Drucksache 16/1297 06. 06. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Flächendeckender Breitbandzugang für Internetnutzer im Kreis Trier-Saarburg II Die Kleine Anfrage 838 vom 14. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Da die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 724 vom 19. März 2012 (Drucksache 16/1139) inhaltlich unbefriedigend ausfiel, frage ich die Landesregierung erneut: 1. Bis wann konkret wird die Fertigstellung des Aktionsprogramms im Rahmen der Arbeit der Breitbandinitiative der Landesre- gierung erfolgen und wie realistisch sieht die Landesregierung den von ihr angekündigten Anschluss – unter Einbeziehung aller Technologien – alles Haushalte bis Ende 2012? 2. Ist die bilaterale Abstimmung der Förder- und Auswahlkriterien nach dem GAK-Programm zwischen dem MULEWF, ISIM und der ADD inzwischen abgeschlossen und mit welchem Ergebnis bzw. bis zu welchem konkreten Zeitpunkt soll die Abstimmung abgeschlossen sein? 3. Welche konkreten Schritte sind für die Ortsgemeinde Oberbillig erforderlich, um in den Genuss von Fördermitteln nach dem GAK-Programm zu kommen, in welcher Höhe kann eine finanzielle Förderung erfolgen und welche Voraussetzungen sind für eine Förderung zu erfüllen (bitte konkrete Darlegung)? 4. Welche reellen Chancen sieht die Landesregierung für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Oberbillig sowie der Gemeinden im Grenzbereich zu Luxemburg auf die zeitnahe Realisierung eines schnellen Breitbandanschlusses vor dem Hintergrund , dass inzwischen ein Abkommen zwischen Deutschland und Luxemburg geschlossen wurde, welches die Einrichtung und den Betrieb des breitbandigen LTE-Funks in der Grenzregion nunmehr ermöglicht? 5. Teilt die Landesregierung die Kritik vieler Einwohner von Oberbillig, dass ein solches Ausbauprojekt wie die Schleusenanbindung des Wasserschifffahrtsamtes nicht als „Trägerprojekt“ benutzt werden kann, um eine Anbindung dort zu erzielen (wenn nein, bitte Begründung)? 6. Hält die Landesregierung die derzeitigen Fördersummen überhaupt oder auch nur ansatzweise für ausreichend oder gerechtfertigt hinsichtlich des Kosten/Nutzen-Aspektes einer Breitbandversorgung sowie einer Mindestgrenze von 1 MBit/s? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Aktionsprogramm „Schnelles Internet für Rheinland-Pfalz – Optimierung der Breitband-Infrastruktur“ wurde am 9. Mai 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt und ist unter www.breitband.rlp.de/download allgemein zugänglich. Es ist die Grundlage für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziels, alle sogenannten „weißen Flecken“ mit nicht oder unzureichender Breitband-Grundversorgung im Laufe des Jahres anzuschließen. Dabei wird neben dem leitungsgebundenen Anschluss auch auf Funktechnologien wie „Long Term Evolution“ (LTE) und die Satellitentechnologie zurückgegriffen werden. Derzeit sind in Rheinland-Pfalz nach Angaben der Bundesnetzagentur etwa 450 Standorte via LTE angebunden (Vodafone, DTAG, O2). Zu Frage 2: Die Förder- und Auswahlkriterien sind zwischen den beteiligten Ressorts und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgestimmt; sie sollen in der anstehenden Sitzung des Begleitausschusses „PAUL“ (Entwicklungs-Programm „Agrarwirtschaft, Um- Drucksache 16/1297 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode weltmaßnahmen, Landentwicklung“) am 14. Juni 2012 fortgeschrieben werden. Nach dem vorgesehenen Verfahren haben beispielsweise unerschlossene, unterversorgte Gebiete Vorrang vor unzureichend erschlossenen Gebieten. Weiter maßgebend ist der Umfang der zu erwartenden Nutzer. Gemeinschaftsanträge werden höher als Einzelanträge gewertet. Vorgesehen ist ein Fördersatz von 65 Prozent; dies entspricht der Höchstförderung des Dorferneuerungsprogramms. Zu Frage 3: Für eine Förderung nach dem GAK-Programm (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) ist das nachfolgend dargestellte Verfahren zu durchlaufen: Zunächst muss geprüft werden, ob