Drucksache 16/1269 25. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkehrsleitsystem A 63 zwischen der Anschlussstelle Nieder-Olm und dem Kreuz Mainz-Süd Die Kleine Anfrage 814 vom 2. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für das Verkehrsleitsystem an der A 63 zwischen der Anschlussstelle Nieder-Olm und dem Autobahnkreuz Mainz-Süd (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Posten: Beschilderung, Bilderkennungssoftware, Straßenbau)? 2. Wie viel hätte im Vergleich der Bau einer dreispurigen Verkehrsführung unter Ausbau des Standstreifens zu einem permanent benutzbaren Fahrstreifen gekostet? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik von Verkehrsteilnehmern am Verkehrsleitsystem an der A 63 mit partiell er - weitertem Standstreifen? 4. Was hat die Landesregierung zu dieser Lösung bewogen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kosten für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) auf der A 63 belaufen sich nach jetzigem Stand auf 4,83 Mio. € (netto). Davon entfallen 2,04 Mio. € auf die Beschilderung, 1,08 Mio. € auf die Software und Überwachungseinrichtungen und 1,05 Mio. € auf Tiefbau (Leitungen), Schutzeinrichtungen und Markierungen. 0,66 Mio. € wurden für Baustelleneinrichtungen, Ausführungsplanungen und Schulungen verwendet. Zu Frage 2: Die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) setzt eine bauliche Ertüchtigung des Seitenstreifens voraus, die ca. acht Mio. € gekostet hat. Insofern besteht die Differenz zwischen einer dreispurigen Verkehrsführung ohne zusätzlichen Seitenstreifen und dem jetzigen Zustand in den Kosten des Verkehrsleitsystems (siehe Antwort zur Frage 1). Ein regulärer sechsstreifiger Ausbau zusätzlich eines Seitenstreifens als Alternativlösung bedürfte erheblichen planerischen Vorlaufs und würde ungleich höhere Kosten verursachen. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan für den Abschnitt AK MainzSüd bis Nieder-Olm in den weiteren Bedarf eingestuft. Zu den Fragen 3 und 4: Die Betriebserfahrungen der ersten Wochen zeigen, dass die Anlage von den Verkehrsteilnehmern sehr gut angenommen wird. Auch die Autobahnpolizei und der Betriebsdienst beurteilen die Anlage positiv. Die befürchteten Staus sind nicht aufgetreten. Die erforder - lichen Sperrungen des Seitenstreifens während der Freigabezeit – zum Beispiel aufgrund liegengebliebener Fahrzeuge – konnten nach Räumung jeweils rasch wieder aufgehoben werden. Drucksache 16/1269 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Seitenstreifen ist ein wichtiges Element einer verkehrssicheren Autobahn. Er dient nicht nur der Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge, sondern erleichtert auch den Betriebsdienst, die Räumung von Unfallstellen und die Einrichtung von Baustellen. Die Situation auf der A 63 mit starken Verkehren in den Spitzenzeiten ist ein typischer Anwendungsfall für die temporäre Seitenstreifenfreigabe . Aus ca. 13 ähnlichen Anlagen in Deutschland liegen sehr positive Erfahrungen zu dieser Betriebsform vor. Gemäß den Vorgaben des Bundes wurde vor der Entscheidung für die TSF eine standardisierte Kosten-Nutzen-Untersuchung für die verschiedenen Betriebsformen der Seitenstreifenfreigabe durchgeführt. In dieses Verfahren fließen u. a. die Aspekte Verkehrs - sicherheit, Reisezeitersparnis und Aufwände für Baustellen- und Unfallstellenabsicherungen ein. Im vorliegenden Fall ergab sich hierbei trotz der Kosten für eine verkehrsabhängige Freigabe das höchste Nutzen-Kosten-Verhältnis. Entgegen anfänglich ablehnender Meinungsäußerungen einzelner Verkehrsteilnehmer, die bei Veränderungen von Verkehrsführungen häufig zu beobachten sind, zeigt sich bereits, dass die mit der Anlage verfolgten Ziele einer Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden können. Roger Lewentz Staatsminister