Drucksache 16/1251 22. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Geplante Maßnahmen zur Steuervereinfachung und -erleichterung Die Kleine Anfrage 806 vom 3. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichterstattung (u. a. Süddeutsche Zeitung) beraten die Länderfinanzminister in einer Arbeitsgruppe derzeit Maßnahmen zur Steuervereinfachung und -erleichterung. Kernpunkte des sogenannten Elf-Punkte-Plans sind demnach, dass der Arbeitnehmer pausch betrag um 150 Euro angehoben werden und es Erleichterungen bei der Anrechnung eines häus lichen Arbeits - zimmers geben soll. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Weise ist die Landesregierung in die Beratungen der Länderfinanzminister eingebunden? 2. Welche Maßnahmen sind im Einzelnen im Elf-Punkte-Plan verabredet beziehungsweise vereinbart? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Chancen auf Umsetzung dieser Vorschläge? 4. In welcher Höhe würde sich der Elf-Punkte-Plan auf die öffentlichen Haushalte, insbesondere den Landeshaushalt, in Rhein- land-Pfalz auswirken? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Mai 2012 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder werden sich auf ihrer Jahrestagung vom 31. Mai bis 1. Juni 2012 mit dem Thema Steuervereinfachung befassen. Dabei wird auch der Elf-Punkte-Plan Besprechungsgegenstand sein. Zu Frage 2: Der Elf-Punkte-Plan enthält bisher keine verbindlichen Abreden oder Vereinbarungen, sondern stellt eine Diskussionsgrundlage dar. Mit dieser Einschränkung sind folgende Maßnahmen vorgesehen: – Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen, – Vereinfachungen beim Abzug und Nachweis von Pflegekosten, – Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen in das Ausland, – Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, – Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, – zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren, – einheitliche Besteuerung von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung, – Senkung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge, – Sockelbetrag von 300 Euro bei Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen, – Wegfall der Begünstigung für Initiatorenvergütungen, „Carried Interest“, – Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1251 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Landesregierung hält es nicht für angezeigt, der Diskussion auf der Finanzministerkonferenz vorzugreifen. Zu Frage 4: Der Elf-Punkte-Plan ist aufkommensneutral konzipiert. Dr. Carsten Kühl Staatsminister