Drucksache 16/1240 16. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kosten der Lernmittelausleihe für die Stadt Mainz Die Kleine Anfrage 791 vom 26. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die anfallenden Kosten für die Lernmittelausleihe der Stadt Mainz für das laufende Schuljahr? 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Arbeitsstunden für die Durchführung der Lernmittelausleihe in der Stadt Mainz für das laufende Schuljahr aufgewendet werden müssen? 3. Wie hoch ist die Erstattung des Landes für die Organisation der Lernmittelausleihe für das laufende Schuljahr? 4. Kann die Stadt Mainz im Zuge der Konnexitätsverhandlungen mit einer Rückerstattung der Mehrkosten durch das Land rechnen? 5. Hat die Stadt Mainz bereits Forderungen an das Land zur Kompensation der Mehrkosten gestellt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Organisation der Schulbuchausleihe vor Ort obliegt dem Schulträger, in diesem Fall der Stadt Mainz. Die Rücknahme der Lernmittel stellt dabei den Abschluss der Aufgaben des Schulträgers im jeweiligen Schuljahr dar. Da diese erst zum Schuljahresende durchgeführt wird, sind die tatsächlichen Kosten der Stadt Mainz für das Schuljahr 2011/2012 derzeit nicht bezifferbar. Zu Frage 2: Nein. Seit Dezember 2011 wird die Schulbuchausleihe durch den Rechnungshof überprüft, beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011. In diesem Kontext wurden die Schulträger auch zum entstandenen Arbeitsaufwand befragt. Ergebnisse hierzu liegen bislang noch nicht vor. Zu Frage 3: Gemäß § 9 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit werden die durch die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln verursachten Mehrbelastungen für die kommunalen Schulträger hinsichtlich des erhöhten Verwaltungsaufwands für jede am Ausleihverfahren teilnehmende Schülerin und jeden teilnehmenden Schüler pauschal in Höhe von 9 € im ersten Schuljahr der Anwendung der Verordnung, in den beiden Folgejahren in Höhe von je 7,50 € ausgeglichen; dieser Zyklus wiederholt sich jeweils alle drei Jahre. Die Höhe dieser Erstattungsleistung für die Stadt Mainz im Schuljahr 2011/2012 beträgt bislang rd. 55 000 €. Darüber hinaus wurden der Stadt Mainz zur Anschaffung notwendiger Hardware für die neu hinzukommenden Schulen 6 000 € gewährt. Drucksache 16/1240 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Für den Ausgleich des durch die Schulbuchausleihe entstehenden Mehraufwands der Schulträger wurde in der Konnexitätsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den kommunalen Spitzenverbänden die o. a. pauschale Erstattung in Verbindung mit einer Revision vereinbart. Als Grundlage für die Revision ist in den ersten drei Schuljahren des Ausleihsystems eine Kostenanalyse auf Stichprobenbasis vorgesehen. Der Rechnungshof überprüft derzeit auch den bei den Schulträgern entstandenen Personal- und Sachaufwand im Rahmen der Schulbuchausleihe . Diese Ergebnisse können zur Evaluation der Verwaltungskostenpauschale verwendet werden. Sollte sich nach Auswertung der Verwaltungskosten des zweiten Jahres herausstellen, dass die Verwaltungskostenpauschale unangemessen ist, erfolgt eine Anpassung mit Wirkung ab dem Schuljahr 2012/2013. So soll sichergestellt werden, dass die Pauschalen an die tatsächlichen Kosten bei wirtschaftlicher Aufgabenwahrnehmung angepasst werden. Doris Ahnen Staatsministerin