Drucksache 16/1303 08. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Billen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Gemeinschaftsforstamt Die Kleine Anfrage 844 vom 15. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Gemeinschaftsforstamt hat sich bewährt. Jetzt sind einige Stellen nicht besetzt. Das gefährdet die Ziele des Landeswaldgesetzes. Ich frage die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung am Gemeinschaftsforstamt im aktuellen Zuschnitt fest? 2. Wenn ja, welche Personalsollzahlen – getrennt nach Laufbahnen und Beschäftigtengruppen – Beamte (gehobener Dienst und höherer Dienst), Angestellte, Waldarbeiter – muss das Land dafür dauerhaft vorhalten? 3. Wenn nein, wie soll die Aufbau- und Ablauforganisation von Landesforsten zukünftig an die Ressourcenentwicklung angepasst werden? 4. Beabsichtigt die Landesregierung einen schrittweisen Rückzug aus der Beratung und Betreuung des Kleinstprivatwaldes? 5. Welche Personensollzahl – getrennt nach Laufbahnen und Beschäftigtengruppen (Beamte, Angestellte und Waldarbeiter) – will das Land dauerhaft für die Beratung und Betreuung im Kleinstprivatwald vorhalten? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Vor dem Hintergrund des kleinparzellierten und vielfach in Gemengelage befindlichen Waldbesitzes in Rheinland-Pfalz verkörpert das Gemeinschaftsforstamt ein leistungsfähiges Organisationsmodell, bei dem Staats-, Körperschafts- und Privatwald zahlreiche Synergieeffekte nutzen und individuell beraten sowie betreut werden, ohne die Selbstbestimmung über ihren Forstbetrieb aufzugeben. Dies berücksichtigend haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, am Gemeinschaftsforstamt festzuhalten . Zu den Fragen 2 und 3: Dem Beschluss, am Gemeinschaftsforstamt festzuhalten, wurden keine Personalsollzahlen zugrunde gelegt. Zu Frage 4: Die Forstpolitik des Landes ist darauf ausgerichtet, die Bewirtschaftung des Privatwaldes durch die verschiedenen Leistungsangebote des Gemeinschaftsforstamtes und durch Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu stabilisieren, und wo möglich zu verbessern. Dabei haben entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip stets Eigeninitiativen – z. B. zum Aufbau eingeständiger Holzvermarktungsorganisationen im Privatwald – Vorrang vor einer direkten staatlichen Leistungserbringung. Landesforsten Rheinland-Pfalz begrüßt und unterstützt solche Entwicklungen und steht dabei den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen als Kooperationspartner zur Verfügung. Im Übrigen erbringt das Gemeinschaftsforstamt die im Landeswaldgesetz vorgesehenen Beratungs - und Betreuungsleistungen für die privaten Waldbesitzenden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1303 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Beratung und Betreuung des Kleinstprivatwaldes ist eine der Aufgaben im Gemeinschaftsforstamt; Personalsollzahlen werden dafür – wie für das Gemeinschaftsforstamt insgesamt (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3) – nicht genutzt. Ulrike Höfken Staatsministerin