen Abschnitt in das Mediationsverfahren einzubeziehen. Dessen Ergebnisse werden in die weiteren Planungen einfließen. Roger Lewentz Staatsminister