Drucksache 16/1247 21. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Juni 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeistärke und Schichtenregelungen bei den Polizeiinspektionen und Polizeiwachen des Polizeipräsidiums Trier Die Kleine Anfrage 793 vom 26. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der Optimierung der rheinland-pfälzischen Polizeiorganisation, in deren Zusammenhang sich die Landes - regierung gegen Schließungen von Polizeiinspektionen und Polizeiwachen entschieden hat, wurden in den Dienststellen der Polizei - präsidien personelle Umstrukturierungen vorgenommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Personalstärke sind derzeit die Polizeiwachen und Polizeiinspektionen im Bereich des Polizeipräsidiums Trier aus- gestattet (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststellen)? 2. Wie hat sich die Personalstärke in den einzelnen Polizeiwachen und Polizeiinspektionen seit 2010 entwickelt (bitte aufge schlüsselt nach den einzelnen Dienststellen)? 3. Wird in allen Polizeiwachen und Polizeiinspektionen gewährleistet, dass während des Streifendienstes mindestens zwei Beamte auf der Dienststelle anwesend sind? 4. Wie gestalten sich derzeit die Schichtdienste in den einzelnen Polizeiwachen und Polizeiinspektionen? Wie viele Nachtdienste muss ein einzelner Beamter im Schnitt im Monat übernehmen (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststellen)? 5. Wie gestalten sich die Anzahl der Nachtdienste und die anschließende Freizeit des jeweiligen Beamten in der Urlaubszeit Mitte Juni bis Mitte August im Vergleich zum restlichen Jahr (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststellen)? 6. Wird in Polizeiinspektionen in Rheinland-Pfalz bereits im Vierschichtendienst gearbeitet? Wenn ja, ist eine Ausweitung dieser Schichtenregelung auf andere Polizeiinspektionen in Rheinland-Pfalz geplant? 7. Entsprechen die Schichtregelungen in den einzelnen Polizeiwachen und Polizeiinspektionen vor dem Hintergrund der Personal - reduzierungen in den Dienststellen und der Anzahl der Nachtdienste den Erfordernissen des nationalen und des europäischen Rechts? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Es ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung, eine moderne, an den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und Belastungen orien tierte Arbeit der Polizei zu gewährleisten. Hierzu ist es erforderlich, dass die rheinland-pfälzische Polizei den sich verändernden Anforderungen im Rahmen eines permanenten Organisationsentwicklungsprozesses Rechnung trägt und dies in ihrer externen und internen Dienststellenorganisation entsprechend abbildet. Mit Blick insbesondere auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger hat sich die Landesregierung im Rahmen der Analyse der Effektivität und Effizienz der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Polizeiinspektionen und -wachen trotz gegenteiliger belastungsorientierter Ansätze für deren Beibehaltung entschieden. Die anstehenden sonstigen, sich am Beginn der Umsetzungsphase befindlichen organisatorischen Veränderungen bedingen zumeist auch personelle Veränderungen, die unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse auch den sozialen Belangen Betroffener Rechnung tragen sollen. Drucksache 16/1247 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Zu Frage 3: Bei den Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums Trier ist durch die Festlegung einer Mindeststärke von 1/3 gewährleistet, dass in der Regel zwei Beamtinnen oder Beamte während der Schichten auf der Dienststelle anwesend sind. Eine vergleichbare Präsenz kann bei den Polizeiwachen, die aufgrund geringerer Belastung nur über eine eingeschränkte personelle Ausstattung verfügen, nicht gewährleistet werden. Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es jedoch stets die Möglichkeit, ihr An - liegen der Polizei vorzubringen. Zu den Fragen 4 und 5: In der rheinland-pfälzischen Polizei werden unterschiedlichste Schichtdienstmodelle betrieben, die sich in Schichtfolge und Rahmenbedingungen unterscheiden. Anzumerken ist, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten neben den regulären Schichtumläufen zumeist auch Ergänzungs-, Zusatz- oder Sonderdienste absolvieren, um die monatliche Sollarbeitszeit zu erreichen. Diese werden z. B. zu Fortbildungszwecken genutzt oder zur Gewährleistung des notwendigen Kräfteansatzes bei Sondereinsätzen. Bezogen auf die einzelnen Dienststellen hat das Polizeipräsidium Trier folgende Angaben übermittelt: 2 Soll- /Orientierungsstärke Ist-Stärke 1. Jan. 2010 1. Jan. 2011 1. Jan. 2012 1. Mai 2012 1. Jan. 2010 1. Jan. 2011 1. Jan. 2012 1. Mai 2012 Polizeidirektion Trier PI Baumholder 27,59 27,60 27,60 27,60 28,73 26,50 24,50 26,50 PI Birkenfeld 28,94 28,96 28,96 28,96 34,68 31,68 35,18 34,18 PI Hermeskeil 35,25 35,18 35,18 35,18 35,18 37,18 38,06 36,06 PI Idar-Oberstein 51,51 50,97 50,97 50,97 55,00 54,50 56,05 53,05 PI Morbach 28,63 28,52 28,52 28,52 29,60 30,50 29,75 28,75 PI Saarburg 41,41 41,44 41,44 41,44 42,25 42,50 41,50 40,00 PW Konz 13,30 13,54 13,54 13,54 7,00 8,60 10,60 10,60 PI Schweich 59,01 58,06 58,06 58,06 49,25 53,13 50,13 50,13 PI Trier 118,20 112,78 112,78 112,78 104,20 104,43 104,53 103,73 PW Innenstadt 18,53 19,08 19,08 19,08 20,75 17,65 15,65 12,53 Polizeidirektion Wittlich PI Bernkastel-Kues 35,20 35,27 35,27 35,27 40,70 37,70 38,25 38,25 PI Bitburg 67,44 66,50 66,50 66,50 69,38 66,38 67,63 65,63 PI Daun 51,22 51,45 51,45 51,45 47,63 50,03 47,21 47,21 PW Gerolstein 11,06 11,01 11,01 11,01 11,00 11,00 10,00 10,00 PI Prüm 43,82 43,22 43,22 43,22 45,00 46,00 45,50 45,50 PI Wittlich 53,20 53,15 53,15 53,15 53,51 53,63 51,00 48,00 PI Zell 32,26 31,99 31,99 31,99 31,50 32,38 32,38 30,38 PW Traben-Trarbach 4,00 3,70 3,70 3,70 3,65 5,00 1,00 2,00 Anzahl der Nachtdienste Mindestens 24 h Freieiner Einsatzkraft im monat- zeit nach ND lichen Schnitt (für beide vorherigen Spalten geltend) Dienststelle Modell- Erläuterungen Zeitraum: Urlaubszeit beschreibung zum Modell 1. Jan. 2012 bis (1. Juni 2012 bis 30. April 2012 15. Aug. 2012) Prognose PI Baumholder Flexmodell vollflexibel 6 8 flexibel (keine festen DG) PI Birkenfeld Starres Modell 1. Tag: FD (feste DG) 2. Tag: SD 6 6 bis 7 ja 3. Tag: ND PI Hermeskeil Flexmodell (keine festen DG) vollflexibel 6 8 flexibel PI Idar-Oberstein Starres Modell 1. Tag: SD (feste DG) 2. Tag: FD 6,5 7,5 ja 3. Tag: ND Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1247 3 Anzahl der Nachtdienste Mindestens 24 h Freieiner Einsatzkraft im monat- zeit nach ND lichen Schnitt (für beide vorherigen Spalten geltend) Dienststelle Modell- Erläuterungen Zeitraum: Urlaubszeit beschreibung zum Modell 1. Jan. 2012 bis (1. Juni 2012 bis 30. April 2012 15. Aug. 2012) Prognose PI Morbach Starres Modell Schichtfolgen: (feste DG) 2 x FD, 2 x SD, 7 9 nein, 2 x ND, anschl. drei nach 1. ND zwölf bis vier Tage frei. bis 14 Std. Jede Schichtfolge, die auf einen Mittwoch fällt, nur 1 x PI Saarburg Starres Modell 1. Tag: SD (feste DG) 2. Tag: FD + ND 8 9 ja anschl. drei Tage frei PW Konz Tageswache (07:30 Uhr bis vollflexibel – – – 19:00 Uhr) PI Schweich Flexmodell (keine festen DG) vollflexibel 5 6 bis 7 flexibel PI Trier Starres Modell 1. Tag: SD (feste DG) 2. Tag: FD + ND 6 bis 7 6 bis 7 ja anschl. drei Tage frei PW Innenstadt Starres Modell 3 x FD, 2 x SD, (feste Dienstgruppen) 1 x TD (1. Woche) – – – 3 x SD, 2 x FD (2. Woche) PI Bernkastel- Starres Modell 1. Tag: SD Kues (feste Dienstgruppen) 2. Tag: FD + ND 6 8 ja zusätzlich flexible anschl. drei Tage frei Gestaltung möglich PI Bitburg Starres Modell 1. Tag: SD (feste DG) 2. Tag: FD + ND 6,05 6,08 ja zusätzlich flexible anschl. drei Tage frei Gestaltung bei Bedarf möglich PI Daun Starres Modell Schichtfolgen: (feste DG) 