Drucksache 16/1175 24. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Prüfung des Projekts „Nürburgring 2009“ durch die EU-Kommission Die Kleine Anfrage 760 vom 30. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Die EU-Kommission hat am Mittwoch, dem 21. März 2012, in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass sie ein förmliches Prüfverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Beihilferecht durch die rheinland-pfälzische Landesregierung im Zuge des Projekts „Nürburgring 2009“ eingeleitet hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem Datum und welchen Fragen hat sich die EU-Kommission an die Landesregierung gewandt? 2. Wann erfolgten zu den jeweiligen Fragen welche Beantwortungen durch die Landesregierung? 3. Welche Antworten wurden zu welchem Zeitpunkt den Mitgliedern des Innenausschusses in welcher Form mit welchen Druck- sachen mitgeteilt und zur Einsicht vorgelegt? 4. Welche Beantwortungen mit welchen Inhalten waren ggf. bisher aus welchen Gründen unvollständig gegenüber der EU-Kom- mission? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. April 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Wie bereits mehrfach von der Landesregierung berichtet, untersucht die Europäische Kommission, ob bei der Finanzierung des Nürburgrings Anhaltspunkte für Verstöße gegen beihilferechtliche Vorschriften gegeben sind. Mit Schreiben vom 21. März 2012 hat die Europäische Kommission insoweit – auch nach Anregung der Landesregierung – ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet. Die Europäische Kommission untersucht dabei nicht allein die Beihilferechtmäßigkeit von Maßnahmen im Zuge des Projekts „Nürburg - ring 2009“, sondern entsprechend der anzuwendenden Verfahrensregeln Vorgänge der letzten zehn Jahre. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Wie bereits in den Sitzungen des Innenausschusses vom 1. September und 3. November 2011 berichtet und sich aus der den Mitgliedern des Innenausschusses zur Einsicht zur Verfügung gestellten Stellungnahme der Landesregierung vom 15. November 2011 in dem Prüfverfahren ergebend, bat die Europäische Kommission mit Schreiben vom 3. Februar und 3. Mai 2011 um Beantwortung verschiedener Fragen zu Maßnahmen am Nürburgring zur Prüfung der Beihilferechtskonformität. Ebenfalls ergibt es sich aus der den Mitgliedern des Innenausschusses zur Einsicht zur Verfügung gestellten Stellungnahme der Landesregierung vom 15. November 2011, dass die Europäische Kommission ihr Auskunftsersuchen am 26. Juli und 2. September 2011 um weitere Fragen ergänzt hat. Zuletzt hat die Europäische Kommission im Eröffnungsbeschluss vom 21. März 2012 Fragen aufgeworfen. Drucksache 16/1175 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu beiden Anfragen der Europäischen Kommission vom 3. Februar und 3. Mai 2011 hat die Landesregierung – wie bereits mehrfach berichtet – über den Bund am 27. Mai und 16. Juni 2011 jeweils fristgerecht Stellung genommen. Die weiteren Fragen der Euro - päischen Kommission vom 26. Juli und 2. September 2011 hat die Landesregierung – wie bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 10. Januar 2012 mitgeteilt – über den Bund fristgerecht im Rahmen der den Mitgliedern des Innenausschusses zur Einsicht zur Verfügung gestellten Stellungnahme vom 15. November 2011 beantwortet. Die Beantwortung der zuletzt von der Euro päischen Kommission im Eröffnungsbeschluss vom 21. März 2012 aufgeworfenen Fragen ist derzeit in Bearbeitung. Die umfassende Stellungnahme der Landesregierung vom 15. November 2011 wurde den Mitgliedern des Innenausschusses – auf die entsprechende Bitte hin – mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Zudem wurde der Bitte der Fraktion der CDU entsprochen, die Zugänglichkeit zu dieser Stellungnahme auf eine Fraktionsmitarbeiterin der CDU zu erweitern. Diese Stellungnahme enthält auch die Fragestellungen der Europäischen Kommission, die diese in ihren Auskunftsersuchen vom 26. Juli und 2. September 2011 aufgeworfen hat. Die Darlegung der Fragen der Europäischen Kommission aus den Schreiben vom 3. Februar und 3. Mai 2011, der Antworten der Landesregierung hierauf in ihren Stellungnahmen vom 27. Mai und 16. Juni 2011 sowie der Fragen der Europäischen Kommission, die diese im Eröffnungsbeschluss vom 21. März 2012 aufgeworfen hat, ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage aufgrund der darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und wegen rechtshängiger Gerichtsverfahren nicht möglich. Ich bin jedoch gerne bereit, diese Informationen den Mitgliedern des Innenausschusses – analog der Stellungnahme vom 15. November 2011 – in einer die erforderliche Vertraulichkeit wahrenden Weise zugänglich zu machen. Zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung war keine ihrer bisherigen Stellungnahmen an die Europäische Kommission unvollständig. Bei dem Verfahren der Europäischen Kommission zur Prüfung der Beihilferechtmäßigkeit handelt es sich um einen von der Europäischen Kommission gesteuerten interaktiven Prozess, in dem die Europäische Kommission Fragen stellt, aus deren Beantwortung sich – wie im vorliegenden Fall – gegebenenfalls weitere Fragen der Europäischen Kommission ergeben. Dementsprechend hat die Landesregierung in ihren Berichten über das Prüfverfahren gegenüber dem Innenausschuss auch darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission gegebenenfalls weitere Fragen haben wird. Roger Lewentz Staatsminister