Drucksache 16/1286 01. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kita-Versorgung in den kreisfreien Städten und besonders in Mainz Die Kleine Anfrage 832 vom 10. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Insbesondere die kreisfreien Städte stehen bei der Erfüllung der Rechtsansprüche für die Betreuung von zwei- und einjährigen Kindern vor einer großen Herausforderung. Die Kommunen bemängeln u. a. fehlende Erzieherinnen und Erzieher, fehlende Räumlichkeiten und unzureichende Finanzmittel, um den Ausbau zügig voranzubringen. Trotz dieser Schwierigkeiten unternimmt auch die Stadt Mainz große Anstrengungen, um ausreichend Plätze zu schaffen. Die Stadt hat zudem die Betreuungsquote auf 60 % festgelegt . Land und Bund gehen lediglich von einer 35 %-igen Quote aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Plätze fehlen in den einzelnen kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz zur Erfüllung der Rechtsansprüche für die Be- treuung der zweijährigen Kinder und wie viele Plätze fehlen voraussichtlich im kommenden Jahr für die Betreuung der U 1-Kinder in den einzelnen kreisfreien Städten? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Elterninitiativen mehr als bisher finanziell zu unterstützen, damit auch dort verstärkt neue Plätze geschaffen werden können? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Betreuung bei Tageseltern attraktiver zu gestalten, damit auch dort mehr Plätze geschaffen werden können? 4. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher fehlen insgesamt und in den einzelnen kreisfreien Städten, um den Ausbau der Kinderbetreuung zu bewältigen? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um einem sich abzeichnenden Mangel an Erzieherinnen und Erziehern entgegenzuwirken bzw. mit welchen Maßnahmen wurden die Ausbildungskapazitäten in den letzen Jahren erhöht? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Stadt Mainz bei den Ausbaubemühungen mehr als bisher zu unterstützen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung hat ab diesem Zeitpunkt ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (Anspruch auf einen Betreuungsplatz). Der Bundesgesetzgeber ging bei Schaffung des Rechtsanspruchs davon aus, dass bei Inkrafttreten des Rechtsanspruchs bundesweit ein tatsächlicher durchschnittlicher Bedarf von 35 Prozent besteht. Rheinland-Pfalz hatte mit Stand Februar 2012 eine Versorgungsquote, nach der für 31,6 Prozent der Kinder unter drei Jahren Plätze in Kindertagesstätten angeboten werden können. Die hohe Ausbaudynamik im Land wird beeinflusst durch den bereits seit 1. August 2010 bestehenden individuellen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab vollendetem zweitem Lebensjahr . Das Land rechnet daher damit, eine landesdurchschnittliche Versorgungsquote von mindestens 35 Prozent im Jahr 2013 zu erfüllen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Juni 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1286 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Zuständigkeit für die Bedarfsplanung liegt in der Verantwortung der Jugendämter der einzelnen kreisfreien Städte. Die kreisfreien Städte haben innerhalb der Antwortfrist die nachfolgenden Angaben übermittelt: Stadt Frankenthal: Die Stadt Frankenthal geht nach Erfahrungswerten mit der zentralen Vermittlungsstelle für Kinder unter drei Jahren „U 3-Börse“ davon aus, dass der Bedarf für die Zweijährigen bei ca. 77 Prozent liege. Nach Abschluss der derzeit in Umsetzung befindlichen Baumaßnahmen werde man über 271 Plätze verfügen. Dies entspreche bei einer Jahrgangsstärke von 378 Kindern einer Bedarfsdeckung von 72 Prozent. Die Stadt gehe derzeit davon aus, dass mindestens 30 weitere Plätze für diese Altersstufe benötigt werden. Für die Einjährigen wird von einer Inanspruchnahme von 35 Prozent ausgegangen, sodass hier derzeit mindestens 90 weitere Plätze fehlten. Stadt Kaiserslautern: Unter Berücksichtigung