Drucksache 16/1258 23. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juni 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Matthias Lammert und Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Salafistische Aktivitäten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 804 vom 3. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der Salafisten in Rheinland-Pfalz? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Aktivitäten der Salafisten in Rheinland-Pfalz? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Verteilung von Koranexemplaren durch die Salafis ten in Rheinland-Pfalz? 4. Prüft die Landesregierung ein Verbot salafistischer Zusammenschlüsse? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Erkenntnissen der Landesregierung verfolgen in Rheinland-Pfalz ungefähr 60 Personen salafistische Bestrebungen. Zu Frage 2: Die Landesregierung wertet salafistische Bestrebungen als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die von Sala - fisten angestrebte Rechts- und Gesellschaftsordnung sieht gravierende Einschränkungen im Hinblick auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Religions- und Meinungsfreiheit vor. Den Salafismus kennzeichnen darüber hinaus ausgeprägte Feindbilder sowie in einem Teilsegment auch Gewaltorientierung. Im Ganzen sieht die Landesregierung in dem von Salafisten verbreiteten Gedankengut den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung , im Extremfall bis hin zur Beteiligung an einem militant geführten Jihad bzw. an Terroraktivitäten. Zu Frage 3: Es gilt die in Art. 4 GG verankerte Glaubensfreiheit. Die Landesregierung sieht darin allerdings eine zunehmende Professionalisierung der salafistischen Propaganda. Zu Frage 4: Ja, die vorliegenden Erkenntnisse werden regelmäßig im Hinblick auf vereinsrechtliche Maßnahmen geprüft. Derzeit sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot salafistischer Zusammenschlüsse in Rheinland-Pfalz nicht gegeben. Sala - fisten sind zwar in einzelnen Vereinen als Mitglieder und gelegentlich sogar als Vorstandsmitglieder tätig, doch liegen bisher keine Erkenntnisse vor, wonach die entsprechenden Vereine insgesamt salafistische Bestrebungen verfolgen. Roger Lewentz Staatsminister