Drucksache 16/1305 08. 06. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Jagdkataster Die Kleine Anfrage 852 vom 22. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form werden den Jagdgenossenschaften die Jagdkataster von den Katasterämtern zur Verfügung gestellt? 2. Welche Kosten werden Jagdgenossenschaften in Rechnung gestellt? 3. Werden Jagdgenossenschaften dabei anders behandelt als die Gemeinden und Städte? 4. Können die Gemeinden gegebenenfalls die Katasterpläne kostenfrei an die Jagdgenossenschaften abgeben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaft lichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft . Die Jagdgenossenschaft kann nach dem Landesjagdgesetz die Verwaltung ihrer Angelegenheiten ganz oder teilweise auf die Gemeinde, in der die Jagdgenossenschaft ihren Sitz hat, übertragen. Aufgrund des § 1 Abs. 4 des Vertrags zwischen dem Ministerium des Innern und für Sport und den kommunalen Gebietskörperschaften Rheinland-Pfalz über die Über mittlung und Nutzung von Geobasisinformationen der Vermessungs- und Kataster verwaltung Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2002 (Gesamtvertrag VermKV/Kommunen) steht den Jagdgenossenschaften das Nutzungsrecht an den Geobasis informationen aus diesem Vertrag zu, wenn die jeweilige Kommune in der Jagd genossenschaft geschäftsführende Funktion besitzt. Dies führt bei der Übermittlung der Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz zu einer unterschiedlichen Behandlung von Jagdgenossenschaften, bei denen die Gemeinde die Verwaltungsgeschäfte führt, und Jagdgenossenschaften, bei denen die Gemeinde die Verwaltungsgeschäfte nicht führt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die Übermittlung der Geobasisinformationen erfolgt für das jeweils beantragte Gebiet in der Regel in dem von der beantragenden Jagdgenossenschaft gewünschten Stan darddatenformat der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (zum Beispiel Geo basisinformationen des Liegenschaftskatasters im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle [NAS], Digitale Orthophotos [DOP im Format GeoTiff] ). In den Fällen, in denen die Jagdgenossenschaften technisch nicht in der Lage sind, die Geo - basisinformationen in den Standarddatenformaten der Vermessungs- und Kataster verwaltung Rheinland-Pfalz zu verarbeiten, besteht die Möglichkeit der Übermittlung als Auszüge auf Papier oder im Adobe Portable Document Format (PDF-Format). Die standar disierte Übermittlung im Comma-Separated Values-Format (CSV-Format) wird zurzeit geprüft. Drucksache 16/1305 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Die Behandlung der Jagdgenossenschaften mit den unterschiedlichen Organisa tionsformen stellt sich bei der Übermittlung bzw. kostenmäßigen Betrachtung wie folgt dar: – Bei Jagdgenossenschaften, bei denen die jeweilige Kommune die geschäftsfüh rende Funktion besitzt, können die der Kommune übermittelten Geobasisinforma tionen ohne Berechnung gesonderter Kosten verwendet werden. Eine Zahlung ist nur dann erforderlich , wenn eine erneute Datenübermittlung durch die Vermes sungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erfolgen soll. In diesen Fällen beträgt das Entgelt pro Jahr für die Geobasisinformationen des Liegenschafts katasters 100,00 EUR und für die DOP 30,00 EUR. – Jagdgenossenschaften, bei denen die Gemeinde nicht die Verwaltungsgeschäfte führt, erhalten die Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters und die DOP zu einem ermäßigten Entgelt von 30,00 EUR pro km² bejagbare Fläche. Es ist jedoch ein Mindestentgelt von 130,00 EUR für die Datenbereitstellung zu zahlen. Zu Frage 4: Die Gemeinden können die Geobasisinformationen der Vermessungs- und Kataster verwaltung Rheinland-Pfalz kostenfrei an die Jagdgenossenschaften abgeben, sofern sie die Verwaltungsgeschäfte der Jagdgenossenschaften führen. Roger Lewentz Staatsminister