der DJI-Bedarfsstudie vom Juni 2011 geht die Stadt Kaiserslautern ab dem 1. August 2013 von einem Mindestplatzbedarf für unter Dreijährige von 45 Prozent aus. Bei einem Bedarf von ca. 1 050 Kita-Plätzen und einem Angebot von derzeit ca. 810 Plätzen fehlten noch rund 240 zusätzliche Plätze. Die mittelfristige Ausbauplanung sehe nach derzeitigem Stand bis Ende des Jahres 2013 die Realisierung von ca. 115 weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jahren vor. Die dann noch bestehende Angebotslücke solle durch Plätze bei Kindertagespflegepersonen – derzeit befinden sich 105 Kinder in dieser Tagesbetreuungsform – geschlossen werden. Stadt Koblenz: Die Stadt Koblenz strebt eine im Vergleich zur Bundeserwartung leicht überdurchschnittliche Quote von 37 Prozent bezogen auf alle unter Dreijährigen im Stadtgebiet an. Derzeit seien knapp 29 Prozent erreicht. Mit Stand 1. April 2012 fehlten noch 225 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Umsetzung dieser Quote. Sämtliche hierzu noch erforderlichen Maßnahmen seien im Stadtrat auf den Weg gebracht worden. Stadt Landau: Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr fehlten noch 54 Plätze. Für jüngere Kinder fehlten bei einer geplanten Versorgung von 50 Prozent der Einjährigen und 15 Prozent der Kinder unter einem Jahr noch 89 Plätze. Stadt Ludwigshafen: Die Ausbauplanung der Stadt Ludwigshafen sei unterteilt in eine Planung für Zweijährige und in eine Planung für jüngere Kinder („U 2“). Aufgrund der hohen Nachfrage gehe die Stadt Ludwigshafen von einem Bedarf von 80 Prozent für Zweijährige aus. Zum 15. Mai 2012 stünden 739 Plätze für Zweijährige zur Verfügung. Zum Ausbauziel von 1 200 Plätzen für Zweijährige fehlten somit derzeit noch 461 Plätze. Bei Umsetzung der Planung für die Jahre 2012 und 2013 werde das Ausbauziel 2013 erreicht. Für U 2-Kinder gehe die Stadt von einer Quote von 37 Prozent aus, was einem Bedarf von 580 Plätzen entspreche. Zum 15. Mai 2012 stünden 270 Betreuungsplätze für U 2-Kinder in Krippen und in der Kindertagespflege zur Verfügung. Somit fehlten derzeit 310 Plätze. Bei planmäßiger Umsetzung der Planungen in den Jahren 2012 und 2013 werde das Ausbauziel von 580 Plätzen erreicht, sodass keine Plätze fehlten. Stadt Mainz: Die Bedarfsplanung der Stadt Mainz gehe für das Stadtgebiet von Versorgungsquoten von elf Prozent für Kinder unter einem Jahr, 40 Prozent für Einjährige und 60 Prozent für Zweijährige aus, wobei ein Anpassungsbedarf nach oben gesehen werde. Gemessen am aktuellen Bedarfsplan 2012 fehlten zum Stichtag 31. Dezember 2011 insgesamt 153 Betreuungsplätze für Zweijährige. Im Jahr 2013 fehlten 251 Betreuungsplätze für Kinder unter zwei Jahren. Die Stadt Mainz setze ein umfangreiches Ausbauprogramm im Kita-Bereich um und werde ihre Anstrengungen durch weitere zusätzliche Neu- und Umbaumaßnahmen verstärken. Stadt Neustadt an der Weinstraße: Neustadt an der Weinstraße geht von einer Bedarfsquote für die Null- bis Zweijährigen von 35 Prozent und für die Zwei- bis Dreijährigen von einer 100 Prozent-Bedarfsquote aus. Laut dem Bedarfsplanentwurf 2012/2013 fehlten der Stadt im Jahr 2012 für Nullbis Zweijährige 144 Betreuungsplätze und im Jahr 2013 150 Betreuungsplätze. Im Bereich der Zwei- bis Dreijährigen fehlten 2012 325 Plätze und 2013 294 Plätze, wobei sich der hohe Fehlbedarf durch das Ziel der Vollversorgung erkläre. Stadt Pirmasens: Die Stadt Pirmasens teilt mit, dass sie den Rechtsanspruch für zweijährige Kinder derzeit bedarfsgerecht erfüllen könne. Für 2013 geht die Stadt für die Betreuung der einjährigen Kinder von etwa 100 fehlenden Plätzen aus. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1286 Stadt Speyer: Die Stadt Speyer geht bei Plätzen für Kinder im ersten Lebensjahr von einer erforderlichen Versorgungsquote von zehn Prozent aus. Gemessen daran fehlten zum 1. August 2013 keine Plätze. Bei Plätzen für Kinder im zweiten Lebensjahr und einer erforderlichen Versorgungsquote von 35 Prozent geht die Stadt Speyer von 106 fehlenden Plätzen zum Stichtag 1. August 2013 aus. Stadt Trier: Auf Grundlage der seitens der Stadt Trier aufgrund einer Umfrage im Jahr 2010 angenommenen Bedarfsquote bei Zweijährigen von 66 Prozent fehlten derzeit 158 Plätze. 63 Plätze seien zurzeit in der Umsetzungsphase. In den kommenden Wochen solle eine weitere Bedarfsumfrage bei allen Familien mit Kindern unter drei Jahren durchgeführt werden, um die Bedarfsquote zu überprüfen. Bei Einjährigen geht die Stadt unter Berücksichtigung der bisher angenommenen Quoten davon aus, der Nachfrage entsprechen zu können. Es seien dennoch weitere Plätze für diese Altersgruppe in der Umsetzung. Stadt Worms: Generell stellt die Stadt Worms eine steigende Nachfrage nach Plätzen für Zweijährige fest. Zum 31. Dezember 2013 fehlen bei einer durch die Stadt angenommenen Bedarfsquote von 55 Prozent für Zweijährige 80 Betreuungsplätze und bei einer angenommenen Bedarfsquote von 32,3 % für die unter Dreijährigen 197 Betreuungsplätze. Stadt Zweibrücken: Die Stadt Zweibrücken teilt mit, dass sie zum Stichtag Mai 2012 über 146 Betreuungsplätze (davon 20 Krippenplätze) für 240 Zweijährige verfüge. Für das Kita-Jahr 2013/2014 stünden für ca. 240 Einjährige 44 Betreuungsplätze zur Verfügung. Weitere 18 Krippen - plätze seien in Planung. Zu Frage 2: Elterninitiativen können wie bisher mit Regelförderung nach dem Kindertagesstättengesetz und der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes gefördert werden, wenn sie vom zuständigen Jugendamt als Bedarfseinrichtung anerkannt sind. Zu Frage 3: In Rheinland-Pfalz liegt die Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23, 43 SGB VIII in Verbindung mit § 1 Abs. 5 KitaG Rheinland-Pfalz in Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Für die Landesregierung stellt die Kindertagespflege als familiennahe sowie flexible Betreuungsform ein wichtiges Angebot neben der institutionellen Tagesbetreuung von Kindern dar, die von den Eltern gewünscht ist. Die Landesregierung gibt ihr in dieser Form einen hohen Stellenwert, was auch in der Vielfalt der Unterstützungsangebote seitens des Landes zum Ausdruck kommt. Beispielhaft seien hier genannt: – Programm „Qualifizierung von Tagespflegepersonen“ sowie Programm „Fortbildung von Tagespflegepersonen“ zur Stärkung der Qualität in der Kindertagespflege und Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, geeignete und qualifizierte Tagespflegepersonen vermitteln zu können, – Unterstützung des Informations- und Erfahrungsaustausches der kommunalen Fachdienste der Kindertagespflege u. a. durch Informationsveranstaltungen , – Förderung von Fachtagungen des Landesverbandes für Kinderbetreuung in Tagespflege Rheinland-Pfalz e. V., – Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Anschaffung von Gerätepools, aus denen die Jugendämter Wickelkommoden, Kinderwagen und andere Ausstattungsgegenstände für Kinder unter drei Jahren an Tagespflegepersonen ausleihen können, sowie darüber hinaus die Möglichkeit der Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur der Kinder - tagespflege, – finanzielle Förderung seitens der Landesregierung durch die Bonusregelung in § 12 a Abs. 4 KitaG in Höhe von 700 Euro für zweijährige Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, wenn in einem Jugendamtsbezirk am 31. Dezember eines Jahres insgesamt mehr als 10 v. H. der zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten betreut werden. Die Kindertagespflege ist dort, wo sie von den Jugendämtern im Rahmen ihrer Gesamtplanung der Kinderbetreuung genutzt wird, aufgrund ihrer Familiennähe und großen Flexibilität eine sehr attraktive Betreuungsform neben der institutionellen Betreuung. Die Kindertagespflege wird durch den ab 2013 im SGB VIII geregelten Rechtsanspruch für die einjährigen Kinder, der sowohl durch Kindertagespflege als auch durch Kitas erfüllt werden kann, insgesamt an Gewicht gewinnen. Dies bietet eine weitere Chance für Gestaltungsspielräume und Profilierungsmöglichkeiten der Kindertagespflege. 