Drucksache 16/1166 20. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Durchführung von Modellvorhaben nach § 14 a des Landesgesetzes zur Ausführung des 12. Buches Sozialgesetzbuch Die Kleine Anfrage 755 vom 29. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit § 14 a des Landesausführungsgesetzes zum 12. Buch Sozialgesetzbuch hat das Land im September 2010 den örtlichen Trägern der Sozialhilfe die Möglichkeit geschaffen, in Modellvorhaben die Durchführung neuer Formen der Leistungserbringung zu erproben . Die Modellvorhaben sollen besonders den Vorrang der ambulanten Leistungen vor teilstationären und stationären Leis - tungen berücksichtigen und der Entwicklung von einer überwiegend einrichtungsbezogenen zu einer personenbezogenen Teil habe - leistung Rechnung tragen. Darüber hinaus sollen die Modellvorhaben im Zusammenwirken des fachlich zuständigen Ministeriums mit dem jeweiligen örtlichen Träger der Sozialhilfe so ausgewertet werden, dass landesweite Bewertungen ermöglicht werden. Insgesamt dürfen die Modellvorhaben nicht zu Mehrausgaben des Landes führen; das ist durch ein fortlaufendes Controlling sicher - zustellen. Die Modellvorhaben haben das Ziel, die Selbsthilfe der Leistungsberechtigten stärker zu aktivieren, ihnen ein weitgehend selbstständiges Leben zu ermöglichen und die Leistungserbringung effizienter und damit kostengünstiger zu gestalten. Die Modellvorhaben enden spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2012. Das Nähere regelt eine Landesverordnung vom 2. Februar 2011 (GVBl. vom 22. Februar 2011). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche örtlichen Träger der Sozialhilfe nehmen seit wann und mit welcher Ausgestaltung an den Modellvorhaben teil? 2. In welchem Umfang wurden seitens der Landesregierung allgemein oder im Einzelfall Anregungen und Vorgaben für die Aus- gestaltung und Durchführung der Modellvorhaben gegeben? 3. In welchem Umfang haben sich unter Berücksichtigung von § 4 der Landesverordnung aufgrund des Wechsels der sachlichen Zuständigkeit vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe zum örtlichen Träger der Sozialhilfe zusätzliche Kostenbeteiligungen des Landes ergeben (bitte aufgeschlüsselt nach Projektteilnehmer)? 4. Wie und in welcher Höhe wurde für die jeweiligen teilnehmenden örtlichen Träger der Sozialhilfe das regionale Budget ermittelt und dessen Überschreitung verhindert? 5. Gibt es örtliche Träger der Sozialhilfe, die vorzeitig, d. h. vor Ablauf der vorgesehenen 18 Monate, aus dem Modellprojekt ausgeschieden sind? 6. Wann wird die abschließende Auswertung der Modellprojekte vorgelegt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. April 2012 wie folgt beantwortet: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steigen die Zahl der leistungsberechtigten Menschen in der Eingliederungs hilfe und der Hilfe zur Pflege und damit auch die Ausgaben stark an. Das Land und die Kommunen stehen trotz der bereits eingeleiteten Maßnahmen in den nächsten Jahren vor besonderen Herausforderungen. Die Zahl der Leistungsberechtigten wird weiter steigen, die Unterstützungsformen unterliegen einem ständigen Wandel und die Haushaltsmittel sind begrenzt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1166 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Um in Zukunft die Mittel noch effizienter am persönlichen Bedarf der Betroffenen orientiert einsetzen zu können, sollen in den Modellprojekten nach § 14 a des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Landes verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben nach § 14 a des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die Auswirkungen einer veränderten Kostenbeteiligung des Landes erprobt und Steuerungsfragen sowie eine Kosten beteiligung des Landes bei Verwaltungskosten geklärt werden. Zu 1.: Bei einem erstmaligen Interessenbekundungsverfahren im Frühjahr 2011 hatte keine ausreichende Zahl von örtlichen Trägern der Sozialhilfe ihr Interesse an einer Projektteilnahme bekundet. Infolge einer neuen konzeptionellen Ausrichtung wurde entschieden, das Modellprojekt auf neue, breiter aufgestellte Grundlagen zu stellen. Danach hatten im Januar 2012 insgesamt 27 örtliche Träger der Sozialhilfe ein grundsätzliches Interesse an einer Teilnahme geäußert. Nachdem inzwischen die Rahmenbedingungen für eine Projektteilnahme besprochen wurden, haben sechs kreisfreie Städte und sechs Landkreise ein ernsthaftes Interesse an einer Teilnahme formuliert. Die Einzelheiten werden zurzeit mit den kommunalen Gebietskörperschaften vereinbart. Es ist davon auszugehen , dass das Modellvorhaben zum 1. Juli 2012 beginnen wird. Zu 2. bis 5.: Diese Fragen stellen sich derzeit nicht, da das Modellvorhaben noch nicht begonnen hat. Zu 6.: Eine Evaluation für das Modellvorhaben wird ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird derzeit erarbeitet. Da das Modellvorhaben auf zwei Jahre befristet ist, soll der Abschlussbericht bis Ende 2014 vorliegen. Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Einzelfragen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Malu Dreyer Staatsministerin