Drucksache 16/1249 22. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Regionalisierungsmittel Die Kleine Anfrage 801 vom 3. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Die „Regionalisierungsmittel“ des Bundes stellen für die Bundesländer beziehungsweise für die Aufgabenträger des Schienenper - sonen nahverkehrs (SPNV) die Grundlage für die Orga nisation von regionalen Bahn- und Busverkehren dar. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung bei der Finanzierung des künftigen Schie nenpersonennahverkehrs in Rheinland- Pfalz mit Blick auf die geplanten Angebots aus weitungen? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um auf den Bund für die Sicherstellung ausreichender Ressourcen für den Be- trieb des Nahverkehrs in Rheinland-Pfalz einzuwirken? 3. Wie sollen nach Auffassung der Landesregierung die erforderlichen Investitionen in Bau maßnahmen im rheinland-pfälzischen Nahverkehrssektor ab dem Jahr 2020 erfolgen? 4. Sieht die Landesregierung durch die aktuelle Diskussion um die Nahverkehrsfinanzierung bereits konkrete Auswirkungen auf SPNV-Planungen und Maßnahmen in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 4: Die Planungen für den „Rheinland-Pfalz-Takt 2015“ gehen zum einen davon aus, dass im Rahmen der Revision der Regionalisierungsmittel die Höhe der Mittelaus stattung über das Jahr 2014 hinaus fortgeschrieben wird. Zum anderen ist es Ziel der Planungen für den Rheinland-Pfalz-Takt 2015, sowohl die Angebotsgestaltung hinsichtlich des Ressourceneinsatzes zu optimieren, als auch die Nachfrage und so die Fahrgeldeinnahmen zu steigern. Insgesamt soll damit die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsangebote so verbessert werden, dass aus den anstehenden Wettbewerbsverfahren noch finanzielle Vorteile erwartet werden können, die zur Finanzierung der in die Planung bereits eingearbeiteten Angebotsaus weitungen genutzt werden sollen. In welchem Umfang die angestrebten Angebotsausweitungen tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob die Planungsannahmen eintreten. So wurden schon bisher die Ausgangsplanungen im Hinblick auf laufende Änderungen der Wettbewerbssituation – zum Beispiel infolge der Finanzkrise – sowie Kostenentwicklungen – insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Energie – nachgesteuert und optimiert. Hinsichtlich des künftigen Finanzierungsbedarfs müssen nun die Ergebnisse der laufenden bzw. noch durchzuführenden Vergabeverfahren und bezüglich der künftigen Mittelverfügbarkeit das Ergebnis der noch zu führenden Verhand lungen der Länder mit dem Bund über die künftige Höhe der Regionalisierungsmittel abgewartet werden. Drucksache 16/1249 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Länder haben sich darauf verständigt, als Grundlage der mit dem Bund zu führenden Verhandlungen über die künftige Höhe der Regionalisierungsmittel ein gemeinsames Gutachten zum Finanzierungsbedarf des SPNV ab dem Jahr 2015 in Auftrag zu geben und dieses gemeinsam zu finanzieren. Rheinland-Pfalz als Vorsitzland im Arbeitskreis Bahnpolitik hat es übernommen, dieses Gutachten auszuschreiben und federführend zu begleiten. Nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs für die erforderliche Ausschreibung des Gutachtens ist das Vergabe - verfahren derzeit im Gange. Ergebnisse des Gutachtens werden für Ende 2013 erwartet. Zu Frage 3: Investitionen für Anlagen des Nahverkehrs werden derzeit aus unterschiedlichen Quellen finanziert. Neben den Regionalisierungsmitteln sind dies im Wesentlichen die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz. Darüber hinaus sind 20 Prozent der Mittel, die der Bund nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz zur Verfügung stellt, für Nahverkehrsinvestitionen zu verwenden. Die Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund über die künftige Höhe der Regionalisierungsmittel sollen begonnen werden, sobald die Ergebnisse des Gut achtens zum künftigen Finanzierungsbedarf vorliegen. Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung des Entflechtungs gesetzes für den Zeitraum bis 2019 wurden zwischen dem Bund und den Ländern bereits aufge nommen. Die Verkehrsabtei lungsleiterkonferenz der Länder hat auf ihrer letzten Sitzung im März 2012 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis zum Herbst dieses Jahres Handlungsoptionen für eine zukünftige Finanzierungs praxis in der Zeit nach 2019 erarbeiten soll. Die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen und der Arbeitsgruppe zum Entflech tungsgesetz müssen jetzt ebenso abgewartet werden wie die Ergebnisse des Gutachtens zum Bedarf bei den Regionalisierungsmitteln und der auf dieser Grundlage mit dem Bund noch zu führenden Verhandlungen. Im aufgezeigten Rahmen wird sich die Landesregierung weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Bund auch im Zeitraum nach 2020 die für eine attraktive Gestaltung der ÖPNV/SPNV-Angebote erforderlichen Finanzierungsmittel zur Verfügung stellt. Roger Lewentz Staatsminister