LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 zu Drucksache 16/1048 30. 04. 2012 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drucksache 16/1048 - Nationalpark - Voraussetzungen, Ziele und Konflikte Die Große Anfrage vom 14. März 2012 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Pressekonferenz vom 1. Juni 2011 hat sich Umweltministerin Höfken darauf festgelegt, dass in dieser Legislaturperiode der erste Nationalpark in Rheinland-Pfalz entstehen soll. Wir fragen die Landesregierung: A. Die Informationen der Landesregierung zu Notwendigkeit, Bedeutung und Finanzierbarkeit eines Nationalparks sind unzureichend und widersprüchlich. 1. Spricht die Aussage der Umweltministerin, mit der Einrichtung eines Nationalparks spiele Rheinland-Pfalz in der ersten Naturschutz-Bundesliga mit, dafür, dass es sich um ein Prestigeprojekt für die Landesregierung handelt? 2. Wie vereinbart sich die Ankündigung der Umweltministerin mit den Aussagen von Mitgliedern der bis 2011 amtierenden Landesregierung, dass geeignete Naturräume bei der relativ dichten Besiedelung und Nutzung in Rheinland-Pfalz nicht zur Verfügung stünden (BUND-Kandidaten-Check 2011)? 3. a) Worin besteht für die Landesregierung der materielle bzw. immaterielle Mehrwert eines Nationalparks für Rheinland-Pfalz über welchen Zeitraum hinweg? 3. b) War die bisherige Forst- bzw. Naturschutzpolitik der Landesregierung nicht nachhaltig genug, sodass es deshalb eines Nationalparks bedarf? Welche unabweisbaren und neuen Gründe gibt es ansonsten? 3. c) War die Äußerung von Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad vom 1. Februar 2011 falsch, dass „in unseren Wäldern Nachhaltigkeit gelebt“ werde? 3.d) Welche tatsächlichen Defizite gibt es, die ein Nationalpark ausgleicht? 3. e) Welcher Anteil an der Staatswaldfläche in Rheinland-Pfalz ist bereits jetzt aus welchen Gründen und in welcher Form in der sogenannten Null-Nutzung, inwieweit gibt es vor diesem Hintergrund tatsächlich zu wenig unberührte Natur in Rheinland-Pfalz? 4. a) Welche jährlichen Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen erwartet die Landesregierung von der Einrichtung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalz für das Land über welchen Zeitraum hinweg bzw. in welchem Umfang hält sie solche Mehrkosten für akzeptabel? 4. b) Inwiefern gilt das insbesondere und jeweils für Vorplanung, Planung, Entwicklung, Betrieb, Verwaltung, Begleitung/Evaluation und Folgewirkungen? 4. c) Bei welchen gegenüber einem Nationalpark nachrangigen Projekten, Aufgaben und Ausgaben sollen die Mehrausgaben eingespart werden? 4. d) Was spricht dagegen, mit der Einrichtung eines Nationalparks zu warten, bis eine Haushaltskonsolidierung erfolgt ist? B. Die Äußerungen der Landesregierung zu den Auswirkungen eines Nationalparks sind unzureichend und einseitig, weil ausschließlich mögliche Vorteile dargestellt werden. 5. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für Natur- und Artenschutz, Waldökologie und Biodiversität, auch hinsichtlich des Verhältnisses eines Nationalparks zu den Naturparken, entstehen? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Mai 2012 Drucksache 16/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 6. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für Forstwirtschaft und Forstverwaltung entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 7. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für Kommunalentwicklung und Kommunalhaushalte entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 8. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die lokale und regionale Wirtschaft, insbesondere die Holzwirtschaft und die damit verbundene Wertschöpfung, z. B. durch zurückgehende Holznutzungsmöglichkeiten aufgrund der Stilllegung von Waldflächen, entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 9. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die lokale und regionale Beschäftigung entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? 2 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 10. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die Nutzung regenerativer Energien (insbesondere Windenergienutzung und Versorgung mit Holz als regenerativem Energieträger) entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 11. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die Landwirtschaft entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 12. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die Erschließung und Offenheit des Waldes für die Bürger entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen Hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 13. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für den Tourismus entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 14. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die Klimawirksamkeit und den Wasserhaushalt entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? 3 Drucksache 16/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? . d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? 15. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für Wildbestand, Jagdrecht und Jagdausübung entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig, in welchem Ausmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ausmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? C. Die Äußerungen und das Vorgehen der Landesregierung haben zu großer Verunsicherung hinsichtlich des weiteren Verfahrens beigetragen. 16. Inwieweit ist die Suche nach einem Nationalpark-Standort angesichts der Aussage der Umweltministerin, mit der Einrichtung eines Nationalparks spiele Rheinland-Pfalz in der ersten Naturschutz-Bundesliga mit, ergebnisoffen? 17. Welche Personen oder Stellen können wirksame Bewerbungen für einen Nationalpark-Standort abgeben? 18. Wie wird der Willen der Bevölkerung ermittelt und dokumentiert? 19. Gehört eine Revisionsoption zur Planung für einen Nationalpark? 20. Inwieweit soll die bisherige Leitlinie „Naturschutz durch Nutzung“ verlassen werden? 21. Gilt die Aussage von Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad vom 1. Februar 2011 nicht mehr, dass „es gelte, die Wälder als Orte der Natur, der Arbeit, der Regionalentwicklung und des Klimaschutzes zu erhalten und weiterzuentwickeln“ und dass der Schlüssel dafür die Forstwirtschaft sei? 22. Warum wurde zunächst eine Bekundung evtl. Interesses an der Einrichtung eines Nationalparks bis Ende 2011 erwartet? 23. Wie konnte die Landesregierung eine derartige Frist angesichts der komplexen damit verbundenen Fragen für angemessen halten? 24. Warum hat die Landesregierung zudem in einer Weise informiert, die vor Ort vielfach für unzureichend gehalten wurde? 25. Wie lange dauert die Umbauphase, bis die Waldfläche ihren Charakter als Nationalpark entfaltet? 26. Inwiefern besteht vor diesem Hintergrund Zeitdruck für die Einrichtung eines Nationalparks? 27. Hat für die Landesregierung eine schnelle Entscheidung Vorrang vor einer fundierten Entscheidung gehabt? 28. Wie reagiert die Landesregierung auf die ablehnende Haltung der Bevölkerung zur Einrichtung eines Nationalparks, wie sie jetzt bei verschiedenen Informationsveranstaltungen deutlich geworden ist? 29. Inwieweit sind die Ergebnisse der Informationsveranstaltung Anlass, die Pläne und das Vorgehen zu überdenken? 30. Sieht die Landesregierung ihre Rolle im Entscheidungsprozess darin, ihre Absicht zur Einrichtung eines Nationalparks durchzusetzen, oder darin, die potenziell Betroffenen auch über mögliche Konflikte, Belastungen und Nachteile im Sinne einer abgewogenen Entscheidung zu informieren? 31. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Aussage in Drucksache 16/552, es sei ihr erklärtes Ziel, innerhalb der laufenden Legislaturperiode ein geeignetes 4 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 Gebiet für einen Nationalpark zu finden, und der aktuellen Aussage auf der Homepage, die Phase des Beratungsprozesses nach dem Interessebekundungsverfahren sei zeitlich unbefristet? Was gilt? 32. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage von Staatssekretär Griese (Öffentlicher Anzeiger 15. Dezember 2011), in ein bis zwei Jahren werde die Entscheidung zum Nationalpark fallen, der Aussage von Umweltministerin Höfken (Öffentlicher Anzeiger 12. Dezember 2011), es gebe keinen festgelegten Zeitpunkt, bis wann die Entscheidung fallen werde, und ihrer Aussage, zwei Jahre Zeit wolle man sich für die Findungsphase nehmen, wenn es schneller gehe, desto besser (AZ 11. Januar 2012)? Was gilt? 33. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage von Staatssekretär Griese (Öffentlicher Anzeiger 15. Dezember 2011), das Land werde zur Nationalparkverwaltung ca. 5 bis 6 Mio. Euro pro Jahr ausgeben, der Äußerung von Umweltministerin Höfken, eine konkrete Bezifferung der Kosten sei noch nicht möglich (Öffentlicher Anzeiger 12. Dezember 2011), und ihrer Aussage vom 31. Januar 2012, es würden keine wesentlichen Zusatzkosten entstehen (Pressemeldung MULEWF)? Was gilt? 34. Wie plant die Landesregierung, den Haushaltsansatz für die Ausgaben im Nationalpark deutlich unter denen vergleichbarer Nationalparke zu halten (zum Vergleich: Ausgaben im Nationalpark Eifel in 2009 7,3 Mio. Euro, 2010 6,7 Mio. Euro)? 35. Mit welchem personellen Bedarf wird gerechnet? Plant die Landesregierung zur Deckung des Personalbedarfs eine entsprechende Zahl von Neuanstellungen oder soll das Personal aus der Forstverwaltung bzw. der Naturschutzverwaltung (oder auch aus anderen Verwaltungen) zum Nationalpark gezogen werden? Wie kann die Aufgabenerfüllung in den Verwaltungen sichergestellt werden, die für den Nationalpark Personal abzugeben haben? 36. Welche Vorstellung hat die Landesregierung zur Ausstattung des Nationalparks mit einem Besucherzentrum? Mit welchen einmaligen und mit welchen laufenden Kosten wird dort gerechnet? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Große Anfrage namens der Landesregierung - Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 27. April 2012 - wie folgt beantwortet: Vorbemerkung 20 Jahre nach dem ersten Erdgipfel erneuern die Verantwortlichen der Weltgemeinschaft vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio de Janeiro die Beschlüsse und mahnen die Erreichung der gesetzten Ziele an. 1992 erfolgte dabei die Verabschiedung der UN-Biodiversitäts-konvention, die von Deutschland und weiteren fast 200 Vertragsstaaten ratifiziert wurde. Sie fordert den weltweiten Schutz der Biodiversität unter Einschluss der Arten, der genetischen Vielfalt innerhalb einzelner Arten sowie der Vielfalt der Ökosysteme. Die Vertragsstaatenkonferenz 2004 in Kuala Lumpur begründete hierzu ein Programm zur Einrichtung eines weltweiten Netzes von Schutzgebieten, das Nationalparken eine besondere und herausgehobene Stellung zuwies. Weltweit bestehen bereits über 2 200 international anerkannte Nationalparke in über 120 Staaten. Nationalparke sind als erfolgreiche Instrumente bewährt und anerkannt. Mit der Nationalen Biodiversitätsstrategie werden diese Erkenntnisse und Handlungserfordernisse aufgegriffen sowie die vereinbarten Ziele zu konkreten Aktionsfeldern verfeinert und auf die Gegebenheiten in Deutschland zugeschnitten. Diese Strategie wurde vom damaligen Bundeskabinett am 7. November 2007 verabschiedet und erfüllt die in Artikel 6 der UN-Biodiversitäts-konvention enthaltene Verpflichtung der Vertragsparteien, solche Programme und Strategien zu entwickeln. Bundeskanzlerin Angela Merkel führte zum Auftakt des Internationalen Jahres der Biodiversität 2010 am 11. Januar 2010 in Berlin aus: „Wir müssen mit vereinten Kräften die Weichen für einen wirksamen internationalen Schutz der Biodiversität und ihre nachhaltige Nutzung neu stellen. Wir brauchen eine Trendwende. Wenn ich sage,nicht jetzt1, wäre das falsch. Wir brauchen sie jetzt -unmittelbar und nicht irgendwann.“ Die Nationale Biodiversitätsstrategie bildet die langfristige Handlungsgrundlage für diesen zentralen Sektor des Naturschutzes in Deutschland über die Grenzen von Legislaturperioden hinweg. Sie verlangt dabei auch die „natürliche Entwicklung auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020“. Diese Zielsetzung hat die derzeitige Bundesregierung mit der aktuellen „Bundeswaldstrategie“ bekräftigt. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bekennt sich zu ihrer Verantwortung innerhalb dieser weltweit vereinbarten und auf nationaler Ebene verankerten Vorgehensweise. Auch bei dem Ziel einer verstärkten natürlichen Entwicklung in den heimischen Wäldern kann und will Rheinland-Pfalz nicht abseits stehen. Es ist erklärtes Ziel, im Staatswald bis 2020 die angestrebten 10 % Waldfläche für die natürliche Entwicklung bereitzustellen. Dieses wichtige Ziel ist anspruchvoll, aber erreichbar. Nicht zuletzt durch frühzeitige Implementierung verschiedener Instrumente des Wildnis- bzw. Prozessschutzes unter der Verantwortung früherer Landesregierungen sind heute immerhin schon knapp 4 % des Staatswaldes so gesichert. 5 Drucksache 16/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode Hierauf kann aufgebaut werden. Dabei ist auch zu entscheiden, wie im Einzelnen die noch ergänzend auszuwählenden Waldflächen bestimmt werden, um bestmögliche Resultate zu erzielen. Methodisch richtungweisend ist dabei die „Strategieempfehlung Wildnisgebiete“ der Länderfachbehörden für Naturschutz und des Bundesamts für Naturschutz, die schon 1997 eine Mischung unterschiedlich großer Wildnisflächen (von zahlreichen unter 20 ha bis zu wenigen mit ca. 10 000 ha) empfahl, um allen naturschutzfachlichen Belangen angemessen zu entsprechen. Ein derart abgestuftes System wird auch dem Vorgehen in Rheinland-Pfalz zugrunde gelegt. Im Weiteren stellt sich dabei die Frage, ob eine Aggregierung eines Teils der für die natürliche Entwicklung jetzt noch zu widmenden Staatswaldflächen zu einer großflächigen Einheit und deren gleichzeitige Qualifizierung als Nationalpark möglich ist. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Voraussetzungen hierfür in Rheinland-Pfalz gegeben. Im Koalitionsvertrag vom Mai 2011 wurde vereinbart, die Suche nach einem geeigneten Gebiet für einen Nationalpark mit dem Ziel aufzunehmen, innerhalb der Legislaturperiode eine geeignete Region zu finden und die notwendigen Schritte auf den Weg zu bringen. Eine Einrichtung eines Nationalparks verwirklicht somit nicht nur die quantitativ ausreichende Flächenbereitstellung im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie, sondern schafft eine naturschutzfachlich optimierte Lösung gegenüber Varianten ohne Einbeziehung großflächiger Elemente. Darüber hinaus bewirkt ein so zustande gekommener Nationalpark zusätzliche Vorteile für den Naturschutz und andere Belange: - Ein Nationalpark ist Referenzraum für die wissenschaftliche Beobachtung natürlicher Abläufe. - Er ermöglicht qualifizierte und besondere Bildungs- und Erlebnisangebote. - Er ist Plattform für weiter- und tiefergehende Nähe zwischen Natur und Mensch, auch für junge Menschen. - Er wirkt in seine Umgebung als Identifikationspunkt und wertgebendes Alleinstellungsmerkmal. - Er schafft Impulse für die Regionalentwicklung als landesweit herausgehobener Schwerpunktraum (Nationalparkregion). - Er ist touristische Destination hoher Bedeutung. Die sich insoweit eröffnenden Chancen zeigen, dass diese Entwicklungspotenziale ebenso gewichtig sind wie die für die Biodiver-sität erreichbaren Effekte. Andere Bundesländer und Staaten haben diese positiven Perspektiven über die Ausweisung von Nationalparken bereits aufgegriffen. Nationalparke sind regelmäßig volkswirtschaftlich bedeutende Instrumente der Zukunftsgestaltung vor allem für ansonsten benachteiligte Regionen - weltweit. Bundesumweltminister Röttgen bestätigte die Bedeutung von Nationalparks bei der Eröffnung der UN-Dekade Biologische Vielfalt 2011 bis 2020 am 8. November 2011 in Berlin: „Wer das Naturkapital antastet und verbraucht, statt es zu pflegen und langfristig zu erhalten, handelt unvernünftig - ökologisch, aber auch ökonomisch. Die derzeitige Finanzkrise birgt die Gefahr, dass mancher meint, in solchen Zeiten könne man sich Naturschutz nicht leisten. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist volkswirtschaftlich vernünftiger, in die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu investieren und die Auswirkungen unserer Handlungen auf die Ökosysteme und deren Leistungen von vornherein mit zu berücksichtigen. Dafür gibt es weltweit viele Beispiele.“ Es erscheint der Landesregierung wünschenswert und angezeigt, solch positive Impulse für die Regionalentwicklung über die Plazierung des Nationalparks in eine ländliche Region des Landes ebenfalls zu verwirklichen. Parallel hierzu betrachtet die Landesregierung auch weiterhin die naturnahe Bewirtschaftung des Waldes als eine maßgebliche Säule der Landnutzung und damit verbundenen Wertschöpfung im ländlichen Raum. Auch forstwirtschaftlich genutzte und multifunktional ausgerichtete naturnahe Wälder leisten hervorragende Beiträge zum Biotop- und Artenschutz. Die Ziele gegenüber einem Nationalpark schließen sich also nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich durch andere Schwerpunkte in der Gewichtung. Ein seit rund 20 Jahren in den Zielen und Grundsätzen des naturnahen Waldbaus verankertes Prinzip ist es, dem Erkennen des natürlichen Selbstregulationsvermögens der Waldlebensgemeinschaften besondere Bedeutung beizumessen. Die nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Klimawandels erforderliche Hinwendung zum naturnahen Waldbau und Fortsetzung des bereits erfolgreich beschrittenen Weges führt auch auf dem Holzmarkt zu einer Erhöhung des Anteils heimischer Baumarten. Hier fördert die Landesregierung gezielt die Initiativen im Bereich des Clusters Forst und Holz, um die Angebotspalette in der Wertschöpfungskette zu erweitern und die Wertschöpfungstiefe der vor Ort agierenden Betriebe zu verbessern. Der Landesregierung ist des Weiteren wichtig, dass der Nationalpark durch die Bevölkerung akzeptiert wird. Deshalb soll die Suche nach dem am besten geeigneten Gebiet und den optimalen Detailregelungen in einem breiten Dialog im Vorfeld sowie im Verlauf der förmlichen Ausweisung erfolgen. Außerdem soll die Gestaltung der praktischen Arbeit im Nationalpark im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Land und Region gestaltet werden. Dies gilt auch für die Einbindung desjenigen Naturparks, der den Nationalpark beheimaten wird. Im Rahmen einer naturschutzfachlichen Vorauswahl wurden 2011 diejenigen Räume ausgewählt, die folgende zentrale Anforderungen erfüllen: - Die Fläche soll im Eigentum des Landes sein. - Das Gebiet soll 8 000 bis 10 000 Hektar groß sein. - Auf 75 % dieser Fläche soll sich die Natur frei entwickeln können. 6 Landtag Rheinland-Pfalz - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 - Das Gebiet soll herausragende Bedeutung für den Biotopverbund besitzen. - Die Fläche soll weitgehend unzerschnitten sein. Die so in Frage kommenden Suchräume sind, wie bereits im September 2011 veröffentlicht wurde: - Saargau-Hochwald - Hochwald-Idarwald - Soonwald - Pfälzerwald - Baumholder (wegen militärischer Nutzung nicht möglich) Die Verantwortlichen bzw. Repräsentanten der betroffenen Regionen - insbesondere die Gemeinden, Gemeindeverbände, Naturparkträger und Naturschutzverbände - wurden informiert und aufgerufen, sich zunächst zu äußern, ob Interesse besteht, die Möglichkeit der Einrichtung eines Nationalparks aufzugreifen und zu erörtern. Dieser Schritt ist bereits angelaufen. Begleitend hierzu wurden ein zentrales Informationstelefon, eine ausführliche Internetpräsentation, Angebote zur Bereisung bestehender Nationalparke sowie ein Faltblatt der Stiftung Natur und Umwelt zur Verfügung gestellt. Vertreter des Landes waren zudem bei zahlreichen Informationsveranstaltungen präsent. Erkennbar wurde frühzeitig, dass es innerhalb der Naturparke Soonwald-Nahe und Saar-Hunsrück ein deutliches Interesse bekundet wurde. In der Folge begann ein intensiver Meinungsaustausch mit den Akteuren beider Suchräume, der zurzeit fortgeführt wird. Die Landesregierung möchte die Möglichkeit nutzen, den Nationalpark in lebendigem Dialog mit den Repräsentanten, Institutionen und der Bevölkerung in der Region zu entwickeln und letztlich an best geeigneter Stelle zu realisieren. Im Mittelpunkt dieser angelaufenen zweiten Phase steht somit ein sehr intensiver und bedarfsabhängig zu gestaltender Erörterungs-bzw. Beratungsprozess. Im Rahmen gezielter - bedarfsweise auch moderierter - Veranstaltungen und Einzelgespräche steht das Land den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sowie den Kommunen und Verbänden sowie Vereinen zur Verfügung. Es ist Ziel, dass sich auf diesem Wege die Region mit dem größten Interesse bzw. dem höchsten Gesamtnutzwert herausschält. Wünschenswert ist, dies über entsprechende Beschlüsse der vom Nationalparkgebiet betroffenen Kommunen und Naturparke zu dokumentieren. Konkrete Vorschläge für Gebietsabgrenzung, -zonierung und Regelungen können in diesem Zusammenhang von dort aus entwickelt werden und in die Planungen des Landes einfließen. Im Anschluss hieran kann das gesetzlich vorgeschriebene Ausweisungsverfahren beginnen. Seine Schritte erfolgen im Benehmen auch mit dem Umweltausschuss des Landtags und seine Durchführung garantiert die vollständige, umfassende und rechtlich überprüfbare Abwägung aller vorgetragenen Anregungen und Bedenken. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Große Anfrage 16/1048 der Fraktion der CDU namens der Landesregierung wie folgt: A. Die Informationen der Landesregierung zu Notwendigkeit, Bedeutung und Finanzierbarkeit eines Nationalparks sind unzureichend und widersprüchlich. 1. Spricht die Aussage der Umweltministerin, mit der Einrichtung eines Nationalparks spiele Rheinland-Pfalz in der ersten Naturschutz-Bundesliga mit, dafür, dass es sich um ein Prestigeprojekt für die Landesregierung handelt? Nein. 2. Wie vereinbart sich die Ankündigung der Umweltministerin mit den Aussagen von Mitgliedern der bis 2011 amtierenden Landesregierung dass geeignete Naturräume bei der relativ dichten Besiedelung und Nutzung in Rheinland-Pfalz nicht zur Verfügung stünden (B UND-Kandidaten-Check 2011)? Wahlen drücken den Willen der Bevölkerung nach inhaltlichen und politischen Schwerpunkten sowie neuen Entwicklungen aus. Die amtierende Landesregierung will die Möglichkeit, einen Nationalpark in Rheinland-Pfalz auszuweisen, wahrnehmen. Die genauere naturschutzfachliche Vorauswahl ergab insgesamt fünf grundsätzlich geeignete Suchräume im Bereich des Landes. Zutreffend ist allerdings auch, dass bei allen in Frage kommenden Gebieten ausnahmslos von der gesetzlich eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden muss, das Gebiet zunächst in einen Zustand zu entwickeln, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer ungestörten Dynamik gewährleistet. 3. a) Worin besteht für die Landesregierung der materielle bzw. immaterielle Mehrwert eines Nationalparks für Rheinland-Pfalz über welchen Zeitraum hinweg? Die Einrichtung eines Nationalparks leistet einen bedeutenden und langfristig ausgelegten, d. h. dauerhaft fortbestehenden Beitrag vor dem Hintergrund der gegenwärtig und im globalen Maßstab immer deutlicher hervortretenden Erfordernissen zum Schutz des biologischen Naturerbes und seiner Weiterentwicklung unter Rahmenbedingungen, welche die Beeinflussung durch den Menschen möglichst ausschließen. Hierüber entstehen unterschiedliche positive Wirkungen, die sowohl materielle Vorteile als auch immaterielle Werte - oft gegenseitig verschränkt - bewirken. Als Beispiele können genannt werden: - Sicherung eines vergleichsweise großen Anteils der Artenvielfalt. Anhand der Erfassungen in anderen Nationalparken kann erwartet werden, dass bis zu etwa einem Viertel der rund 40 000 Arten in Rheinland-Pfalz in einem Nationalpark (entspricht 0,5 % der Landesfläche) gesichert wird. 7 Drucksache 16/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode - Besonders profitieren können z. B. solche Arten, die auf alte, höhlenreiche und auch absterbende Bäume und von diesen geprägte Wälder angewiesen sind (Spechte, Fledermäuse, horstbauende Vogelarten, Moose, Flechten, Pilze, Käfer) bzw. störungs-empflindlich sind (z. B. Wildkatze, Luchs, Schwarzstorch). - Bei einer ausreichenden Größe - ein naturschutzfachlich anerkannter Zielwert liegt bei 8 000 bis 10 000 Hektar - wird nicht nur ein bedeutender Ausschnitt aus dieser Vielfalt, sondern sogleich ein Artenbestand gesichert, der idealerweise eine komplette Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit ihrem vollständigen Ökosystem umfasst. Nur so entsteht ausreichende Stabilität gegenüber Veränderungen im Umfeld. - Von der bedeutenden Größe positiv beeinflusst wird auch die in einem Nationalpark zu sichernde innerartliche Vielfalt angesichts höherer Individuenstärken der einzelnen Arten - eine wesentliche Komponente der Biodiversität insbesondere mit Blick auf evolutionäre Prozesse. - Im Nationalpark können alle natürlichen Prozesse weitestmöglich uneingeschränkt und unverfälscht ablaufen. Das Gebiet ist dabei groß genug, um sich dabei nicht als Ganzes - auch bei der Biodiversität einseitig - zu verändern, sondern ständig ein Mosaik unterschiedlicher Entwicklungsstadien Vorhalten zu können, die den unterschiedlichen Lebensraumansprüchen entsprechen kann. Diese Beispiele zeigen, dass ein Nationalpark bedeutende und neue Komponenten dem bisherigen Instrumentarium des Naturschutzes beifügen kann. Sind sie zunächst rein immaterieller Art, wirken sie jedoch langfristig im Sinne der Ressourcen- und Chancenwahrung für künftige Generationen. Nationalparke sind und bleiben dabei langfristig sowohl Quellgebiete für Regenerationsprozesse in Richtung genutzter Landschaften als beispielsweise auch Schatzkammern nutzbarer Biodiversität. Weltweit nutzt man die besonderen Qualitäten von Nationalparken für nachhaltigen Tourismus, die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und die Platzierung regionaler Produkte und Dienstleistungen. Chancen auf einen entsprechenden Mehrwert auch in einem rheinland-pfälzischen Nationalpark müssen als realistisch eingeschätzt werden. Die außergewöhnliche, herausgehobene und attraktive Stellung von Nationalparken liegt - auch in wertbegründender Hinsicht -in seiner besonderen und unmittelbaren Wirkung auf den ihn besuchenden und seine Qualitäten erlebenden Menschen: Ein Nationalpark will ein Stück natürliche Wildnis in Rheinland-Pfalz und damit auch eine Attraktion für ruhebedürftige, aber auch aktive Menschen schaffen, die in ihrer Freizeit Natur pur erleben und genießen möchten. Natur erleben und sich darin bewegen ist schon heute eine zentrale Reisemotivation geworden. Nationalparke sind „ausgezeichnete Landschaften“, die das Interesse der Gäste in besonderer Weise auf sich konzentrieren. Daraus können sich Potenziale zur touristischen Wertschöpfung ergeben. Im Einzelnen ist es die Erfahrung einer Kontrastlandschaft als besondere Erfahrung und Blick zurück in heute nicht mehr vorzufindende Natur. Hier ist dynamische Natur erfahrbar und nicht nur theoretisch beschrieben. Kultur und Wildnis sind einem Vergleich zugänglich und Anregungen zur Reflexion über die gewohnte Umwelt drängen sich auf. Dies erleichtert den unmittelbar erfahrbaren Zugang zu Natur und Naturschutz, die ansonsten oft nur durch Theorie und Hilfsmittel verständlich gemacht werden können. Nationalparke werden so Gegenstände, aber auch Mittel der generationenübergreifenden Bildungsarbeit. Nicht zuletzt dürfen wichtige und wertvolle Forschungsergebnisse aus der in Nationalparken möglichen wissenschaftlichen Dauerbeobachtung erwartet werden. Der Nationalpark in Rheinland-Pfalz soll allen in den Hochschulen des Landes vertretenen einschlägigen Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung stehen. 3. b) War die bisherige Forst- bzw. Naturschutzpolitik der Landesregierung nicht nachhaltig genug sodass es deshalb eines Nationalparks bedarf? Welche unabweisbaren und neuen Gründe gibt es ansonsten? 3. d) Welche tatsächlichen Defizite gibt es, die ein Nationalpark ausgleicht? Die Erfolge der bisherigen Forst- und Naturschutzpolitik sind unbestritten. Die Inventurdaten zur Waldentwicklung in Rheinland-Pfalz belegen diese Entwicklung und bestärken die Landesregierung im Entschluss, den naturnahen Waldbau fortzusetzen. Die CDU/SPD geführte Bundesregierung hat 2007 die Nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet und auch die CDU/FDP geführte Bundesregierung hat in ihrer Waldstrategie 2020 darauf aufgebaut: „Die biologische Vielfalt im Wald soll entsprechend der Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) z. B. durch nicht bewirtschaftete Flächen, Steigerung des Totholzanteils, Vermehrung von Naturwaldzellen und Umsetzung und Vernetzung der Natura 2000 Flächen weiter verbessert werden. Dem öffentlichen Waldbesitz, insbesondere dem Staatswald, kommt dabei eine Vorbildfunktion zu“ (Quelle: Waldstrategie 2020, BMELV 9/2011, S. 21). Derzeit sind knapp 4 % der Fläche des Staatswaldes der natürlichen Entwicklung überlassen (bspw. Naturwaldreservate, Kernzonen im Biosphärenreservat Pfälzerwald, Naturwaldfläche im Naturschutzgroßprojekt Bienwald). Die Landesregierung beabsichtigt, das in der Nationalen Biodiversitätsstrategie des Bundes für den öffentlichen Wald genannte Ziel, 10 % der Fläche einer natürlichen Entwicklung zu widmen, im Staatswald umzusetzen. Neben verschiedenen kleineren Flächen, die über das Biotopbaum-, Altbaum und Totholzkonzept von Landesforsten ausgewiesen werden können, ist ein Nationalpark das geeignete Instrument, durch Bildung eines großen zusammenhängenden Gebietes einerseits eine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit zu erreichen, andererseits aber auch Impulse zur Förderung des ökologischen Tourismus und der Regionalentwicklung zu geben. Die in der Beantwortung unter 3 a aufgelisteten Beispiele zeigen, inwieweit ein Nationalpark über die traditionellen Ansätze hinaus neue, chancen- und 8 Landtag Rheinland-Pfalz - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 wertgebende Schwerpunkte des Naturschutzes setzt. Die naturschutzfachliche Begründung ist bereits mit den im Vorspann getroffenen Feststellungen zusammengefasst worden. 3. c) War die Äußerungvon Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad vom 1. Februar 2011 falsch, dass „in unseren Wäldern Nachhaltigkeit gelebt“ werde? Nein. 3. e) Welcher Anteil an der Staatswaldfläche in Rheinland-Pfalz ist bereits jetzt am welchen Gründen und in welcher Form in der sogenannten Null-Nutzung inwieweit gibt es vor diesem Hintergrund tatsächlich zu wenig unberührte Natur in Rheinland-Pfalz? Im Staatswald sind bereits zahlreiche, jedoch oft nur kleinflächige Bereiche dauerhaft aus der Nutzung genommen worden. Der Gesamtumfang beläuft sich auf knapp 4 % der Staatswaldfläche. Im Einzelnen sind derzeit folgende Gebiete mit formaler Bindung nutzungsfrei: - Naturwaldfläche Bienwald 1 668,0 ha - Kernzonen Biosphärenreservat (nur Staatswald) 3 467,1ha - Naturwaldreservate 1 596,0 ha - Naturschutzgebiete ohne Nutzung 599,9 ha Summe: 7 331,0 ha Darüber hinaus wird auf 262 ha Weichholzaue (ohne Wasserflächen) keine Holzernte betrieben. Ferner gibt es 2 170 Hektar in Hanglagen über 50 % Hangneigung, die nicht bewirtschaftet werden können. 4. a) Welche jährlichen Mehramgaben bzw. Mindereinnahmen erwartet die Landesregierung von der Einrichtung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalzfür das Land über welchen Zeitraum hinweg bzw. in welchem Umfang hält sie solche Mehrkosten für akzeptabel? Die Frage der Einrichtung eines Nationalparks im Bereich des Staatswaldes bestimmt sich durchgängig nicht nach der Frage möglicherweise entstehender Mehrkosten gegenüber einer Nutzungsvariante. Gemäß § 25 des Landeswaldgesetzes soll der Staatswald dem Gemeinwohl in besonderem Maße dienen und neben der Holznutzung multifunktionale Aufgaben erfüllen. Das Gesetz verlangt zudem, dass vorrangig im Staatswald Flächen für Biotopschutzwald und Naturwaldreservate auszuweisen sind. Die Einrichtung eines Nationalparks dient dem Biotopschutz im Wald, schafft ein bedeutendes Reservat für die Natur und stellt einen der aktuell wichtigsten Schritte zur langfristigen Daseinsvorsorge dar. Er dient damit im besten Sinne und in besonderem Maße dem konsequenten Naturschutz als unentbehrlichem Beitrag für das Gemeinwohl. Da das Interessensbekundungsverfahren zurzeit noch nicht abgeschlossen ist, kann heute noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, in welchem potenziellen Gebiet ein Nationalpark welchen konkreten Zuschnitt haben könnte. Zur bisherigen Situation kann festgestellt werden, dass im Bereich des Soonwaldes infolge der Sturmschäden und der sich im Anschluss daran ergebenden Investitionen und Pflegearbeiten die Betriebsergebnisse in den zurückliegenden Jahren bislang meist defizitär waren, hingegen im Hoch- und Idarwald bislang Überschüsse erzielt werden konnten. Die Betriebsergebnisse der Deckungsbeitragsstufe 1 (forstbetriebliche Tätigkeit) lagen im Staatswald des Forstamtes Soonwald im Schnitt der Jahre 2004 bis 2010 bei minus 10 Euro je Jahr und Hektar. Ein Vergleich zu einer möglichen Nationalparkkulisse im Hochwald lässt sich nicht unmittelbar herleiten, da je nach Zuschnitt mehrere Staatswaldbetriebe betroffen sein können und überdies der Schwerpunkt des Gebietes nicht in die fichtendominierten Bereiche zu legen sein würde. Eine kalkulatorische Gesamtbetrachtung müsste im Übrigen die zurzeit noch nicht bekannten Effekte durch den Bestandsumbau im Rahmen der Gebietsentwicklung des Nationalparks einbeziehen. Es ist beabsichtigt, bei der Einrichtung eines Nationalparks auf bestehende und bewährte Strukturen bei Landesforsten zurückzugreifen und daraus ein Nationalpark-Forstamt zu entwickeln. Die hierbei entstehenden Kosten verursachen im Gegensatz zum Aufbau einer neuen Verwaltung zunächst nur in begrenztem Umfang Mehrausgaben. 4. b) Inwiefern gilt das insbesondere und jeweils für Vorplanung Planung Entwicklung Betrieb, Verwaltung Begleitung/Evaluation und Folgewirkungen? Für die Vorplanung und erste Erhebungen ist im Haushalt 2013 ein Betrag von 500 000 Euro eingestellt. Darüber hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten eine fachübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Prozess begleitet und den moderierten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Regionen auf den Weg bringt. Hier wird vor allem auf bestehende Personalstrukturen in den Ministerien, in den Stabsstellen, der Landesnaturschutzverwaltung sowie bei Landesforsten zurückgegriffen. Alle weiteren Schritte können erst im Fortgang der Abstimmung in den Regionen und mit zunehmend konkreter Abgrenzung quantifiziert werden. 9 Drucksache 16/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode 4. c) Bei welchen gegenüber einem Nationalpark nachrangigen Projekten, Aufgaben und Ausgaben sollen die Mehrausgaben eingespart werden? Da bisher weder eine Gebietsauswahl noch eine konkrete Gebietsabgrenzung feststehen, kann zurzeit seriöserweise noch nicht hinlänglich genau kalkuliert werden, ob und welche Mehrkosten entstehen bzw. wie beeinflusst werden können. Insoweit ist die Frage nach einer Gesamtfinanzierung heute noch nicht beantwortbar. Dies betrifft auch die Frage, ob Mehrausgaben durch Wegfall bestimmter Vorhaben an anderer Stelle einzusparen sind. 4. d) Was spricht dagegen, mit der Einrichtung eines Nationalparks zu warten, bis eine Haushaltskonsolidierung erfolgt ist? Die Gesamtsituation des Landeshaushalts begründet keine Notwendigkeit, das Projekt der Einrichtung eines Nationalparks unter besonderen Vorbehalt zu stellen. Es steht nicht zu erwarten, dass Art und Umfang der mit der Ausweisung verbundenen Investitionen den Landeshaushalt in Frage stellen könnte. Ein Nationalpark wird angesichts seines naturschutzfachlichen Stellenwerts in herausgehobener Weise dafür qualifiziert sein, Mittel des Ökokontos gezielt und gebündelt für die ökologische Entwicklung des Parks einzusetzen. Dies macht u.U. zusätzliche Investitionen entsprechend entbehrlich und schafft andererseits einen spürbaren Schwerpunkt für Ausgleichsmaßnahmen im Wald. Damit kann die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen reduziert werden. Da mit einem Nationalpark zudem auch neue externe Finanzierungsquellen erschlossen sowie Impulse für die Regionalentwicklung gegeben werden können und sollen, dürfte ein zögerliches Abwarten für das Land und die betroffene Region letztlich kontraproduktiv sein. B. Die Äußerungen der Landesregierung zu den Auswirkungen eines Nationalparks sind unzureichend und einseitig, weil ausschließlich mögliche Vorteile dargestellt werden. 5. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für Natur- und Artenschutz, Waldökologie und Biodiversität, auch hinsichtlich des Verhältnisses eines Nationalparks zu den Naturparken, entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangsläufig in welchem A usmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? Die Einrichtung eines Nationalparks verwirklicht die anerkanntermaßen weitestreichende Sicherung eines Gebiets für Zwecke des Naturschutzes, da dort die beeinflussenden Maßnahmen des Menschen auf Natur und Landschaft ausgeschlossen oder zumindest im weitest möglichen Umfang begrenzt werden. Insofern entstehen keine der genannten Konflikte, Nachteile oder Belastungen. Vorhandene Zielsetzungen des Naturschutzes, die weniger weitreichende Standards anstreben, werden demzufolge zu Gunsten eines konsequenteren Naturschutzes abgelöst. Bestimmte Lebensraumtypen der Kulturlandschaft - insbesondere Grünlandbiotope - bedürfen der regelmäßigen Pflege durch Mahd oder Beweidung. Solche Teilbereiche sind in begrenztem Umfang in den Suchräumen vorhanden - etwa Waldwiesen - und werden innerhalb eines Nationalparks dann der Puffer- bzw. Pflegezone zuzuordnen sein, sollte deren Erhaltung letztlich notwendig bzw. sinnvoll, d. h. der natürlichen Wiederbewaldung vorzuziehen sein. Nachteilige Effekte auf einen den Nationalpark beherbergenden Naturpark sind nicht zu erwarten. Eine umfassende und gleichberechtigte Mitwirkung des Naturparkträgers bei allen weiteren Detailplanungen ist über entsprechende Regelungen der Nationalparkverordnung vorgesehen. fl Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Wie eingangs dargestellt ist die Landesregierung von Anfang an und bereits vor Einleitung eines förmlichen Verfahrens bemüht, alle aufkommenden Fragen und Hinweise konstruktiv und im Dialog aufzugreifen und über konkrete Informationen sowie die Ausarbeitung spezifischer Konzepte zu beantworten. Ziel ist die möglichst umfassende und vollständige Information, damit eine fundierte eigene Meinungsbildung ebenso möglich wird wie eine substanzielle Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, kommunalen Verantwortungsträgern und Interessenvertretern unterschiedlichster Nutzungsbelange bei allen inhaltlichen Sacherörterungen zur Ausgestaltung des Nationalparks. Die sich anschließenden gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte stellen im Übrigen vollständig sicher, dass alle - auch von Privatpersonen - vorgebrachten Anregungen und Einwendungen in die entscheidende Gesamtabwägung vor der abschließenden Abfassung der Verordnungsinhalte einfließen. Das Ergebnis der Prüfung der Anregungen und Einwendungen ist gemäß § 16 des Landesnaturschutzgesetzes den jeweiligen Personen mitzuteilen. 10 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 6. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für Forstwirtschaft und Forstverwaltung entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangsläufig in welchem A usmaß sind sie für die Landesrefferung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? j) Wie reagiert die Landesrefferung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Nachteile für die Forstverwaltung werden nicht gesehen. Der waldgesetzliche Auftrag mit der Konkretisierung der vom Landtag beschlossenen Leistungsaufträge für den Landesbetrieb Landesforsten umfasst neben der Bewirtschaftung des Staatswaldes insbesondere auch Leistungen im Bereich der Umweltbildung, des Walderlebnisses und der Umweltvorsorge. Die Ausweisung eines Nationalparks ist ausschließlich auf Waldflächen im Eigentum des Landes geplant. Insofern entstehen unmittelbare Auswirkungen für Forstwirtschaft und Forstverwaltung zunächst nur für den Landesbetrieb Landesforsten. Prinzipiell können forstwirtschaftliche Konflikte, Belastungen und Nachteile v. a. entstehen im Zusammenhang mit: - Borkenkäfer-Vermehrungen, - Fragen der Erschließung mit Waldwegen, d. h. mit Verbindungsachsen im Besitzartenverbund, - dem Arbeitsvolumen für Forstunternehmer, - verringerten Holzgeldeinnahmen. Mit der Ausweisung eines Nationalparks besteht die Chance, das Leistungsspektrum in diesen Bereichen mit neuen, für die Menschen der Region und ihre Gäste attraktiven Angeboten zu ergänzen und zu erweitern. Auch die Zusammenarbeit mit anderen, insbesondere nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Akteuren wie zertifizierten Natur- und Landschaftsführern oder zertifizierten Waldpädagoginnen und Waldpädagogen kann mithilfe der Einrichtung eines Nationalparks modellhaft und beispielgebend für andere Regionen des Landes aufgebaut und ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Teilfragen a bis f zu den genannten möglichen Themenfeldern wie folgt beantworten: Borkenkäfer: Die Gefahr von ggf. auch auf andere Besitzarten überspringenden Massenvermehrungen von Fichten-Borkenkäfern wird nicht gesehen. Die Fichte ist im Gegensatz zu anderen Nationalparkregionen wie bspw. dem Bayerischen Wald und Harz in Rheinland-Pfalz nicht autochthon. Man wird daher einerseits bereits bei der Ausweisung bzw. einem möglichen Zuschnitt des Gebietes darauf achten, fichtengeprägte Bereiche nach Möglichkeit nicht in nennenswertem Umfang in die Kulisse mit aufzunehmen. Andererseits ist vorgesehen, in der bis zu 30-jährigen Umbauphase die Fichte gezielt herauszuziehen und bruttaugliches Material zu entnehmen. Der in den noch bestehenden Fichtenreinbeständen des Staatswaldes bereits angelaufene Umbau in laubholzreichere Mischwälder wird somit beschleunigt. Darüber hinaus können auch dauerhaft auf bis zu 25 % der Fläche weiterhin zielgerichtete Bewirtschaftungsmaßnahmen stattfinden. Das entsprechende Zonierungskonzept wird hierbei auf erforderliche Waldschutzmaßnahmen im Umfeld von Kernzonen besondere Rücksicht nehmen müssen. Erschließung mit Wegen: Es ist beabsichtigt, bereits im Vorfeld eines rechtsförmlichen Verfahrens gemeinsam mit den Kommunen und anderen beteiligten Nutzergruppen der Region ein Wegekonzept zu erarbeiten. Hierbei wird in jedem Fall auch auf die Belange angrenzender Forstbetriebe zu achten sein. Arbeitsvolumen für Forstunternehmer: In der bis zu 30 Jahre andauernden Übergangsphase werden nach wie vor in erheblichem Umfang Arbeiten anfallen, die den Einsatz von Forstunternehmern erforderlich machen. Beispielhaft kann auf die Entnahme von Nadelholzbestockungen verwiesen werden. Darüber hinaus bietet Landesforsten durch seine flächendeckende Organisationsstruktur weitere Arbeiten auch im regionalen Verbund an. Entsprechende Vergabelose werden bereits jetzt landesweit ausgeschrieben. Einnahmen: Mit der Einrichtung eines sogenannten Entwicklungsnationalparks werden wie dargelegt in einem bis zu 30 Jahre andauernden Übergangszeitraum vermehrt Einnahmen durch Ernte und Verkauf von Nadelholz (v. a. Fichte und Douglasie) entstehen, während die Einnahmen aus dem Verkauf von Laubholz zurückgehen. Es sei darauf hingewiesen, dass sowohl die forstbetrieblichen Deckungsbeiträge als auch die volkswirtschaftliche Wertschöpfung je m3 beim Nadelholz höher liegen. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 11 Drucksache 16/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode 7. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für Kommunalentwicklung und Kommunalhaushalte entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangsläufig, in welchem A usmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesrefferung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Die Landesregierung sieht grundsätzlich keine Konflikte, Belastungen und Nachteile für die Kommunalentwicklung oder die Kommunalhaushalte, wenn ein Nationalpark in Rheinland-Pfalz ausgewiesen wird, sondern Chancen für die Regionalentwicklung. Die Ausweisung eines Nationalparks erfolgt nach den im Landesnaturschutzgesetz verankerten Verfahrensschritten beim Erlass der Schutzgebietsverordnung der Landesregierung. Unabhängig von den in diesem Verfahren gegebenen Beteiligungsmöglichkeiten und Rechtsmitteln wirkt die Verordnung nur auf den Binnenbereich des Nationalparks, d. h. auf die betroffenen Staatswaldparzellen. Andere Eigentumsformen sind nicht betroffen. Auch eine Außenwirkung in den umliegenden Bereich hinein wird nicht gegeben sein. Dies gilt unmittelbar sowie auch für die Belange des kommunalen Planungsrechtes auf den nicht vom Nationalparkgebiet berührten Flächen. Ferner ist beabsichtigt, durch Einrichtung umfassender Mitwirkungs- und Mitbestimmungsregelungen, z. B. über einen kommunalen Nationalparkausschuss, den Belegenheits- und Anliegerkommunen als Nationalparkregion maßgebliche Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte der Nationalparkentwicklung einzuräumen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung eines Handlungsprogramms mit den dort verankerten Detailregelungen. Durch die Steigerung der touristischen Attraktivität und die Intensivierung des touristischen Marketings einschließlich zu entwickelnder Zertifikate und Labels (z. B. für Nationalparkgastgeber oder Partnerbetriebe) können deutliche Impulse für die Regionalwirkung in einer Nationalparkregion entstehen. Hiervon würden die Kommunen in ihren Haushalten und Entwicklungsmöglichkeiten unmittelbar profitieren. Der Nationalpark bietet insbesondere im ländlichen Raum die Chance, die Alleinstellungsmerkmale der Region zu identifizieren und wirkungsvoll herauszustellen und hierüber eine tragfähige, wirtschaftliche Entwicklung anzustoßen. Hierbei werden sowohl privates wie auch kommunales Engagement zu den Haupterfolgsfaktoren zählen. