Drucksache 16/1224 04. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesstraßenbauprojekte 2012 bis 2015 Die Kleine Anfrage 782 vom 13. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landesstraßenbauprojekte erhalten voraussichtlich Baureife in den Jahren 2012 bis 2015, aufgeschlüsselt nach Sanierungs-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen? 2. Welche dieser Projekte haben Aussicht, in das Landesstraßenbauprogramm bis 2015 aufgenommen und finanziert zu werden? 3. Welche Kosten entfallen bei diesen Projekten jeweils auf welchen Kostenträger? 4. Inwiefern besteht die Möglichkeit, dass neben den im Landeshaushalt aufgenommenen Straßenbauprojekten (einschließlich der als Ausblick auf 2014 aufgenommenen Projekte) weitere Straßenbauprojekte bis 2014 realisiert werden? 5. Inwiefern werden generell für Straßenneubauprojekte Planungsmittel zur Verfügung gestellt vor dem Hintergrund, dass laut Ko- alitionsvertrag „verstärkt in den Unterhalt ... statt in den Neubau“ investiert werden soll? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Das Landesstraßenbauprogramm 2012/2013 (Anlage zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012/2013, Einzelplan 03) enthält 331 einzelne Projekte unter Angabe der voraussichtlich vom Land zu tragenden Baukosten. Von diesen Vorhaben sollen 110 in 2012 und 81 Vorhaben in 2013 begonnen werden. 50 Projekte sind für einen Baubeginn nach dem Jahr 2013 vorgemerkt. Ziel der Landesregierung ist es, die planerischen und baurechtlichen Voraus setzungen für die im Bauprogramm 2012/2013 genannten und noch zu beginnenden Maßnahmen – soweit diese bisher noch nicht vorliegen – so rechtzeitig zu schaffen, dass die Vorhaben wie vorgesehen begonnen und umgesetzt werden können. Aussagen darüber, welche Sanierungs-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen darüber hinaus in den Jahren nach 2013 Baureife erlangen werden, sind derzeit noch nicht möglich. Zu Frage 2: Welche Bauvorhaben in Landesstraßenbauprogramme für die Jahre 2014 und 2015 aufgenommen und finanziert werden sollen, wird durch den Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Aufstellung künftiger Landeshaushaltspläne zu entscheiden sein. Zu Frage 4: Über die im Landesstraßenbauprogramm 2012/2013 aufgeführten Projekte hinaus können im Zeitraum bis 2014 weitere Projekte begonnen werden, wenn ihre bauliche Realisierung dringend erforderlich ist, die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Finanzierung gesichert werden kann. Drucksache 16/1224 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Festlegung im Koalitionsvertrag, dass „verstärkt in den Unterhalt … statt in den Neubau“ investiert werden soll, schließt die Realisierung von Neubaumaßnahmen nicht grundsätzlich aus. Insoweit werden generell auch künftig Planungsmittel für Neubauprojekte zur Verfügung stehen, insbesondere für den Bau von Ortsum gehungen, um die Verkehrssicherheit in Ortsdurchfahrten zu verbessern und deren Anwohner von Lärm und Abgasen zu entlasten. Roger Lewentz Staatsminister