Drucksache 16/1259 23. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Augenärztliche Notfallversorgung in der Stadt Worms und Umgebung (II) Die Kleine Anfrage 795 vom 30. April 2012 hat folgenden Wortlaut: In Ergänzung zu meiner Kleinen Anfrage „Augenärztliche Notfallversorgung in der Stadt Worms und Umgebung“ und der Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/1115) vom 30. März 2012 frage ich die Landesregierung: 1. Wann genau hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zum ersten Mal die KV Rheinland-Pfalz ge- beten, „bei allen Fragen der Neugestaltung des Bereitschaftsdienstes neben der regionalen Ärzteschaft auch die Argumente der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen in ihre Planungen einzubeziehen“? 2. Wann wurde das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zum ersten Mal von der KV Rheinland-Pfalz über die geplante Neugestaltung des Bereitschaftsdienstes informiert? 3. Hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie konkrete Informationen darüber, wie die geplante Neugestaltung des Bereitschaftsdienstes durch die KV Rheinland-Pfalz aussieht? 4. Liegt dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ein konkreter Zeitplan vor, aus dem hervorgeht, wann und mit welcher Zielvorgabe mit der Realisierung der Neugestaltung des Bereitschaftsdienstes zu rechnen ist? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und damit die von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz be - triebene Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen ist eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit als niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt. Unabhängig vom Ort der Tätigkeit als niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt und vom Versorgungsgrad einer Region wünschen sich immer mehr Ärztinnen und Ärzte eine Entlastung von Wochen enddiensten, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Die Sicherstellung der Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten mit Hilfe von Bereitschaftsdienstzentralen kommt dem entgegen. Auch sie ist Teil des von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zu erfüllenden Sicherstellungsauftrages. Bereits bei der Aufstellung des ersten Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 gab es Übereinstimmung zwischen dem Land und den Vertretungskörperschaften der Ärzteschaft, dass das Konzept einer Ansiedlung von Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern Schritt für Schritt umgesetzt werden soll. Seitdem findet ein regelmäßiger Austausch zur Umsetzung auch dieses Themas statt. Bereits seit dem Jahre 1998 unterstützt das Land die Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern mit einem Zuschuss von bis zu 75 000 Euro zu den den Krankenhäusern entstehenden Bau-, Umbau- und Einrichtungskosten. Der Förderung liegt ein Konzept der damaligen vier Kassenärztlichen Vereinigungen und des Ministeriums zur Verbesserung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und Mittwochnachmittagen zugrunde. Die konkrete Entscheidung, ob und gegebenenfalls wo eine Bereitschaftsdienstzentrale eingerichtet wird, verbleibt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei der Kassenärztlichen Vereinigung und entzieht sich staatlichem Einfluss. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1259 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 1.: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unterhält einen regelmäßigen Jour-fixe mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Diese Jour-fixe-Termine finden meist quartalsbezogen und damit mindestens viermal im Jahr statt. Im Rahmen dieser Gespräche hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bereits Ende 2008/Anfang 2009 den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung darauf hingewiesen, dass das Ministerium es in allen Fragen einer Neuorganisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes für erforderlich hält, dass Entscheidungen im Dialog mit den Betroffenen vorbereitet und getroffen werden. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung wurde gebeten, auf die Kommunalpolitiker vor Ort zuzugehen und diesen und den Menschen vor Ort Gelegenheit zu geben, die besonderen Bedürfnisse der Region darzustellen, damit die Argumente der Betroffenen in die Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung einbezogen werden können. Zu 2.: Die neue Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurde am 2. September 2009 von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt war das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Rechtsaufsichtsbehörde offiziell von der Kassenärztlichen Vereinigung über die Entscheidung der ärztlichen Selbstverwaltung, die Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz neu zu organisieren, informiert worden. Beschwerden über den augenärztlichen Bereitschaftsdienst in der Region um Worms wurden – zunächst telefonisch – zum ersten Mal Anfang Mai 2010 durch eine in Worms niedergelassene Praxis an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo - grafie herangetragen. Auf Nachfrage hat die Kassenärztliche Vereinigung daraufhin mit Schreiben vom 26. Mai 2010 mitgeteilt, dass der augenärztliche Bereitschaftsdienst in Rheinhessen bereits seit dem 1. Januar 2008 zentral an der Augenklinik der Universitätsmedizin Mainz angeboten werde. Bis Ende Dezember 2007 hätten die Augenärztinnen und Augenärzte in Worms einen Bereitschaftsdienst in kollegialer Vertretung organisiert, der eingestellt worden sei, da nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung die geringe Nachfrage einen eigenen Bereitschaftsdienst nicht gerechtfertigt habe. Im Rahmen der Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes hätte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz daher zum 1. Januar 2008 eine Regelung mit der Universitätsaugenklinik Mainz getroffen. Die Regelung beruhe auf einem Antrag der rheinhessischen Augenärztinnen und Augenärzte, dem der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Ende 2007 zugestimmt habe. Zu 3. und 4.: Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz befindet sich derzeit in einem umfassenden Neuordnungsprozess des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im gesamten Land. Hierzu werden landesweit und flächendeckend Bereitschaftsdienstzentralen in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung – in der Regel an Krankenhäusern angesiedelt – gegründet, die Schritt für Schritt die zum Teil noch bestehenden kollegial von der Ärzteschaft vor Ort organisierten Bereitschaftsdienste ablösen werden. Die Kassenärztliche Vereinigung hat angekündigt, anschließend den fachärztlichen Bereitschaftsdienst zu analysieren und auch diesen gegebenenfalls neu zu konzipieren. Die Landesregierung geht davon aus, dass mit entsprechenden Beschlüssen der Ver treter - versammlung nicht vor Ende 2014 zu rechnen sein dürfte. Malu Dreyer Staatsministerin