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 8. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die lokale und regionale Wirtschaft, insbesondere die Holzwirtschaft und die damit verbundene Wertschöpfung z. B. durch zurückgehende Holznutzungsmöglichkeiten aufgrund der Stilllegung von Waldflächen, entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangsläufig in welchem A usmaß sind sie für die Landesrefferung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesrefferung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Mit der Einrichtung eines Nationalparks werden in einem Übergangszeitraum von bis zu 30 Jahren weiterhin auch Verwertungen vor allem von Fichte und Douglasie möglich sein. Je nach Gebietsauswahl, Flächenzuschnitt, Zonierungsplan und weiteren Regelungen im Rahmen des Handlungsprogramms kann dabei aus dem Nationalparkgebiet heraus eine Versorgung der Holzwerke mit Nadelholzsägeware sichergestellt werden, die weit über den üblichen Abschreibungszeiten für Anlageninvestitionen liegen. Die deutschlandweit und international mittel- bis langfristig absehbare Verknappung des Nadelholzangebotes ist eine Folge der konsequenten, ökologischen Waldumbauprogramme, die auch angesichts der klimatischen Veränderungen und zunehmenden Schäden durch Stürme und Insektenkalamitäten erforderlich werden. Die Diskussion um die Ausweisung eines Nationalparks rückt hier eine seit nunmehr rund 20 Jahren schon laufende Entwicklung in den Fokus. Um dennoch der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, engagiert sich die Landesregierung weiterhin in der Mobilisierung von bislang nicht genutzten Nadelholzreserven aus dem Bereich des Kleinprivatwaldes. Ferner wird im Zuge der Ausarbei- 12 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 tung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel zu prüfen sein, wo und in welchem Maße gezielt auch weiterhin angemessene Anteile an Nadelbäumen zu realisieren sind. Die Landesregierung setzt im Übrigen weiterhin auf die Nutzung des nachwachsenden und nachhaltig bereitgestellten Ökorohstoffs Holz aus heimischen Wäldern. Sie fördert daher gezielt die Aktivitäten des Holzbauclusters Rheinland-Pfalz. Die Anwendung innovativer und rohstoffeffizienter Techniken sowie auch der verstärkte Einsatz heimischer Hölzer sind wichtige Schritte, um die einseitig auf Nadelholz - hier vor allem Fichte - ausgerichtete Wertschöpfungskette breiter und weniger krisenanfällig aufzustellen und die Wertschöpfung je Bearbeitungsstufe und -einheit zu erhöhen. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 9. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die lokale und regionale Beschäftigung entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangsläufig in welchem A usmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregerung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Die Arbeitsplätze im landeseigenen Wald werden durch die Nationalparkausweisung zwar inhaltlich neu definiert werden müssen und sich teils stärker in Richtung Besucherinformation und Bildungsarbeit entwickeln, das Land wird jedoch in diesem Zusammenhang keine Beschäftigten entlassen. Durch den rund drei Jahrzehnte dauernden Waldumbauprozess hin zu einer natürlichen Waldentwicklung werden Nadelholzbestände entnommen und das anfallende Holz verwertet. Dies sichert die Arbeitsplätze in den damit befassten Unternehmen in entsprechendem Umfang. Angesichts der geringen Fläche der sich dann selbst überlassenen Naturwaldzone wird die Rohstoffversorgung der heimischen Holzwirtschaftsbetriebe auch nach diesem Zeitraum nur geringen Auswirkungen unterworfen sein. Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine spezifischen Informationen über mögliche Konflikte, Belastungen und Nachteile bei der Einrichtung eines rheinland-pfälzischen Nationalparks vor. Die Erfahrungen mit den Nationalparks in anderen Bundesländern zeigen zudem, dass sich diese positiv auf die Tourismusbranche auswirken und die Wertschöpfung in den Regionen deutlich erhöhen. Wissenschaftliche Studien beziffern die Zahl der Arbeitsplätze, die vom Tourismus in den deutschen Nationalparks abhängig sind, auf rund 69 000. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 10. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die Nutzung regenerativer Energien (insbesondere Windenergienutzung und Versorgung mit Holz als regenerativem Energieträger) entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangläufig in welchem A usmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Die Landesregierung hat bereits ausgeführt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen in Nationalparken ausgeschlossen ist. Beschränkungen im umliegenden Bereich bestehen allerdings nicht. Um die landespolitischen Ziele der Energiewende zu erreichen, sollen mindestens 2 % der Landeswaldfläche als Windkraftstandorte im Wald vorgesehen werden. Hingegen macht die Fläche eines Nationalparks je nach Ausformung rund 1 % der landesweiten Waldfläche aus. Die Landesregierung geht angesichts dieser Flächenverhältnisse davon aus, dass eventuelle Zielkonflikte gelöst werden können. Die Nutzung von Brennholz als Hausbrand v. a. im ländlichen Raum hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die durch Landesforsten vermarktete Brennholzmenge wurde innerhalb von zehn Jahren von ca. 200 000 auf 750 000 m3 erhöht. Eine weitere Steigerung ist nur noch begrenzt möglich und sinnvoll. In den nächsten Jahren gilt es, in erster Linie alle Möglich- 13 Drucksache w/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode keiten der Energieeinsparung, z. B. durch Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung, auszuschöpfen und den verbleibenden Energiebedarf - auch bei Einsatz regenerativer Energieträger - durch eine möglichst effiziente Technik mit hohem Wirkungsgrad zu decken. Mit Blick auf eine gerechte Verteilung und die mit der Brennholznutzung verbundene soziale Komponente gilt es, die lokale Bevölkerung bevorzugt vor anderen, möglichen Brennholz-Kunden zu bedienen. Dies wird auch bei der Ausweisung eines Nationalparks sichergestellt. Für die mögliche Nationalparkkulisse Soonwald wurde seitens Landesforsten eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und veröffentlicht. Die Versorgung kann in dieser Region sichergestellt werden. In den anderen Suchräumen ist die Waldfläche absolut und auch im Verhältnis zur Anzahl der Haushalte höher, sodass dort durch eine Nationalparkausweisung ebenfalls keine Versorgungsengpässe entstehen würden. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 11. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die Landwirtschaft entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangsläufig in welchem A usmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregerung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Vertreter der Landwirtschaft befürchten erhebliche Wildschäden in den an den Nationalpark angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Landesregierung nimmt die Sorge der Landwirte sehr ernst. Diese ist jedoch unbegründet. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 12. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die Erschließung und Offenheit des Waldes für die Bürger entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangläufig in welchem A usmaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? f) Wie reagiert die Landesregerung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Weiteres Ziel ist es, einen Nationalpark für die Menschen der Region und ihre Gäste zu öffnen sowie gezielt für die naturnahe Erholung sowie dem naturorientierten Erlebnis auszurichten, ohne den Schutzzweck zu gefährden. Beschränkungen wird es nur dann und insoweit geben, als diese naturschutzfachlich geboten sind. Welche konkreten Regelungen zu implementieren sind, kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da die Regelungserfordernisse nur in der zurzeit noch nicht gewählten Örtlichkeit bestimmbar sind. Wie bereits bei Frage 6 beantwortet, werden im Rahmen des Handlungsprogramms unter Beteiligung der Kommunen und Interessensgruppen Detailregelungen erarbeitet und verabschiedet. