Drucksache 16/1257 23. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elfriede Meurer und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Haltung der Landesregierung zu Vorschlägen aus den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Sachsen zum Länderfinanzausgleich Die Kleine Anfrage 800 vom 3. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die in der Presse veröffentlichten Vorschläge des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Nils Schmid und des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, Länder, die die verfassungsrechtliche Schul denbremse nicht einhalten, im Rahmen des künftigen Länderfinanzausgleichs mit Sank tionen zu belegen? 2. Teilt die Landesregierung die in der Presse (FAZ vom 16. Februar 2012, Badische Zeitung vom 7. Februar 2012) veröffentlichte Bezeichnung des derzeit gültigen Systems des Länder finanz ausgleichs durch den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretsch mann, als „bescheuert“? 3. Welche Gründe können nach Einschätzung der Landesregierung bei Verletzung der Schul denbremse für ein Land den uneingeschränkten und ohne Auflagen versehenen Bezug von Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich rechtfertigen? 4. Mit welchen Maßnahmen kann nach Einschätzung der Landesregierung die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 durch alle Bundesländer bei Verzicht auf Sanktionen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs sichergestellt werden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Mai 2012 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Nach den der Landesregierung vorliegenden Quellen sind die Äußerungen des baden-württembergischen Finanzministers Schmid und des Ministerpräsidenten von Sachsen, Tillich, nicht deckungsgleich. Minister Schmids Sanktionsforderung knüpft an eine hypothetische Einigung auf einen Altschuldentilgungs fonds an, die im Rahmen einer Föderalismusreform III erfolgen könnte. Er schlägt dabei keine Sanktionen innerhalb des Systems des Länderfinanzausgleichs vor. Eine Beurteilung seitens der Landesregierung kann es erst geben, wenn der Vorschlag weiter präzisiert wird. Hinsichtlich der Stellungnahme des Ministerpräsidenten Tillich weise ich darauf hin, dass die Finanzströme innerhalb des Länderfinanzausgleichs unabhängig von der Verschuldung der Länder sind. Die Landesregierung lehnt es – auch aus Gründen der Haushaltsautonomie des Landes – ab, den Länderfinanzausgleich, der einen reinen Einnahmeausgleich darstellt, mit einem nicht system - kompatiblen Sanktionsmechanismus zu befrachten, auf den bei der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz bewusst verzichtet wurde. Zu Frage 2: Nein. Das derzeit gültige System des Länderfinanzausgleichs ist ein politischer Kompromiss, der im Jahre 2001 von allen 16 Ländern und dem Bund geschlossen wurde. Es ist das Wesen eines Kompromisses, dass keine Seite vollständig ihre eigenen Interessen durchsetzen kann. Je nach Interessenlage findet deshalb jedes Land Punkte, die es kritisieren kann. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1257 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Da der Länderfinanzausgleich Einnahmedifferenzen ausgleicht, ist ein Zusammenhang zwischen einer „Verletzung der Schuldenbremse “ und den Finanzströmen innerhalb des Länderfinanzausgleichs nicht gegeben. Zu Frage 4: Indem die Landesregierungen nach Erreichen des ausgeglichenen Haushalts die strukturellen Ausgaben nicht stärker wachsen lassen als das Wachstum der strukturellen Einnahmen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister