Drucksache 16/1213 30. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Integrationsbetriebe in Rheinland-Pfalz II Die Kleine Anfrage 770 vom 4. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der pauschalierte Minderleistungsausgleich und der besondere Aufwand für die bereits bestehenden Integrationsbetriebe ge- sichert? 2. Wenn ja, für welchen Zeitraum und wie wird eine zukünftige Absicherung der bestehenden Betriebe und deren Arbeitsplätze aussehen? 3. Welche Kriterien werden bei der Vergabe von Investitionszuschüssen für Integrationsbetriebe angelegt? 4. Wie viele Betriebe haben bereits Anträge auf Anerkennung sowie Bezuschussung zur Errichtung von Integrationsbetrieben ge- stellt und wie viele hiervon werden aus den vorhandenen Mitteln finanziert werden können? 5. Falls die Mittel nicht ausreichen, nach welchen Kriterien werden Betriebe unterstützt und erhalten somit Leistungen für Inves - titionen? 6. Wie viele neue Arbeitsplätze (aufgeteilt nach behinderten und nicht behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) können aufgrund des Landeshaushalts in den Jahren 2012 und 2013 noch geschaffen werden? 7. Gibt es konkrete Planungen von Seiten der Landesregierung, den Ausbau von Plätzen in Werkstätten für behinderte Menschen zu Gunsten von Alternativen (siehe BSG-Urteil) zu reduzieren? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf Basis der bisherigen Einnahmeentwicklung bei der Ausgleichsabgabe kann davon ausgegangen werden, dass die Dauerleistungen für alle bewilligten Integrationsfirmen und die von ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen finanziert werden können. Zu 2.: Alle Integrationsfirmen unterliegen den Gesetzen des Marktes und können daher im Falle eines wirtschaftlichen Misserfolgs zur Aufgabe gezwungen sein. Als „Frühwarnsystem“ ist die Teilnahme an einem regelmäßigen Monitoring für alle Integrationsfirmen verpflichtend. Dessen ungeachtet besteht die Absicht, die bestehenden Integrationsfirmen aus der Ausgleichsabgabe dauerhaft zu unterstützen. Dies setzt voraus, dass sich keine wesentlichen Einbrüche bei den Einnahmen ergeben. Zu 3.: Für die Bewilligung von Investitionszuschüssen gelten objektive Kriterien, nach denen von der Beratungsfirma Schneider Organisationsberatung die Projekte bewertet werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1213 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Zurzeit liegen 21 Anträge auf Gründung beziehungsweise Erweiterung von Integrationsfirmen vor. Davon befinden sich zwölf Projekte noch im Bearbeitungsstatus, sodass noch nicht abschließend geklärt werden kann, ob es zu einer Bewilligungsreife und damit zur Frage vorhandener Mittel kommt. Bei den übrigen neun Projekten ist nach Lage der Dinge davon auszugehen, dass eine Umsetzung schrittweise möglich ist. Zu 5.: Die Bewilligung erfolgt dann auf der Grundlage einer Prioritätenliste. Wichtige Kriterien sind dabei unter anderem die Konzeption, Marktchancen, Investitions- und Kapitalbedarf sowie das Leitungspersonal. Zu 6.: Neue Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben werden nicht durch den Landeshaushalt finanziert, sondern durch die Ausgleichsabgabe (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage 769 *)). Die Schaffung von Arbeitsplätzen für nicht behinderte Menschen orientiert sich ausschließlich an der für Integrationsfirmen gesetzlich festgeschriebenen Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen nach § 132 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (zwischen 25 und 50 Prozent). Je nach Beschäftigungsquote haben vorhandene Integrationsfirmen die Möglichkeit, bis zur Obergrenze (= 75 Prozent aller Beschäf - tigten) noch zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Dies wird durch den Landeshaushalt nicht beeinflusst. Zu 7.: Die Landesregierung begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Dieses Urteil zeigt, dass das „Budget für Arbeit“, das die Landesregierung vor fünf Jahren eingeführt hat, eine wichtige und richtige Antwort auf Alternativen zu den Werkstätten darstellt. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist an die Adresse der Agentur für Arbeit gerichtet; von dort wurde in der Vergangenheit die Budgetierbarkeit von Leistungen, die in deren Zuständigkeit fallen, verneint. Das Urteil stellt klar, dass auch Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich – für die die Agentur für Arbeit als Rehabilitationsträger grundsätzlich zuständig ist – außerhalb der Werkstatt budgetfähig sind. Die Landesregierung befindet sich in Gesprächen mit der zuständigen Regionaldirektion, um eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten. Malu Dreyer Staatsministerin *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/1212.