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 13. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für den Tourismus entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem A usmaß sind sie zwangläufig in welchem A usmaß sind sie für die Landesregerung vertretbar, in welchem A usmaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? 14 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile ausgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? fl Wie reagiert die Landesrefferung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte werden ausschließlich Chancen für die weitere, bereits heute überwiegend auf intakte Natur und Landschaft setzende, touristische Entwicklung in Rheinland-Pfalz gesehen. Hierfür sprechen die richtungweisenden Erfahrungen aus anderen Nationalparken des Mittelgebirgsraums, die auch durch einschlägige Studien dargestellt wurden. So nennen die „Ergebnisse des Sozioökonomischen Monitorings der ersten sieben Nationalparkjahre des Nationalparks Eifel“ (1. SÖM-Bericht (2004 bis 2010) bedeutende Besucherzahlen, die durch den Nationalpark induziert wurden. Eine Hochrechnung für das Jahr 2007 ermittelte insgesamt 450 000 Besucher. Ähnlich bedeutende Besucherzahlen liegen für die Nationalparke Bayerischer Wald (760 000/a), Müritz (390 000/a), Kellerwald (200 000/a) oder Hainich (380 000/a) vor. Denkbare Nachteile, die sich durch eine Besucherlenkung ergeben könnten, werden bei Weitem durch attraktive Wegeangebote, Markierungen und zusätzliche Ausstattung ausgeglichen. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 14. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für die Klimawirksamkeit und den Wasserhaushalt entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ausmaß sind sie zwangsläufig in welchem Ausmaß sind siefür die Landesregierung vertretbar, in welchem Ammaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile amgeschlossen werden? ej Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? fl Wie reagiert die Landesrefferung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Ein Nationalpark, insbesondere ein überwiegend waldgeprägter Nationalpark, würde das landschaftsökologische Element „Wald“ in seinem Bestand weiterreichend rechtlich sichern. Waldflächen haben eine positive Klimawirksamkeit, insbesondere durch ihre thermische Ausgleichsfunktion. Diese positiven Waldwirkungen würden mit einer Nationalparkausweisung verstetigt. Gleiches gilt für die Wasserschutzfunktion unter Einschluss der in den Suchkulissen vorkommenden Moor- und Bruchbereiche. Einrichtungen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung bleiben unberührt. Konflikte, Belastungen und Nachteile sind nicht erkennbar. Im Übrigen gilt das zu Teilfrage 5 f Gesagte. 15. Welche Konflikte, Belastungen und Nachteile können demgegenüber für Wildbestand, Jagdrecht und Jagdamübung entstehen? a) Wie sollen solche Konflikte, Belastungen und Nachteile minimiert werden? b) In welchem Ammaß sind sie zwangsläufig in welchem Ammaß sind sie für die Landesregierung vertretbar, in welchem Ammaß sind sie von den Betroffenen hinzunehmen? c) Inwiefern wird geprüft, ob die intendierten positiven Wirkungen auch durch Alternativen mit weniger oder keinen Konflikten, Belastungen und Nachteilen erreicht werden können? d) Inwieweit können Konflikte, Belastungen und Nachteile amgeschlossen werden? e) Welche belegbaren Vorteile stehen dem gegenüber? fl Wie reagiert die Landesregierung auf die vorgebrachten Einwände der Betroffenen und der Bevölkerung? Nationalparke sichern einen wesentlichen Teil des Naturerbes in Deutschland. Sie haben zum Ziel, den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten; dies trifft grundsätzlich auch auf die Wildbestände zu. Nationalparke in Deutschland sind jedoch meist klein und zugleich eingebettet in eine intensiv genutzte Kulturlandschaft. Innerhalb des Nationalparks werden daher Vorkehrungen getroffen, dass nachteilige Einflüsse auf benachbarte land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen unterbleiben. Im Nationalpark bleibt ein Management der freilebenden Tierwelt nach Maßgabe der Ziele der Nationalparkentwicklung weiterhin möglich. Präventive Maßnahmen stellen dabei sicher, dass die Wildbestände auf ein akzeptables Maß einreguliert werden, dies gilt insbesondere für das Schwarzwild und für Wildarten, die den Waldaufbau gefährden können. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen muss an die Struktur des Gebietes und seines Umfeldes angepasst werden und wird in einer Jagdkonzeption für den Nationalpark festgelegt. Die Intensität der Regulierung der Wildbestände bemisst sich dabei an den Auswirkungen des Wildes - auf die Entwicklungsziele im Nationalpark, - auf Wildschäden außerhalb des Nationalparks sowie - auf potenzielle Tierseuchengefahren. 15 Drucksache 16/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode Die insoweit einschlägigen sonstigen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Zu den Fragen 15 a bis d: Konflikte, Belastungen und Nachteile für Wildbestand, Jagdrecht und Jagdausübung sind nicht zu erwarten. Konflikte, Belastungen und Nachteile für die den Nationalpark umgebende land- und forstwirtschaftliche genutzte Kulturlandschaft durch den Wildbestand im Nationalpark werden durch eine Jagdkonzeption, die auf die vor Ort anzutreffenden unterschiedlichen Ausgangssituationen und deren Entwicklung anzupassen ist, vermieden. Zu Frage 15 e: Ein auf die Minimierung von Störeffekten ausgerichtetes Wildtiermanagement kann dazu beitragen, dass Wildtiere wieder vermehrt tagaktiv und daher für den Besucher des Nationalparks beobachtbar werden. Zu Frage 15 f: Im Übrigen gilt auch hinsichtlich der Festlegung jagdlicher Regelungen das zu Teilfrage 5 f Gesagte. C. Die Äußerungen und das Vorgehen der Landesregierung haben zu großer Verunsicherung hinsichtlich des weiteren Verfahrens beigetragen. 16. Inwieweit ist die Suche nach einem Nationalpark-Standort angesichts der Aussage der Umweltministerin, mit der Einrichtung eines Nationalparks spiele Rheinland-Pfalz in der ersten Naturschutz-Bundesliga mit, ergebnisoffen? Die Suche nach dem bestmöglich geeigneten Standort ist unter allen denkbaren Flandlungsoptionen vollständig ergebnisoffen. 17. Welche Personen oder Stellen können wirksame Bewerbungen für einen Nationalpark-Standort abgeben? Es steht jeder hieran interessierten Person oder Stelle offen, Interessensbekundungen oder Bewerbungen abzugeben. 18. Wie wird der Willen der Bevölkerung ermittelt und dokumentiert? Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Meinungsbildung der Bevölkerung frühzeitig und möglichst umfassend zu unterstützen und Willensbekundungen auszuwerten. Bereits im Vorfeld des förmlichen Verfahrens sind Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung -insbesondere über die Beteiligung an Informationsveranstaltungen, moderierten Veranstaltungen, Informationstelefon und Rückmeldeadressen - geschaffen worden. Auf die Beantwortung der Teilfrage 5 f kann an dieser Stelle ergänzend verwiesen werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren garantiert im Übrigen, dass der Verordnungsentwurf über einen ausreichend langen Zeitraum öffentlich ausgelegt zu jedermanns Einsicht zur Verfügung steht. Jede Person ist berechtigt, Anregungen oder Einwendungen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch einzubringen. Alle eingegangenen Anregungen oder Einwendungen werden dokumentiert, abgewogen, entschieden und beantwortet. Insoweit bietet dieses Verfahren des Erlasses einer Rechtsverordnung die weitest mögliche Beteiligung der Bevölkerung bei Rechtsetzungsverfahren. 19. Gehört eine Revisionsoption zur Planung für einen Nationalpark? Alle Verfahrensschritte bei der Vorbereitung und Einrichtung eines Nationalparks sind selbstverständlich der Überprüfung, Modifikation oder Revision zugänglich. 20. Inwieweit soll die bisherige Leitlinie „Naturschutz durch Nutzung“ verlassen werden? Die unter dem Stichwort „Naturschutz durch Nutzung“ zusammengefasste Überlegung, Naturschutzmaßnahmen nicht erst im Nachhinein oder gar gesondert von anderen landschaftsgestaltenden Prozessen zu verfolgen, sondern bereits im Rahmen der unterschiedlichen Nutzungsweisen implementiert zu verwirklichen, bleibt weiterhin gültig. Sie gilt allerdings nur hinsichtlich der Pflege und Entwicklung ohnedies nutzungsabhängiger Kulturlandschaftsteile, nicht jedoch für denjenigen Teil des Naturschutzes, der auf die Herstellung oder Erhaltung vom Menschen unbeeinflusster Vorgänge abzielt. Beide Ansätze bleiben gleichermaßen notwendig, weil auf unterschiedliche Ökosystemanforderungen ausgerichtet. Die Frage eines Paradigmenwechsel stellt sich daher nicht. Für die Zielsetzung eines Nationalparks sind im Übrigen die aktiven Nutzungen in den Bereichen Naturerlebnis und Erholung einzubeziehen. Sie schaffen neue und ansonsten nur bedingt mögliche Chancen, Menschen einen intensiveren und nachhaltigeren Eindruck von Naturnähe und Nutzen des Naturschutzes insgesamt zu vermitteln. Auch dies ist somit ein Beispiel für „Naturschutz durch Nutzung“. 