Drucksache 16/1279 30. 05. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform Die Kleine Anfrage 834 vom 11. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 714 zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 5. April 2012 (Drucksache 16/1125) wurde Professor Dr. Martin Junkernheinrich beauftragt, wissenschaftlich zu untersuchen, ob und gegebenenfalls welche Ausnahmegründe im Sinne des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform für einen unveränderten Fortbestand von verbandsfreien Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Verbandsgemeinden mit weniger als 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorliegen. Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? 2. Wie lautet im Einzelnen die Fragestellung des Innenministeriums an den Gutachter? 3. Wann ist mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen? 4. Ist beabsichtigt, die Ergebnisse des Gutachtens den betroffenen Kommunen öffentlich vorzustellen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die gutachterliche Untersuchung ist am 15. Februar 2012 in Auftrag gegeben worden. Zu Frage 2: Die nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform durchzuführende Untersuchung erstreckt sich auf die Fragen, – ob und gegebenenfalls welche Ausnahmegründe für einen unveränderten Fortbe stand von verbandsfreien Gemeinden mit weni - ger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und von Verbandsgemeinden mit weniger als 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorliegen und – welche Gebietsänderungen für verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemein den, die diese Einwohnerzahlen unterschreiten und für die keine hinreichenden Ausnahmegründe vorliegen, in Betracht kommen und wie eine Bewertung der unter Umständen vorhandenen Gebietsänderungsalternativen aussieht. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wird unter Einbeziehung der Untersuchungsergebnisse Vorschläge für die aus Gemeinwohlgründen als erforderlich erachteten, nicht freiwillig zu Stande gekommenen oder zu Stande kommenden Ge - bietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden ausarbei ten. Drucksache 16/1279 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Untersuchungsergebnisse sollen im Spätsommer 2012 vorliegen. Zu Frage 4: Die Untersuchungsergebnisse sollen den betreffenden Kommunen zur Verfügung ge stellt werden. Roger Lewentz Staatsminister