Drucksache 16/1168 23. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Billen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Nürburgring Die Kleine Anfrage 745 vom 22. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Die EU-Kommission prüft die Rechtmäßigkeit der Beihilfen in Höhe von 524 Mio. Euro für das Projekt Nürburgring. Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Einzelpositionen setzt sich die Summe von 524 Mio. Euro zusammen (bitte genaue Auflistung der einzelnen Summen, die bei der EU genehmigt wurden oder zurzeit bei der EU vorliegen)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. April 2012 wie folgt beantwortet: Die Europäische Kommission hat mit Pressemitteilung am 21. März 2012 darüber informiert, dass sie ein förmliches Verfahren er - öffnet hat, um zu prüfen, ob Maßnahmen am Nürburgring in Höhe von insgesamt 524 Mio. € mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Mit der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens ist keine Vorentscheidung getroffen. Die EU-Kommission erläutert im Eröffnungsbeschluss ihre Herleitung dieses Betrages, der sich im Wesentlichen aus dem Nennbetrag eines der Nürburgring GmbH seitens der Investitions- und Strukturbank (ISB) gewährten Darlehens in Höhe von 330 Mio. € und weiteren Maßnahmen wie Gesellschafterdarlehen, Einzahlungen in die Kapitalrücklage und Kapitalerhöhungen sowie der Bereitstellung von Einnahmen aus der Spielbankabgabe zusammensetzt. Der Eröffnungsbeschluss enthält hinsichtlich einzelner Beträge Angaben, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln sind. Es ist vor diesem Hintergrund nicht möglich, im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage die erbetenen Angaben zu machen . Ich bin gerne bereit, die Frage in vertraulicher Sitzung des Innenausschusses zu beantworten. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär