Drucksache 16/122 12. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Radweg B 10 neu/2. Rheinbrücke Die Kleine Anfrage 72 vom 20. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Die aktuelle Planung für die B 10 neu/2. Rheinbrücke sieht keinen begleitenden Radweg vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern hält es die Landesregierung für zumutbar, dass bei einer Vollsperrung der bestehenden Rheinbrücke keine andere Rheinquerung für Radfahrer und Fußgänger besteht? 2. Inwiefern sieht die Landesregierung aufgrund der vielfältigen Forderungen nach einem Radweg auf der 2. Rheinbrücke die Not- wendigkeit, einen solchen vorzusehen? 3. In wessen Verantwortung liegen Planung und Finanzierung eines Radweges auf der 2. Rheinbrücke und im weiteren Verlauf der B 10 neu? 4. Inwiefern plant die Landesregierung, einen begleitenden Radweg auf der 2. Rheinbrücke an der B 10 neu auf der pfälzischen Seite bis zum Anschluss an die L 540 bzw. den diese begleitenden Radweg fortzuführen? 5. Welche Wegeführung für einen Radweg hält die Landesregierung im Bereich der Gewerbegelände Hafen und Daimler für ge- eignet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass während der Sanierung der Rheinbrücke die hierfür zuständige Straßenbauverwaltung von Baden-Württemberg den bestehenden Radweg funktionsfähig erhält oder, falls das konkrete Sanierungskonzept dies nicht zulässt, der Radverkehr über den Rhein durch geeignete Ersatz- bzw. Umleitungsmaßnahmen gewährleistet wird. Zu den Fragen 2 und 4: Die Landesregierung wird im Rahmen des angelaufenen Planfeststellungsverfahrens für den Bau einer leistungsfähigen Rheinquerung den Bau eines Radwegs erneut prüfen. Sollte sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit ergeben, einen Radweg zu bauen, wird das Land die Fortsetzung kurzfristig planerisch in Angriff nehmen. Zu Frage 3: Zuständiger Baulastträger für den Bau der Rheinquerung und damit auch für den Radweg ist der Bund. Zu Frage 5: Das Radwegekonzept im Bereich der Gewerbegelände Hafen und Daimler liegt in kommunaler Zuständigkeit. Die Radwegeplanung ist zwischenzeitlich auf den Weg gebracht worden. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode