Drucksache 16/1181 24. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schülerbeförderung: Kosten für die Stadt Mainz Die Kleine Anfrage 757 vom 30. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Mainz ab dem Jahr 2013 ca. 580 000 € jährlich mehr für die Schülerbeförderung in der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) ausgeben muss. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Berechnungsgrundlage bzw. welche genaue Schüler/-innenzahl liegt der Kostenerstattung seitens des Landes zugrunde? 2. Wie erklärt die Landesregierung das sich abzeichnende Defizit für die Stadt Mainz? 3. Wie bewertet die Landesregierung die nicht kostendeckende Erstattung des Landes bei der Schülerbeförderung unter dem Aspekt des hohen Haushaltsdefizits der Stadt Mainz? 4. Ist die Landesregierung bereit, das Defizit auszugleichen? Wenn nein, warum nicht? 5. Ist der Landesregierung bewusst, dass bei einer weiteren Verschuldung der Stadt Mainz eine Beteiligung am Entschuldungsfonds des Landes nicht mehr gewährleistet ist? 6. Zeichnet sich ab, dass auch weitere Städte in Rheinland-Pfalz keine volle Kostenerstattung erhalten? Wenn ja, welche Städte sind betroffen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. April 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung und zur weiteren Umsetzung der Lehrerbildungsreform entstehenden finanziellen Belastungen der Kreise und der kreisfreien Städte wurden vom zuständigen Ministerium für Bildung, Wissen - schaft, Weiterbildung und Kultur im Rahmen der Konnexitätsgespräche ausführlich mit dem Landkreistag und dem Städtetag besprochen . Der nach drei Sitzungen einvernehmlich vereinbarte anfängliche Mehrbelastungsausgleich liegt für das Schuljahr 2012/2013 bei 16,1 Millionen Euro; bezogen auf die Haushaltsjahre fallen im Jahr 2012 6,7 Millionen Euro und im Jahr 2013 16 Millionen Euro an. Durch diesen Mehrbelastungsausgleich werden die durch das Gesetz zu erwartenden Mindereinnahmen der Träger der Schülerbeförderung ausgeglichen. Diese einvernehmliche Regelung wurde auch in der Sitzung des Kommunalen Rates ausdrück - lich gebilligt und ist nunmehr in § 107 Schulgesetz festgelegt. Der Mehrbelastungsausgleich wird im Landeshaushalt zusätzlich zur Finanzausgleichsmasse des kommunalen Finanzausgleichs bereitgestellt und nach dem in § 15 des Landesfinanzausgleichsgesetzes vorgesehenen Schlüssel ausgezahlt. Der Mehrbelastungsausgleich ist unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren wie z. B. durchschnittliche Fahrschülerquote, durchschnittlicher Eigenanteil, aber auch schon bestehender Befreiungstatbestände für die Erhebung des Eigenanteils ermittelt worden . Dass einzelne Träger der Schülerbeförderung von dem Ergebnis der Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden nach dem Konnexitäts ausführungsgesetz (KonnexAG) nicht im gewünschten Umfang profitieren, ist der Tatsache geschuldet, dass beim Ausgleich der Mehrbelastungen immer und ausschließlich die Gesamtheit der Kommunen betrachtet werden muss. Nach dem Konnexitätsausführungsgesetz werden mit der Kostenfolgenabschätzung die entfallenden Einnahmemöglichkeiten für die Gesamtheit der betroffenen Kommunen geschätzt. Nach der Begründung zu diesem Gesetz bleibt „eine wie auch immer ge artete Sondersituation einzelner Gemeinden oder Gemeindeverbände im Rahmen dieses Gesetzes unbeachtlich“. Drucksache 16/1181 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Mit den kommunalen Spitzenverbänden bestand Einigkeit, den bestehenden Verteilungsschlüssel nach § 15 Landesfinanzausgleichs - gesetz auch für den anstehenden Mehrbelastungsausgleich anzuwenden. Nach diesem Verfahren werden die bisherigen Zuweisungen des Landes an die Kommunen für die Schülerbeförderung sowie die bisherigen Mehrbelastungsausgleiche im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform und der Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Sekundarstufe II verteilt. Für die angesichts der Gesamtzuweisungen in Höhe von ca. 95 Millionen Euro (2011) eher kleine Tranche des aktuellen Mehrbelastungsausgleichs einen hiervon abweichenden Verteilungsschlüssel zu schaffen, war und ist angesichts der grundsätzlichen Geeignetheit dieses Verteilungsschlüssels nicht zielführend. So hebt auch die Begründung zum Konnexitätsausführungsgesetz die Möglichkeit einer Verteilung des Mehrbelastungsausgleichs im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs hervor, „da hier bereits geeignete Verteilungs mechanismen zur Verfügung stehen“. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Berechnungsgrundlagen sind in der Vorbemerkung grundsätzlich erläutert. Im Einzelnen ist man bei der Berechnung des Mehrbelastungsausgleichs von folgenden Eckwerten ausgegangen: – Fahrschülerquote: 61 % – Höhe des Eigenanteils: 252 € p. a. – Befreiungen vom Eigenanteil wegen SGB II: 12 % – Quote unterhalb der Einkommensgrenze: 25 % – Kosten der Fahrkarte (BF II): 420 € Insbesondere für die Annahme der Fahrschülerquote und die Höhe des Eigenanteils war allen Beteiligten bewusst, dass es sich – wie es das Konnexitätsausführungsgesetz verlangt – um Durchschnittswerte bezogen auf alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland -Pfalz handelt. Der Kostenfolgenabschätzung liegen zudem folgende Schülerzahlprognosen für das Land Rheinland-Pfalz zugrunde: Die Schülerzahl wurde nicht für einzelne Kommunen prognostiziert. Zu den Fragen 2 bis 5: Die Kostenfolgenabschätzung zur Bestimmung des Mehrbelastungsausgleichs war den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auf die Gesamtheit der betroffenen Kommunen zu beziehen. Sie erforderte überdies eine Prognose für zukünftige Zeiträume. Die Kosten folgenabschätzung beruht deshalb auf einem durchschnittlichen Eigenanteil von 252,00 Euro und auf weiteren landesweiten Parametern. Nach § 107 Schulgesetz verstärkt der resultierende Gesamtbetrag des Mehrbelastungsausgleichs die Zuweisungen zum Ausgleich der Beförderungskosten nach § 15 Landesfinanzausgleichsgesetz. Dieser Verteilungsschlüssel gilt für alle Zuweisungen des Landes an die Kommunen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung. Eine Aufstockung des Mehrbelastungsausgleichs an einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte ist nach der geltenden Rechtslage nicht möglich. Die fortdauernd gerechte Verteilung der Mittel zum Ausgleich der Kosten für die Schülerbeförderung gemäß § 15 LFAG ist allerdings einer der Punkte, die im Rahmen der vorgesehenen Reform des kommunalen Finanzausgleichs auf dem Prüfstand stehen und vom ifo-Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Landesregierung derzeit untersucht werden. Die Stadt Mainz hat mehrfach erklärt, dass sie die Voraussetzung schaffen wird, um am Entschuldungsfonds teilnehmen zu können. Zu Frage 6: Abschließend kann nicht beurteilt werden, welche Landkreise oder kreisfreien Städte keine volle Kostenerstattung erhalten. Bislang haben die Städte Mainz, Kaiserslautern und Landau darauf hingewiesen, dass nach eigenen Berechnungen mit einer Erhöhung des Defizits zu rechnen ist. Es ist darüber hinaus bekannt, dass einige Kommunen, die bislang ihren Schülerinnen und Schülern eine sehr umfassende Netzkarte (z. B. MAXX-Ticket) zur Verfügung stellen und kein spezifisches Angebot für die Beförderung zwischen Wohnung und Schule machen, diese erhöhten Beförderungskosten nicht voll erstattet bekommen. Für diese, über die Verpflichtung nach dem Schulgesetz hinausgehenden, Leistungen der Kommunen besteht nach KonnexAG keine Erstattungspflicht des Landes. Diese Kommunen müssen daher, bei Beibehaltung ihres Angebotes, mit einer Erhöhung ihres Defizits rechnen. Doris Ahnen Staatsministerin 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Gymnasien (Sek I) 94 900 91 300 88 600 85 500 82 900 80 900 IGS (Sek I) 33 600 34 200 34 000 33 600 32 700 31 600 BF I 5 900 5 200 4 700 4 200 3 700 3 300 BF II 2 400 2 100 1 900 1 700 1 500 1 300