21. Gilt die Aussage von Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad vom 1. Februar 2011 nicht mehr, dass „es gelte, die Wälder als Orte der Natur, der Arbeit, der Regionalentwicklung und des Klimaschutzes zu erhalten und weiterzuentwickeln“ und dass der Schlüssel dafür die Forstwirtschaft sei? Die Aussage von Herrn Ministerpräsident Kurt Beck und Frau Ministerin Margit Conrad gilt uneingeschränkt weiter. Naturschutz und Naturnutzung sind im Landeswald grundsätzlich gleichrangige Ziele innerhalb der sogenannten multifunktionalen Waldbe- 16 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode Drucksache 16/1208 wirtschaftung. An diesem Prinzip wird festgehalten. Es geht ausschließlich darum, mit Blick auf Mindeststandards zum Erhalt der biologischen Vielfalt in sehr begrenztem Umfang mit einer verantwortbaren Größe von rund einem Prozent der Waldfläche den fachlich zweifelsfrei erforderlichen Akzent vorrangig zu Gunsten der natürlichen Entwicklung zu setzen. Auf die eingangs getroffenen Ausführungen sei verwiesen. 22. Warum wurde zunächst eine Bekundung evtl. Interesses an der Einrichtung eines Nationalparks bis Ende 2011 erwartet? 23. Wie konnte die Landesregierung eine derartige Frist angesichts der komplexen damit verbundenen Fragen für angemessen halten? Die Landesregierung hatte nicht die Bekundung eines Interesses an der Einrichtung, sondern zunächst nur das Interesse an der Befassung weitergehender Fragen hinterfragt. Bei der seinerzeitigen Veranstaltung zur Unterrichtung der betroffenen Regionen war dem avisierten Zeitplan nicht widersprochen worden. Bis zum Jahreswechsel sind bereits mehrere Interessensbekundungen bekannt geworden, darunter diejenigen von zwei Landkreisen, zwei Naturparkträgern, Bürgerinitiativen sowie dem Saarland. Selbstverständlich konnten - wie auch später geschehen - alternative Zeitpunkte vereinbart werden. Der Klärung inhaltlicher Fragen sollte in dieser Phase nicht vorgegriffen werden. 24. Warum hat die Landesregierung zudem meiner Weise informiert, die vor Ort vielfach für unzureichend gehalten wurde? Die Landesregierung war, ist und bleibt bemüht, allen Nachfragen nach Informationen bestmöglich zu entsprechen. Hierzu sind Informationsveranstaltungen durchgeführt, Schriften verteilt, Internetpräsentationen freigeschaltet, Besuchstermine durchgeführt und moderierte Veranstaltungen angeboten worden. Darüber hinaus wurde ein Informationstelefon eingerichtet, an das Bürgerinnen und Bürger und interessierte Kreise ihre individuellen Anfragen richten können und dies auch weiterhin tun. Weitergehenden Wünschen wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten gerne entsprochen. Die vielfach positiven Rückmeldungen und sachkundigen Gespräche vor Ort zeigen, dass die ökonomische und effiziente Herangehensweise, das Informationsangebot an den Informationsbedürfnissen in den jeweiligen Regionen zu orientieren, angenommen wird. Kritische Äußerungen zum Projekt oder der Verfahrensweise liegen bei einem Vorhaben mit dieser herausgehoben Bedeutung im Rahmen der Erwartungen. 25. Wie lange dauert die Umbauphase, bis die Waldfläche ihren Charakter als Nationalpark entfaltet? Naturgemäß bestimmen sich Umbauphasen nach dem jeweiligen Ausgangszustand und dem entsprechend anzusetzenden Umbauaufwand. Angesicht der als Vergleichsflächen geeigneten nutzungsfreien Kernzonen im Naturpark Pfälzerwald darf davon ausgegangen werden, dass die Umbauphase auf höchstens 30 Jahre anzusetzen ist. Situativ sind auch kürzere Phasen möglich. 26. Inwiefern besteht vor diesem Hintergrund Zeitdruck für die Einrichtung eines Nationalparks? Die Landesregierung hat keinen Zeitdruck postuliert. 27. Hat für die Landesregerung eine schnelle Entscheidung Vorrang vor einer fundierten Entscheidung gehabt? Nein. 28. Wie reagiert die Landesregierung auf die ablehnende Haltung der Bevölkerung zur Einrichtung eines Nationalparks, wie sie jetzt bei verschiedenen Informationsveranstaltungen deutlich geworden ist? 29. Inwieweit sind die Ergebnisse der Informationsveranstaltung Anlass, die Pläne und das Vorgehen zu überdenken? 30. Sieht die Landesregierung ihre Rolle im Entscheidungprozess darin, ihre Absicht zur Einrichtung eines Nationalparks durchzusetzen, oder darin, die potenziell Betroffenen auch über mögliche Konflikte, Belastungen und Nachteile im Sinne einer abgewogenen Entscheidung zu informieren? Zahlreiche Personen, Einrichtungen und Gruppierungen haben sich frühzeitig und positiv geäußert und konstruktive Vorschläge unterbreitet. Es trifft nach den bislang gewonnenen Erfahrungen nicht zu, dass es eine generell ablehnende Haltung der Bevölkerung gibt. Die bislang artikulierten Bedenken oder Ablehnungen und ihre Begründungen lassen aus der Sicht der Landesregierung in vielen Fällen noch bestehende Informationsdefizite erkennen, denen im weiteren Vorgehen entgegengewirkt werden kann, ohne die individuelle und souveräne Entscheidungsfindung von außen zu beeinflussen. 17 Drucksache 16/1208 Landtag Rheinland-Pfalz -16. Wahlperiode 31. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Aussage in Drucksache 16/552, es sei ihr erklärtes Ziel, innerhalb der laufenden Legislaturperiode ein geeignetes Gebiet für einen Nationalpark zu finden, und der aktuellen Aussage auf der Homepage, die Phase des Beratungprozesses nach dem Interessebekundungverfahren sei zeitlich unbefristet? Was gilt? 32. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage von Staatssekretär Griese (Öffentlicher Anzeiger 15. Dezember 2011), in ein bis zwei Jahren werde die Entscheidung zum Nationalpark fallen, der Aussage von Umweltministerin Höfken (Öffentlicher Anzeiger 12. Dezember 2011), es gebe keinen festgelegten Zeitpunkt, bis wann die Entscheidung fallen werde, undihrer Aussage, zwei Jahre Zeit wolle man sich für die Findungphase nehmen, wenn es schneller gehe, desto besser (AZ 11. Januar 2012)? Was gilt? Die Landesregierung sieht keine Widersprüche in den getroffenen Aussagen, die durchgängig betonen, dass kein festgelegter Zeitpunkt für eine Entscheidung existiere. Es ist lediglich erklärtes Ziel, innerhalb der laufenden Legislaturperiode ein für einen Nationalpark geeignetes Gebiet zu finden. Letztlich wird sich die benötigte Zeitspanne aus dem weiteren Dialogprozess mit den interessierten Regionen ergeben. 33. Wie erklärt die Landesregerung den Widerspruch zwischen der Aussag von Staatssekretär Griese (Öffentlicher Anzeiger 15. Dezember 2011), das Land werde zur Nationalparkverwaltung ca. 5 bis 6 Mio. Euro pro Jahr ausgben, der Äußerung von Umweltministerin Höfken, eine konkrete Bezifferung der Kosten sei noch nicht möglich (Öffentlicher Anzeiger 12. Dezember 2011), und ihrer Aussage vom 31. Januar 2012, es würden keine wesentlichen Zusatzkosten entstehen (Pressemeldung MULEWI)? Was gilt? 34. Wie plant die Landesregerung den Haushaltsansatz für die Ausgaben im Nationalpark deutlich unter denen vergleichbarer Nationalparke zu halten (zum Verreich: Ausgaben im Nationalpark Eifel in 2009 7,3 Mio. Euro, 2010 6,7Mio. Euro)? 35. Mit welchem personellen Bedarf wird gerechnet? Plant die Landesregierung zur Deckung des Personalbedarfs eine entsprechende Zahl von Neuanstellungen oder soll das Personal aus der Forstverwaltung bzw. der Naturschutzverwaltung (oder auch aus anderen Verwaltungen) zum Nationalpark gezogen werden? Wie kann die Aufgabenerfüllung in den Verwaltungen sichergestellt werden, die für den Nationalpark Personal abzugeben haben? Wie bereits unter Frage 4 dargelegt, soll weitestgehend auf vorhandenes Personal vorrangig bei Landesforsten zurückgegriffen werden. Es ist deshalb zwischen Kosten, die durch die Nutzung vorhandener Kapazitäten entstehen, und zusätzlichen Mehrausgaben durch neue Aufgaben zu unterscheiden. Ein entsprechender Personalentwicklungsplan wird dann möglich sein, wenn der noch laufende Dialog mit den Regionen abgeschlossen und Lage und Zuschnitt des Gebietes Umrissen werden. Durch ein im Nationalparkgebiet zurückgehendes Arbeitsvolumen im forstbetrieblichen Spektrum müssen die dort wegfallenden Arbeitskapazitäten nicht im selben Umfang ersetzt werden. 36. Welche Vorstellunghat die Landesregerung zur Ausstattung des Nationalparks mit einem Besucherzentrum? Mitweichen einmaligen und mit welchen laufenden Kosten wird dort gerechnet? Auch diese Frage lässt sich erst nach Abschluss des Verfahrens und der weiteren Projektierung beantworten. Je nach Gebiet kann möglicherweise auf vorhandene - teilweise auch in Landesbesitz befindliche - Infrastruktur zurückgegriffen werden, die als Besucherzentrum genutzt werden kann. Gleiches gilt für die denkbare Weiterentwicklung bereits bestehender Einrichtungen, etwa touristischen Informationsstellen. Ulrike Höfken Staatsministerin 18