Drucksache 16/1241 16. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kleine Tunnellösung Diez (B 417) Die Kleine Anfrage 796 vom 30. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist mit dem Abschluss des Planfeststellungverfahrens für die kleine Tunnellösung in Diez (B 417) zu rechnen? 2. Wann ist mit einem möglichen Baubeginn für diese Maßnahme zu rechnen? 3. Welche Planungskosten sind aktuell für dieses Projekt eingestellt? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes die Beibehaltung der Maß- nahmen im vordringlichen Bedarf zu erhalten? 5. Stimmt die Landesregierung mir zu, dass diese wichtige bauliche Verkehrsmaßnahme für die Stadt Diez von höchster Bedeutung ist? 6. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, damit diese Maßnahme zeitnah umgesetzt und im Bundesverkehrs- wegeplan im vordringlichen Bedarf gehalten werden kann? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 6: Die Entwurfsplanung (Detailplanung) für die Maßnahme wurde durch den Landes betrieb Mobilität (LBM) in Diez fertiggestellt und dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt. Aufgrund der Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von rund 18,7 Mio. € ist ein Sichtvermerk des Bundes als Baulastträger erforderlich. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Land und dem Bund, um schnellstmöglich die Zustimmung des Bundes zu erhalten und um anschließend die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erstellen zu können. Ein Planfeststellungsverfahren für die kleine Tunnellösung in Diez (B 417) konnte bei dem dargestellten Sachstand noch nicht eingeleitet werden. Eine Aussage über den Abschluss des Verfahrens und einen möglichen Baubeginn der Maßnahme kann daher noch nicht getroffen werden. Zu Frage 3: Aktuell sind keine Planungskosten für das Projekt eingestellt. Für die Anfertigung von Planfeststellungsunterlagen werden zu gegebener Zeit Planungsmittel zur Verfügung gestellt. Zu Frage 4: Derzeit wird die Anmeldung von Vorhaben des Landes für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes vorbereitet. Dabei findet die kleine Tunnellösung Diez als bereits anerkanntes Vorhaben im vordringlichen Bedarf im jetzigen Bedarfsplan für die Bundes fernstraßen Berücksichtigung. Drucksache 16/1241 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Für die Stadt Diez besitzt die Realisierung einer kleinen Tunnellösung im Zuge der B 417 aufgrund der damit verbundenen erheblichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Stadtkern von Diez eine hohe Bedeutung. Roger Lewentz Staatsminister