Drucksache 16/1212 02. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Integrationsbetriebe in Rheinland-Pfalz I Die Kleine Anfrage 769 vom 4. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Integrationsfirmen und der hier bestehenden Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in den letzten beiden Jahren entwickelt (aufgegliedert nach Zahl der Integrationsfirmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesamt, schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)? 2. Welche Integrationsbetriebe wurden in den letzten beiden Jahren geschlossen oder haben Insolvenz angemeldet? 3. Wie hoch war die Förderung der Integrationsbetriebe in den letzten beiden Jahren (aufgegliedert nach Investitionen, Darlehen, betriebswirtschaftliche Beratung, besonderer Aufwand, Minderleistungsausgleich und gesamt)? 4. Wie hoch waren die Eingliederungszuschüsse der Agentur für Arbeit in den letzten fünf Jahren (aufgegliedert nach Agenturbe- zirken)? 5. Wie sieht der von der Landesregierung laut Koalitionsvertrag beabsichtigte Ausbau von Integrationsbetrieben in konkreten Schritten aus? 6. Sind im Hinblick auf die Schuldenbremse Einsparungsmaßnahmen im Bereich der Integrationsbetriebe geplant? 7. In welchem Umfang wurden ggf. Einsparmaßnahmen bisher bereits umgesetzt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit über zehn Jahren ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Zahl der Integrationsfirmen und der dort beschäftigen Menschen mit Behinderung deutlich zu erhöhen. Dies ist bisher gut gelungen. Durch vielfältige Maßnahmen wurde das Interesse daran geweckt und die Bereitschaft zur Gründung einer Integrationsfirma ist landesweit – auch während der Wirtschafts- und Finanzkrise – deutlich gestiegen. In den beiden letzten Jahren hat sich die Zahl der Beschäftigten wie folgt entwickelt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Zahl der Integrations- Mitarbeiterinnen Mitarbeiterinnen davon firmen und Mitarbeiter und Mitarbeiter Mitarbeiterinnen Gesamt Schwerbehindert und Mitarbeiter gemäß § 132 SGB IX 1. Jan. 2010 67 2 015 803 729 1. Jan. 2011 67 2 148 866 787 1. Jan. 2012 72 2 162 855 771 Drucksache 16/1212 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 132 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sons - tiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ist dann oft nur in einer Integrationsfirma möglich. Zu 2.: Folgende Integrationsbetriebe wurden in den letzten beiden Jahren geschlossen oder haben Insolvenz angemeldet: 1. ALIBI Eifelservice gGmbH; Bitburg (geschlossen 2010), 2. Backhaus Helga Klein GmbH; Kaiserlautern (Insolvenz 2010), 3. Lescher Engineering e. K.; Ellenz-Poltersdorf (Insolvenz 2010), 4. Reccius Textilpflege; Pfaffenschwabenheim (Insolvenzverfahren läuft seit 2011), 5. VdK mobil; Mainz (geschlossen 2011), 6. Integrationsbetrieb alte Güterhalle gemeinnützige GmbH; Alzey (Insolvenzverfahren eröffnet 2011), 7. Freizeitbetriebe René Fandel, Bad Münster am Stein (Insolvenz 2011). Zu 3.: Der nachstehenden Tabelle ist die Förderung der Integrationsbetriebe in den letzten beiden Jahren, aufgegliedert nach Investitionen, Darlehen, betriebswirtschaftlicher Beratung, besonderem Aufwand, Minderleistungsausgleich und gesamt, zu entnehmen: Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Zahl der an die Integrationsfirmen geflossenen Eingliederungszuschüsse vor. Entsprechende Daten konnten von der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Zu 5.: Der weitere Ausbau orientiert sich an der Finanzsituation der Ausgleichsabgabe als Sondervermögen des Landes sowie an den notwendigen Ausgaben für andere Leistungsbereiche wie Integrationsfachdienste, Leistungen an schwerbehinderte Menschen und an ihre Arbeitgeber. Für das Haushaltsjahr 2012 wurden zusätzlich originäre Landesmittel in Höhe von circa 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zu 6.: Die Finanzierung der Integrationsfirmen erfolgt überwiegend aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese sind im Rahmen des Sonder - vermögens zweckgebundene Mittel, die nicht den Anforderungen der Schuldenbremse unterliegen. Zu 7.: Um eine möglichst große steigende Zahl von Maßnahmen fördern zu können, wurden moderate Einsparungen bei allen Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen vorgenommen, worunter auch Leistungen an Integrationsfirmen fallen. So wurden die Leistungen zum besonderen Aufwand von 208 Euro auf 200 Euro monatlich pro Platz abgesenkt. Der investive Zuschuss für die Einrichtung von Arbeitsplätzen in Integrationsfirmen wurde bereits vor zwei Jahren von 26 000 Euro auf 22 500 Euro reduziert und wird nun entsprechend dem Stellenanteil bewilligt. Malu Dreyer Staatsministerin Investitionen Darlehen Betr. Beratung Besonderer Minderleistungs- Gesamt Aufwand ausgleich 2010 2 206 000 430 860 22 600 1 730 100 2 950 000 7 339 560 2011 948 800 289 500 37 200 1 867 600 3 553 300 6 696 400