Drucksache 16/1242 16. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Günther Ramsauer und Thomas Wansch (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Neue Landesförderung für Wohngruppen Die Kleine Anfrage 802 vom 3. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat ein Programm „Förderung von Wohngruppen“ aufgelegt. Das Pro gramm soll vor dem Hintergrund des demografischen Wandels verstärkt auftretende Bedürf nisse nach veränderten Wohnformen in der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Wohnformen vornehmlich welcher Zielgruppen werden von dem Programm gefördert? 2. Welche Maßnahmen werden gefördert, wer kann die Förderung beantragen und wie sind die Fördermechanismen gestaltet? 3. Welchen Stellenwert hat das Förderprogramm im Rahmen der sozialen Wohnraum förde rung der Landesregierung und ihrer zu- kunftsgerechten Weiterentwicklung? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Mai 2012 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Das Programm „Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben)“ richtet sich an ältere Menschen mit Pflegebedarf, pflegebe - dürftige volljährige Menschen sowie an volljährige Menschen mit Behinderung, denen ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben ermöglicht werden soll. Förderfähig sind Wohnformen, in denen – je nach Art des Wohnangebotes unter Beachtung der Vor schriften des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) – maximal acht bzw. zwölf Menschen zusammenleben können. Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten; dies bedeutet, dass die in der Wohngruppe lebenden Menschen grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein benötigen. Das Förderangebot unterstützt das Ziel „ambulant vor stationär“, welches die Landesregierung verfolgt. Dadurch soll barriere freier und finanzierbarer Wohnraum entstehen, damit Menschen im Alter mit Unterstützungsbedarf und behinderte Menschen gemeinschaftlich in einer Wohngruppe zusammenleben können. Zu Frage 2: Gefördert werden der Neubau sowie der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Wohnraum mit Individual - und Gemeinschaftswohnfläche, der von den Wohngruppen genutzt werden kann. Die Förderung erfolgt durch Baudarlehen. Die Struktur des Förderprogramms ist hinsichtlich der Darlehenshöhe und der Höchstmieten an die besonderen Anforderungen der neuen Wohnform – Wohngruppe – angepasst. Beantragt werden kann die Förderung von Investoren (z. B. Privatpersonen sowie Unternehmen), die Wohnraum zur Einrichtung von Wohngruppen im Sinne der Verwaltungsvorschrift schaffen oder um- bzw. ausbauen und dem begünstigten Personenkreis preisgünstig zur Verfügung stellen wollen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Mai 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1242 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Anmeldungen zur Einplanung von Wohngruppen nimmt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) entgegen. Anschließend werden die Wohngruppen von der ISB unter Beteiligung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo - grafie ausgewählt und im Einvernehmen mit dem Finanzministerium eingeplant. Die konkrete Antragsbearbeitung erfolgt ab - schließend durch die ISB. Zu Frage 3: Die Förderung der Wohngruppen erfolgt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Daher ist dieses neue Programm ein wichtiges Modellvorhaben, um den veränderten Anforderungen der Gesellschaft an ein selbstbestimmtes Wohnen in einem vertrauten Wohnumfeld auch bei Pflegebedarf im Alter oder mit Behinderung gerecht werden zu können. Die Ermöglichung eines „guten Lebens im Alter“ sowie die generationengerechte Gestaltung des Landes Rheinland-Pfalz hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt. Das neue Förderprogramm ist ein richtiger und guter Schritt zur Erreichung dieses Vor habens. Die Verwaltungsvorschrift „Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben)“ wird unter Berücksichtigung von Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Ziele des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe hinsichtlich der praktischen Umsetzung evaluiert werden. Zudem werden die Förderung und die Realisierung der Wohngruppen im Rahmen des Landesprogramms Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) durch eine Begleitforschung unterstützt und dokumentiert. Anhand der damit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung der Modellwohngruppen kann die Landesregierung dann gezielt Entscheidungen über die Zukunft bzw. bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Modellvorhabens treffen und die soziale Wohnraumförderung verstärkt an die Erfordernisse der sich verändernden Gesellschaft anpassen. Aus diesen Gründen räumt die Landesregierung dem neuen Förderprogramm eine wichtige und zukunftsweisende Bedeutung ein. Dr. Carsten Kühl Staatsminister