Drucksache 16/1187 25. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Kosten für die von der Landesregierung gebildete Expertenkommission zur Justizstrukturreform Die Kleine Anfrage 772 vom 4. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Ministerrat hat am 9. August 2011 die Bildung eines Expertengremiums zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justiz struktur - reform beschlossen. Das Gremium hat inzwischen seinen Abschlussbericht vorgelegt. In Ergänzung der Kleinen Anfrage 220 (Drucksache 16/329) frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Einsetzung und durch die Arbeit des Expertengremiums entstanden sind (Gesamt kosten bitte auch aufschlüsseln nach einzelnen Positionen wie z. B. Reisekosten, Nebenkostenerstattung, in Auftrag gegebene Gutachten , Aufwandsentschädigungen für die Kommissionsmitglieder, Kostenerstattung für externe Zuarbeit, ggf. erforderliche Freistellungen von Mitarbeitern der Landesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden etc.)? 2. Über welchen Haushaltstitel wurden diese Kosten geleistet bzw. sollen sie noch geleistet werden? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Den Mitgliedern der Expertenkommission sind in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes vom 24. März 1999 für notwendige Reisen im Rahmen ihrer Aufgabenstellung bisher (Stand: 16. April 2012) insgesamt 10 051,10 Euro an Reisekosten erstattet worden. Darüber hinaus sind durch die Einsetzung und durch die Arbeit der Kommission keine weiteren Ausgaben entstanden. Zu Frage 2: Die Reisekosten sind aus den bei Kapitel 05 01 Titel 527 01 veranschlagten Haushaltsmitteln gezahlt worden. Jochen Hartloff Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode