Drucksache 16/1226 08. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Haller, Hannelore Klamm und Astrid Schmitt (SPD) und A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei SAT.1-Pläne für vorzeitigen Wechsel zu einer anderen Lizenzierungsbehörde Die Kleine Anfrage 805 vom 3. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Fernsehsender SAT.1 hat zum 1. Januar 2013 eine Sendelizenz bei der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) beantragt. Derzeit ist SAT.1 bei der rheinland-pfälzischen Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) lizenziert – mit Laufzeit bis 2020. SAT.1 ist in der Vergangenheit regelmäßig gegen die Entscheidungen der LMK Rheinland-Pfalz zur Vergabe der Drittsendelizenzen gerichtlich vorgegangen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hat SAT.1 den geplanten Wechsel zu einer anderen Aufsichtsbehörde begründet? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die zurückliegenden Lizenzverfahren der LMK bezüglich SAT.1? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den von SAT.1 beantragten Wechsel der Zulassungs behörde? 4. Welche Konsequenzen hätte ein solcher Lizenzwechsel für das Land Rheinland-Pfalz? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Sendergruppe ProSiebenSat.1 hat zum 1. Januar 2013 für ihre vier frei empfang baren Sender neue Lizenzen beantragt. Dabei sollen zwei Sender auch weiterhin bei ihren bisherigen Landesmedienanstalten lizenziert bleiben: ProSieben bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und Kabel 1 bei der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM). Der Frauensender sixx soll jedoch von Berlin zur bremischen Landesmedienanstalt (Brema) wechseln und Sat.1, der größte Sender der Gruppe, von der Landes - zentrale für Medien und Kommunikation in Ludwigshafen (LMK) zur Medienanstalt Ham burg/Schleswig-Holstein (MA HSH). Beantragt hat die neuen Lizenzen die Pro SiebenSat.1 Deutschland TV GmbH, die Holding der vier Sender, unter der diese seit 2009 zusammengefasst sind. Der Konzernvorstand begründet den Wechsel mit einer unternehmensweiten Lizenzkonsolidierung. Gleichzeitig hat der Vorstand in den Medien verlauten lassen, man setze mit vier Sendern in vier Ländern auf „die Vielfalt der Aufsichtsmeinungen “ und auf „medienrechtliche Optimierung“. Zu Frage 2: Seit 1998 lizenziert die LMK die Drittsendezeiten für Sat.1 nach § 31 Rundfunkstaatsvertrag. Im Rahmen der Vergabe für den Zeitraum 2013 bis 2018 ist Sat.1 bereits während des laufenden Verfahrens noch vor Erteilung der Drittsendezeitlizenz durch die LMK erstmals gerichtlich gegen die Auswahl von News and Pictures vorgegangen. Das Gericht hat den Antrag als unzulässig abgelehnt. Auch in früheren Verfahren haben die Entscheidungen der LMK immer Bestand gehabt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1226 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Mit den unter 1. genannten Äußerungen gibt der Vorstand von ProSiebenSat.1 zu erkennen, dass er durch den Aufsichtswechsel auf für ihn günstigere medienpolitische Rahmenbedingungen setzt. Der Vorgang wird in den Medien unter den Stichworten „Lizenz - hopping“ zwecks „Aufsichtsdumping“ diskutiert. Vor diesem Hintergrund hält die Landesregierung den angestrebten Lizenzwechsel für bemerkenswert, da Sat.1 eine noch auf Jahre gültige Sendezulassung hat. Ein solches Vorgehen kann die gesamte föderale Struktur der Medienaufsicht der Länder in Frage stellen. Betroffen von einem solchen Wechsel sind nicht nur die Lizenzierungen der Drittsendezeiten, sondern auch die Regionalfenster von Sat.1. Der von der LMK um Stellungnahme gebetene ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Grimm, vertritt hierzu die Auffassung, dass die Zulassung für die Fensterprogrammveranstalter durch den Neuantrag einer Lizenz der Konzernmutter nicht erlischt. Hessen und Rheinland-Pfalz haben diesen Vorgang gemeinsam auf die Tagesordnung der nächsten Rundfunkkommission der Länder am 9. Mai 2012 gesetzt. Zu Frage 4: Die Landesregierung geht davon aus, dass die MA HSH an alle noch in der Zuständigkeit der LMK getroffenen Entscheidungen, die über den 31. Dezember 2012 fortwirken, gebunden ist. Davon betroffen ist auch die Zulassungsentscheidung der LMK für die in Mainz ansässige Produktionsfirma News and Pictures für Drittsendezeiten mit Laufzeit von Juni 2013 bis Mai 2018. Martin Stadelmaier Staatssekretär