Drucksache 16/1283 01. 06. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juni 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Parkplätze an der A 65, Sachstand Die Kleine Anfrage 833 vom 10. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand bei der Erweiterung der Parkplätze an der Rastanlage „Pfälzer Weinstraße“ an der A 65? 2. Welcher konkrete Zeitplan wird bei der Erweiterung der Parkplätze verfolgt? 3. Inwiefern beeinflussen landespflegerische Zwänge wegen eines Vogelschutzgebiets den Ausbau der Rastanlage? 4. Wie ist der Sachstand beim Bau einer Rastanlage im Streckenabschnitt der A 65 südlich von Landau? 5. Welcher Standort wurde gewählt? 6. Wie ist der weitere konkrete Zeitplan für die Realisierung einer Rastanlage südlich von Landau? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Die Tank- und Rastanlagen Pfälzer Weinstraße-West und -Ost liegen innerhalb eines Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Schutzgebietes. Derzeit wird im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Autobahnamt Montabaur, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt; eine kurzfristige Fertigstellung ist angestrebt. Es ist zu erwarten, dass durch die vorgesehenen Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen die Erhaltungsziele und die wertgebenden Arten des FFH-Schutzgebietes nicht gefährdet sind. Sobald die Unterlagen abschließend vorliegen, wird der LBM, Autobahnamt Montabaur, die Erstellung der Standortkonzepte (Vorplanung) beauftragen. Zu Frage 2: Nach Abstimmung der Standortkonzepte mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) werden im nächsten Schritt die sogenannten Vorentwurfsunterlagen erstellt, die dem BMVBS zur Genehmigung vorzulegen sind. Im Anschluss muss zur Baurechtsbeschaffung ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2016 angestrebt . Er ist jedoch von den Ergebnissen und dem Abschluss der einzelnen Planungsschritte sowie insbesondere des Planfeststellungsverfahrens abhängig. Zu den Fragen 4 und 5: Für die Standortsuche auf dem südlichen Streckenabschnitt der A 65 werden zurzeit abschließend die landespflegerischen Untersuchungen durchgeführt. Mit einer Fertigstellung aller Unterlagen ist im Sommer dieses Jahres zu rechnen. Zu Frage 6: Eine Realisierung wird für das Jahr 2018 angestrebt. Sie ist jedoch vom Zeitpunkt der Erlangung des unanfechtbaren Baurechts abhängig . Roger Lewentz Staatsminister