Drucksache 16/1252 22. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gerd Schreiner und Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Haltung der Landesregierung zum Abkommen zur Kapitalbesteuerung mit der Schweiz Die Kleine Anfrage 810 vom 3. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Steuereinnahmen für den Landeshaushalt Rheinland-Pfalz sind nach den bisher vor liegenden Berechnungen bei In- krafttreten und Umsetzen des mit der Schweiz ausgehandelten Vertrags zur Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Staatsbürger in der Schweiz zu erwarten? 2. Welche Verbesserungen für die Besteuerung von Kapitalerträgen rheinland-pfälzischer Bürger er geben sich aus dem nun ausgehandelten Vertrag mit der Schweiz? 3. Welcher Schaden kann nach Einschätzung der Landesregierung für die Steuerge rechtig keit und die Steuereinnahmen des Landes bei einem Scheitern des Abkommens im Bun desrat entstehen? 4. Welche weiteren Zugeständnisse der Schweiz hält die Landesregierung für notwendig, damit sie einem Abkommen im Bundesrat zustimmen kann? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Mai 2012 wie folgt beantwortet : Zu 1.: Welche Steuereinnahmen aus dem Abkommen zu erwarten sind, lässt sich nicht zuverlässig berechnen, da die dazu notwendigen Zahlengrundlagen (z. B. Höhe und Dauer der Kapitalanlage) nicht bekannt sind. Das Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 sieht im Zusammenhang mit der Nachversteuerung durch Einmalzahlung aber eine Abschlagszahlung durch die Schweiz i. H. v. 2 Mrd. CHF vor. Diese Abschlagszahlung verbleibt auch, wenn weniger als 2 Mrd. CHF durch die Nachversteuerung eingenommen werden. Über die Verteilung des Aufkommens auf Bund, Länder und Kommunen sagt das o. g. Abkommen nichts aus. Ausführungen hierzu enthält der erst kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012, mit dem das Steuerabkommen umgesetzt wird. Demnach würden von der o. g. Abschlagszahlung in etwa 37 Mio. € in den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt fließen. Weitere rund 6 Mio. € kämen den rheinland-pfälzischen Kommunen zugute. Zu 2.: Die Kapitalerträge in der Schweiz unterlagen auch in der Vergangenheit bereits der deutschen Besteuerung, wenn der Anleger in Deutschland seinen Wohnsitz hatte. Bisher mussten diese Einkünfte von den Steuerpflichtigen in den deutschen Steuer erklärungen angegeben werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1252 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Abkommen sieht für die zukünftige Besteuerung die Erhebung der Steuer in Form einer Abgeltungsteuer durch Einbehalt der Schweizer Banken vor. Demnach müssten rheinland-pfälzische Bürger ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge aus Kapitalanlagen in der Schweiz zukünftig nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Zu 3.: Scheitert das Abkommen im Bundesrat, so wird die unter 1. genannte Abschlagszahlung durch die Schweiz nicht geleistet. Rheinland -Pfalz könnten jedoch – wie bisher auch – Steuereinnahmen im Zusammenhang mit dem Ankauf von sogenannten Daten-CDs zufließen. Das Abkommen begünstigt diejenigen Steuerhinterzieher, die in Deutschland generierte Schwarzgelder in der Schweiz angelegt und verschwiegen haben. Zu 4.: Störend ist u. a. nach wie vor, dass das Abkommen diejenigen Anleger begünstigt, die unversteuertes Geld (z. B. aus gewerblicher Tätigkeit) in der Schweiz angelegt und die hieraus resultierenden Kapitalerträge nicht versteuert haben. Diese Anleger müssten aufgrund des Abkommens tendenziell (je nach Fallgestaltung) mit einer geringeren Steuerbelastung rechnen, als wenn die Einkünfte von Anfang an in Deutschland erklärt worden wären. Darüber hinaus würde ihnen auch weiterhin Anonymität garantiert werden. Dr. Carsten Kühl Staatsminister