Drucksache 16/1270 25. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Juni 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umgehungsstraße Gau-Algesheim Die Kleine Anfrage 816 vom 2. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Seitens der Landesregierung wurde der Realisierung der Umgehungsstraße Gau-Algesheim hohe Priorität beigemessen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den Bau der Umgehungsstraße Gau-Algesheim? 2. Wann konkret ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 3. Was ist der Grund dafür, dass sich die Realisierung der Baumaßnahme weiterhin verzögert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Raumordnungsbescheid der SGD Süd vom Februar 2008 enthält die Forde rung, für die Beseitigung zweier und die Beeinträchtigung eines Wiedehopfbrutreviers durch den Bau der geplan ten Ortsumgehung Gau-Algesheim Ersatzhabitate bereit zustel - len. Die Wirksamkeit dieses Habitatersatzes muss dabei nachgewiesen werden, bevor mit dem Bau der Nordumgehung begonnen werden kann. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat hierzu ein Konzept erstellt und dies im Frühjahr 2011 mit der oberen Natur - schutzbehörde und den anderen Beteiligten abgestimmt. Zu Frage 2: Voraussetzung für einen Baubeginn ist das Vorliegen eines rechtskräftigen Plan fest stellungs beschlusses und eine gesicherte Finanzie rung. Die Bereitstellung von Fin anz mitteln ist erst dann sinnvoll, wenn das Baurecht, in diesem Fall die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses , absehbar ist. Da das Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde, kann für die Um gehung Gau-Algesheim derzeit noch kein konkreter Baubeginn genannt werden. Zu Frage 3: Die Realisierung neuer Straßenbauprojekte aus Mitteln des Landesstraßenhaus haltes wird maßgeblich von der von allen Fraktionen des Landtags beschlossenen Schuldenbremse bestimmt. Derzeit müssen die zur Verfügung stehenden Planungsmittel vorrangig dafür eingesetzt werden, die Ausführungspla nung und Baubegleitung der Projekte sicherzustellen, die nach dem Landesstraßenbauprogramm konkret zur Umsetzung anste hen. Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch keine Aussage über die Weiterführung der Planungen für die Umgehung Gau-Algesheim getroffen werden. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär