Drucksache 16/1182 25. 04. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Pförtnerdienste bei den Liegenschaften der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 763 vom 3. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte/-innen werden für die Bewachung der Liegenschaften der Bereitschaftspolizei regelmäßig eingesetzt? 2. Sind alle eingesetzten Polizeibeamte/-innen voll dienstfähig, wenn nein, wie viele davon sind eingeschränkt dienstfähig? 3. Wie viele Personen von privaten Sicherheitsunternehmen sind zur Bewachung eingesetzt? 4. Gibt die Landesregierung mir Recht, dass grundsätzlich der Einsatz von ausgebildeten Poizeibeamten/-innen z. B. in Polizeiin- spektionen sinnvoller ist, als gut ausgebildete Polizeibeamte/-innen zur Bewachung der Liegenschaften der Bereitschaftspolizei heranzuziehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. April 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei den Liegenschaften der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz werden keine „Pförtnerdienste“ ausgeführt, sondern Präsenz dienste aufrechterhalten. Diesen obliegen neben der Sicherung des gesamten Unterkunftsbereiches auch die Aufrechterhaltung der Sicher - heit und Ordnung innerhalb der Unterkünfte, die Kontrolle des Personen- und Kraftfahrzeugverkehrs sowie die Über nahme des Telefon- und Vermittlungsdienstes außerhalb der Bürozeiten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 3: Im Präsenzdienst werden grundsätzlich pro Schicht und Standort jeweils zwei Polizeibeamtinnen oder -beamte (ausgenommen Schiffer stadt) eingesetzt. Am Standort Schifferstadt werden keine Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt, da dieser Standort vollschichtig , auch an Wochenenden und Feiertagen, durch eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter eines privaten Sicherungs dienstes betreut wird. An den Wochentagen Montag bis Freitag werden im Nachtdienst die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten an den Stand - orten Mainz und Enkenbach-Alsenborn zusätzlich durch eine Kraft eines privaten Sicherungsdienstes unterstützt. Am Standort Wittlich-Wengerohr erfolgt die Unterstützung durch zwei Kräfte eines privaten Sicherungsdienstes, sodass lediglich eine Polizeibeamtin bzw. ein -beamter eingesetzt ist. Den Tagesdienst an den Standorten Enkenbach-Alsenborn und Wittlich-Wengerohr verrichten jeweils eine Polizeibeamtin oder ein -beamter und eine Kraft eines privaten Sicherungsdienstes gemeinsam, während diese Aufgabe am Standort Mainz von zwei Kräften und am Standort Koblenz von einer Kraft eines privaten Sicherungsdienstes alleine wahrgenommen wird. An den Wochenenden und an Feiertagen verrichten vollschichtig jeweils zwei Polizeibeamtinnen oder -beamte den Präsenzdienst. Drucksache 16/1182 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Das für den Präsenzdienst vorgesehene Vollzugspersonal rekrutiert sich derzeit aus dem gesamten Personalbestand der Bereitschaftspolizei und umfasst daher keinen festen Personenkreis, der ausschließlich für diese Aufgabe eingesetzt ist. Theoretisch können daher alle 38 derzeit eingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamtinnen und -be amten der Bereitschaftspolizei einbezogen werden. Da der konkrete Einsatz aber in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen gesundheitlichen Einschränkung steht, ist eine genaue Quantifizierung nicht möglich. Grundsätzlich soll sich der Einsatz von uneingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten zur Gewährleistung der operativen Unterstützungsaufgaben der Bereitschaftspolizei auf ein absolutes Mindestmaß beschränken. Insoweit wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 440 (Drucksache 16/660) Bezug genommen. Zu Frage 4: Die polizeiliche Ausbildung ist darauf ausgerichtet, die Beamtinnen und Beamten zur Wahrnehmung des gesamten polizeilichen Aufgabenspektrums zu befähigen. Der Polizei obliegt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auch die Sicherstellung der Funk - tions fähigkeit ihrer Behörden und Einrichtungen als Teil des funktionierenden Staates. Insoweit kann die polizeiliche Aufgabenstellung auch den Schutz der eigenen Liegenschaften umfassen, soweit er nicht durch andere Weise sichergestellt werden kann. Roger Lewentz Staatsminister