eine Unterversorgung bzw. Teilunterversorgung in der Ortsgemeinde vorliegt. Dafür muss eine erhebliche Anzahl der vorhandenen Telefonanschlüssen eine Downloadgeschwindigkeit von unter zwei MBit/s aufweisen. Bei Vorliegen einer Unterversorgung muss sodann eine Bedarfsabfrage in der Bevölkerung durchgeführt werden. Hierfür können beispielsweise in einer Bürgerversammlung entsprechende Fragebögen verteilt werden. Anschließend ist ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen. Hierbei ist bei den Telekommunikationsunternehmen abzufragen , ob in den nächsten drei Jahren ein Unternehmen bereit ist, die Breitbandversorgung ohne öffentliche Beihilfen durchzuführen . Wenn anhand des Interessenbekundungsverfahrens festgestellt wird, dass kein Unternehmen ohne Beihilfen den DSL-Ausbau vornehmen wird, kann das eigentliche Förderverfahren eingeleitet werden. Hierzu ist zunächst eine Fördervoranfrage an die ADD zu senden. Die Förderung ist dabei in Höhe von max. 130 000 Euro je Einzelprojekt bzw. 65 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke möglich. Wird durch die Gesamtzahl der Anträge das Budget überschritten , erfolgt ein Ranking anhand der zu Frage zwei dargestellten Auswahlkriterien. Mit der Ausschreibung darf erst nach einer entsprechenden Rückantwort der ADD begonnen werden. Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung ist anhand der vorliegenden Angebote der konkrete Förderantrag bei der ADD zu stellen. Je nach Bedarf ist auch die Gestattung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zu beantragen. Bei Vorliegen eines Bewilligungsbescheids oder der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns der ADD kann der Koopera - tionsvertrag zwischen dem Telekommunikationsunternehmen und der Ortsgemeinde unterzeichnet und mit der Maßnahme begonnen werden. Zu Frage 4: Das genannte Abkommen zwischen Deutschland und Luxemburg führt zu einer deutlichen Erleichterung des LTE-Ausbaus in der Grenzregion. In welchem Umfang die Telekommunikationswirtschaft die sich daraus ergebenden Möglichkeiten umsetzt, wird erst in etwa ein bis zwei Jahren beurteilt werden können. Zu Frage 5: Aus dem Breitband-Aktionsprogramm ergibt sich, dass die Landesregierung alle Möglichkeiten begrüßt und alle Optionen unterstützen wird, die dazu dienen können, den Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz zu beschleunigen. Dies gilt insbesondere, wenn andere Optionen nur mit unverhältnismäßig großem Ressourcenaufwand zu realisieren sind. Bezüglich der eher unterversorgten Gemeinde Oberbillig sind daher Lösungsansätze zu begrüßen, die auf der im Rahmen der breitbandigen Anbindung des Wasser- und Schifffahrtsamts in Koblenz für den betriebseigenen Gebrauch verlegten Anbindungen beruhen. Hier werden im Rahmen von noch freien Kapazitäten firmenfremden Nutzern entsprechende Leitungen zur Verfügung gestellt. Zu Frage 6: Im Rahmen des Breitband-Aktionsprogramms ist eine Reihe von Investitionen vorgesehen, die eine Verbesserung der Breitbandversorgung ermöglichen werden. Zunächst stehen für die Fortsetzung des GAK-Programms im laufenden Doppelhaushalt 11,2 Mio. Euro zur Herstellung der Breitbandgrundversorgung zur Verfügung. Darüber hinaus sind für die Maßnahmen des Breitband-Projekt-Büros in diesem Zeitraum weitere fünf Mio. Euro verfügbar. Zum flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung werden für kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände durch die ISB zweckgebundene, zinsgünstige Darlehen gewährt. Hierfür ist ein Darlehensvolumen von 100 Mio. EUR vorgesehen. Für private Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung wird das Bürgschaftsinstrumentarium des Landes zur Anwendung kommen. Mit diesen Investitionen kann das Ziel einer flächendeckenden Breitbandgrundversorgung in Rheinland-Pfalz erreicht und es können die Entwicklungschancen des Landes Rheinland-Pfalz im Wettbewerb der Länder und Regionen verbessert werden. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin