Drucksache 16/1285 01. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wolfgang Reichel und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Landespläne zur Windenergie Die Kleine Anfrage 830 vom 10. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Teilplan der Windenergienutzung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, der nach einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten auf breite (umwelt-)politische Akzeptanz gestoßen ist? 2. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans IV und wie können die be- reits erfolgten Abstimmungsprozesse und die gemeinsamen Ergebnisse darin umfassend integriert werden? 3. Wie will die Landesregierung zukünftig eine räumlich koordinierte Windenergienutzung sicherstellen, wenn auf eine überörtli- che und überfachliche Steuerung verzichtet wird? 4. Wie soll nach Meinung der Landesregierung einer „Verspargelung der Landschaft“ und damit einer zusätzlichen Belastung von Natur und Landschaft entgegengetreten werden bzw. wie können Naturschutz und Ausbau der Windenergie sinnvoll miteinander verknüpft werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat die Teilfortschreibung Windenergienutzung ihres Regionalplans in einem umfassenden Prozess seit dem Jahr 2009 erarbeitet. Derzeit befindet sich der Teilplan in der Genehmigungsprüfung. Eine Bewertung kann daher erst nach Abschluss der Prüfung erfolgen. Zu Frage 2: Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms stellt einen wichtigen Beitrag dar, um landesweit einheitliche Vorgaben für die zügige Umsetzung der Energiewende im Bereich der erneuerbaren Energien zu schaffen. Aufbauend auf den Ergebnissen der bisherigen Planungsprozesse und -entscheidungen soll auf der Grundlage der Vorgaben der Teilfortschreibung die weitere Sicherung der notwendigen Flächen im Bereich der Nutzung der Windenergie und der Photovoltaik erfolgen. Zu Frage 3: Im Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), Kapitel 5.2.1 Erneuerbare Energien, wird ausdrücklich im Ziel 163 b formuliert: „In den Regionalplänen sind Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen.“ Insofern wird keinesfalls auf eine überörtliche und überfachliche Steuerung verzichtet. Die weiterführende Steuerung der Windenergienutzung erfolgt auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung über die Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1285 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Ziel 163 d des Entwurfs der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) – Kapitel 5.2.1 Erneuerbare Energien – führt aus, dass außerhalb der Vorranggebiete und definierter Ausschlussgebiete die Steuerung der Windenergienutzung der kommunalen Bauleitplanung in Form von Konzentrationsflächen vorbehalten bleibt. Die drei Regelungsinstrumente: Vorranggebiete, Ausschlussgebiete und Konzentrationsflächen wirken einer „Verspargelung“ der Landschaft entgegen. Hinsichtlich von FFH- und Vogelschutzgebieten sowie Kernzonen der Naturparke ist die naturschutzfachliche Verträglichkeit von Windenergieanlagen im Einzelfall nachzuprüfen. Daneben wird mit der derzeit in Überarbeitung befindlichen aktualisierten Fassung des gemeinsamen Rundschreibens der berührten Fachressorts zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen den verschiedenen Planungsebenen hinsichtlich einer anstehenden Aufstellung oder Fortschreibung der Regional- und Bauleitpläne ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung gestellt werden , um die Belange des Naturschutzes mit den Erfordernissen des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Einklang bringen zu können . Eveline Lemke Staatsministerin