Drucksache 16/1176 24. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung der Personalstärke der Polizei in den Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum Die Kleine Anfrage 771 vom 3. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der gegenwärtige Personalstand der in den Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum befindlichen Dienststellen, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Standorten, Funktionen und nach Soll-Stärken, Ist-Stärken, tatsächlicher Einsatzstärke , Abordnungen und Personalstärke im Wechselschichtdienst? 2. Wie viele Beamte sind im Bezirksdienst bei den einzelnen Dienststellen in den Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum im Einsatz (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Polizeiinspektionen)? 3. Wie ist der jetzige Stand der Überstunden in den einzelnen Dienststellen und seine Entwicklung aus den Jahren 2007 bis 2011? 4. Wie ist der Altersdurchschnitt der im Bereich der Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum eingesetzten Polizei beamtinnen und -beamten und wie viele sind gegenwärtig nur eingeschränkt dienstfähig (bitte aufgeschlüsselt nach Schutzund Kriminalpolizei an den einzelnen Standorten)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Im Bereich der Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum befindet sich lediglich die Polizeiinspektion Oppenheim . Die Kleine Anfrage 765 der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Thomas Günther (CDU) betreffend die Entwicklung der Personalstärke der Polizei im Landkreis Mainz-Bingen umfasst auch diese Dienststelle; es wird daher auf die Beantwortung der gleichlautenden Fragen dieser Kleinen Anfrage verwiesen. *) Roger Lewentz Staatsminister *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/1178.