3 Drucksache 16/1286 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Die Landesregierung hat sich zur Unterstützung der Träger von Einrichtungen und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Themas Fachkräftebedarf angenommen, um es datenbasiert und begründet in den Blick zu nehmen. Um den Personalbedarf in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege im Land zu ermitteln, hatte das Land die 2010 veröffentlichte Studie zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege „Gibt es einen (drohenden) Fachkräfte - mangel im System der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz“ von Sell/Kersting (2010) in Auftrag gegeben. In der Studie wurden verschiedene Szenarien für den möglichen künftigen Personalbedarf berechnet, in denen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Elternnachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten als auch unterschiedliche Strategien der Personalpolitik der Träger von Kindertagesstätten und des Verhaltens von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berücksichtigt werden. Zentrale Feststellung der Untersuchung war: Wenn die Nachfrage bei den Eltern von Kindern zwischen drei und sechs Jahren kons - tant bleibt, wenn rund 40 Prozent aller Eltern von Kindern unter drei Jahren die Angebote nutzen würden, und wenn man alle derzeit geltenden Rahmenbedingungen in die Zukunft fortschreibt, müssten im Jahr 2013 in den Kindertagesstätten rund 2 000 Erzieherinnen und Erzieher mehr beschäftigt werden und in der Tagespflege sich rund 550 mehr Personen engagieren als zum Zeitpunkt der Studie. Die Studie von Prof. Dr. Stefan Sell gibt aufgrund der biographischen Analysen Hinweise zur Deckung des notwendigen Fachkräftebedarfs . Nach den Erkenntnissen aus der o. a. Studie sind die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen für Sozialwesen durch Einrichtung zusätzlicher Klassen ausgebaut worden. Ergänzend zum bestehenden Angebot an Vollzeitausbildung und Teilzeitausbildung mit anschließendem Berufspraktikum startet in diesem Jahr ein Schulversuch „Teilzeitausbildung“, in dem es ermöglicht wird, das Berufspraktikum bereits während der dreijährigen Ausbildungszeit zu absolvieren. Derzeit werden in Rheinland-Pfalz an 21 Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet. Durch zusätzlich genehmigte Klassen und die Errichtung neuer Schulen hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Fachschulen Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2 804 2 891 3 120 3 451 Im Schuljahr 2012/2013 werden an der berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße und an der berufsbildenden Schule Rodalben zwei weitere Fachschulen Sozialwesen ihren Betrieb aufnehmen. Zudem stehen die zuständigen Fachministerien in einem kontinuierlichen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und Trägerorganisationen von Kindertagesstätten, um strategische Ansatzpunkte gegen einen Fachkräftemangel im Land in den Blick zu nehmen. Ergänzend wird auf meine Antwort auf dieKleine Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) „Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für einjährige und ältere Kinder in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren“ (Druck sache 16/1164) verwiesen . Zu Frage 6 Die Bedarfsplanung und die Schaffung notwendiger Betreuungsplätze liegen in der Verantwortung der Kommunen. Die Landesregierung erkennt die in der Antwort in Frage 1 dargestellten Ausbaubemühungen der Stadt Mainz und der anderen Städte in hohem Maße an und fördert entsprechende investive Vorhaben und qualitative Entwicklungen im dafür landesweit geltenden Rahmen. Eine herausgehobene Unterstützung einer Stadt gegenüber anderen Städten ist aufgrund landesweit geltender Rahmenbedingungen nicht möglich. Irene Alt Staatsministerin 4