2 x FD, 2 x SD, 6 8 nein, zusätzlich flexible 2 x ND anschl. drei nach 1. ND zwölf Gestaltung möglich bis vier Tage frei. bis 14 Std. Jede Schichtfolge, die auf einen Mittwoch fällt, nur 1 x PW Gerolstein Tageswache, TD: 8 bis 17 Uhr (zusätzlich Teil- FD: 7 bis 16 Uhr – – – flexibler FD u. SD; SD: 13 bis 19 Uhr Sonderdienste bei flex. Dienst, nur bes. Anlässen) sofern pers. möglich; freitags grds. bis 19 Uhr So./WF – Sonderöffnung je n. Anlass PI Prüm Starres Modell Schichtfolgen: (feste DG) 2 x FD, 2 x SD, 5 bis 6 5 bis 6 nein, zusätzlich flexible 2 x ND anschl. drei nach 1. ND zwölf Gestaltung möglich bis vier Tage frei. bis 14 Std. Jede Schichtfolge, die auf einen Mittwoch fällt, nur 1 x Drucksache 16/1247 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anzahl der Nachtdienste Mindestens 24 h Freieiner Einsatzkraft im monat- zeit nach ND lichen Schnitt (für beide vorherigen Spalten geltend) Dienststelle Modell- Erläuterungen Zeitraum: Urlaubszeit beschreibung zum Modell 1. Jan. 2012 bis (1. Juni 2012 bis 30. April 2012 15. Aug. 2012) Prognose PI Wittlich Flexmodell (keine festen DG) vollflexibel *) *) flexibel PI Zell Starres Modell 1. Tag: SD (feste DG) 2. Tag: FD + ND 5 7 ja zusätzlich flexible anschl. drei Tage frei Gestaltung möglich PW Traben-Trarbach Tageswache (Sonderdienste bei TD: 7:30 bis – – – bes. Anlässen) 16:30 Uhr *) Das Schichtmodell der PI Wittlich ist vollflexibel, sodass keine durchschnittlichen Nachtdienste angegeben werden können. Schätzungsweise ergeben sich derzeit vier bis acht Nachtdienste, in den Sommermonaten ggf. fünf bis elf Nachtdienste. Auch die jeweilige Freizeit nach einem Nachtdienst ist individuell und von Nachtdienst zu Nachtdienst verschieden. Abkürzungen: FD: Frühdienst/SD: Spätdienst/TD: Tagesdienst/ND: Nachtdienst/WF: Wochenfeiertag/DG: Dienstgruppe(n) Erläuterung zu der Spalte „ND in der Urlaubszeit“: Hier sind die durchschnittlichen Nachtdienste der Beamten/-innen erfasst, die tatsächlich im Dienst sind. Die urlaubsbedingten Abwesenheiten sind nicht in diese durchschnittlichen Nachtdienste eingerechnet. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sich die Anzahl der zu verrichtenden Nachtdienste im genannten Urlaubszeitraum für die dienstverrichtenden Beamten/-innen grundsätzlich erhöht. Bei Dienststellen, bei denen die Anzahl gleich bleibt, sind zusätzliche Nachtdienste in der Urlaubszeit nicht erforderlich, da die Urlaubsplanungen konkret auf eine Mindeststärke ausgelegt sind (z. B. starres Modell der Polizeiinspektion Trier mit Mindestdienststärke). 4 Zu Frage 6: Nein. Grundsätzlich verrichten die Polizeibeamtinnen und -beamten bei allen Polizeiinspektionen ihren Wechselschichtdienst im Fünf-Schichten-Modell. Lediglich zur Bewältigung besonderer Einsatzlagen (Sonderlagen) können zur Generierung ausreichender personeller Ressourcen temporäre Umstellungen des Schichtsystems auf einen Vierschichtendienst notwendig sein. Diese Notwendigkeit bestand beispielsweise im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006. Eine Ausweitung dieser Schichtenregelung ist nicht beabsichtigt, wird sich jedoch im Bezug auf besondere Einsatzlagen wie Natur - katastrophen, Verschärfungen der Sicherheitslage oder sonstige Ereignisse mit besonderer Bedeutung auch in Zukunft zeitweise nicht gänzlich ausschließen lassen. Zu Frage 7: Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Polizei ist auch ein Abgleich der bei den Polizeidienststellen praktizierten Schichtdienstmodelle mit arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen eingeleitet. Hierbei werden auch die Erfordernisse des nationalen und des europäischen Rechts einbezogen. Damit wird auch den im Zusammenhang mit der Evaluation der besonderen Altersgrenze für den Polizeidienst (§ 208 Landesbeamtengesetz ) von wissenschaftlicher Seite empfohlenen begleitenden Maßnahmen Rechnung getragen. Roger Lewentz Staatsminister