Drucksache 16/1307 08. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Billen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landesforsten Rheinland-Pfalz I Die Kleine Anfrage 845 vom 15. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Landeswaldgesetz heißt es: „... durch Leistungen der Forstwirtschaft einen Ausgleich zwischen öffentlichen Interessen und den Belangen der Waldbesitzenden herbeizuführen.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Hat Landesforsten seit 2002 Aufgaben abgegeben und/oder gestrichen – getrennt nach Waldbesitzarten – und wenn ja, welche? 2. Welcher Personalminderbedarf – getrennt nach Waldbesitzarten – war damit verbunden? 3. Soll Landesforsten zukünftig zusätzliche Aufgaben übernehmen oder bereits übertragene Aufgaben verstärkt wahrnehmen (bspw. Windenergie im Wald, Nationalparkforstamt, Holzmobilisierung im Privatwald, Cluster Wald und Holz, Waldpädagogik , FSC-Zertifizierung)? 4. Welcher Personalmehrbedarf – getrennt nach Waldbesitzarten – ist damit verbunden? 5. Kann Landesforsten die aktuell wahrgenommenen Aufgaben und eventuell zusätzlich zugewiesene Aufgaben im Gemein- schaftsforstamt unter Berücksichtigung der Ressourcenentwicklung bis 2022 erfüllen? 6. Wenn nein, welche Aufgaben – getrennt nach Waldbesitzarten – können ab wann nicht mehr erfüllt werden? 7. Wie viel Personal stellt Landesforsten – getrennt nach Laufbahnen und Beschäftigtengruppen (Beamte, Angestellte, Waldarbei- ter) – im Kleinstprivatwald für die Beratung und Betreuung der privaten Waldbesitzer pro 1 000 Hektar Privatwaldfläche zur Verfügung (im Jahr 2002, aktuell, im Jahr 2022)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Landesforsten hat seit 2002 keine Aufgaben abgegeben oder gestrichen, entsprechend war damit kein Personalminderbedarf verbunden . Zu Frage 3: Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, in Rheinland-Pfalz den Staatswald stufenweise nach den Krite - rien des Forest Stewardship Council (FSC) zu zertifizieren, die Nutzung der Windenergie auszubauen und nach einem geeigneten Gebiet für einen Nationalpark zu suchen mit dem Ziel, innerhalb der Legislaturperiode eine geeignete Region zu finden und die notwendigen Schritte auf den Weg zu bringen. Daraus ergeben sich zusätzliche Aufgaben, zu deren Erledigung Landesforsten Rheinland -Pfalz wichtige Beiträge leistet. Die bereits bisher von Landesforsten Rheinland-Pfalz erbrachten Aufgaben werden zudem weiter hin qualitativ hochwertig und flexibel unter Berücksichtigung des konkreten Bedarfs zur Verfügung gestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1307 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Für den Ausbau der Windenergienutzung im Wald hat die Landesregierung einen Personalmehrbedarf identifiziert und für diese Aufgabe insbesondere drei Stellen des gehobenen Dienstes und eine Stelle des höheren Dienstes bei Landesforsten Rheinland-Pfalz für Neueinstellungen bereitgestellt. Die Verwaltung des neu auszuweisenden Nationalparks wird dem Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz übertragen, der dazu Personal aus dem Belegenheitsforstamt bzw. den Belegenheitsforstämtern einsteuern wird. Dazu werden Ressourcen genutzt, die durch die Einrichtung des Nationalparks in anderen Aufgabenbereichen der Belegenheitsforstämter frei werden. Die weiteren, sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden Aufgaben von Landesforsten Rheinland-Pfalz befinden sich derzeit in der inhaltlichen Ausgestaltung. Da der Personalbedarf für die in Frage 3 genannten Aufgaben insgesamt erst danach sinnvoll quantifiziert werden kann, ist eine Aussage zum möglichen Personalbedarf derzeit nicht möglich. Zu den Fragen 5 und 6: Vor dem Hintergrund der noch nicht bekannten Eckwerte für künftige Haushaltsaufstellungen lässt sich derzeit nicht angeben, ob Landesforsten die aktuell wahrgenommenen sowie die eventuell zusätzlich zugewiesenen Aufgaben bis 2022 erfüllen kann und welche ggf. ab wann nicht mehr erfüllt werden können. Zu Frage 7: Wie viel Personal 2022 für die Beratung und Betreuung der privaten Waldbesitzer zur Verfügung stehen wird, kann aktuell nicht beziffert werden. Neben den Leiterinnen und Leitern von Privatwaldbetreuungsrevieren unterstützen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesforsten mit einem Teil ihrer Arbeitszeit die Pflege und nachhaltige Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes in Rheinland-Pfalz – z. B. bei der Privatwaldinventur oder der Waldflurbereinigung. Ein Vergleich der Summe dieser Zeitanteile zwischen 2002 und dem aktuellen Zeitpunkt ist mangels ausreichender Daten nicht möglich. Anhand der Organisationsstrukturen ist es jedoch möglich aufzuzeigen, wie hoch der Personaleinsatz in der Revierleitung für den Privatwald ist, der nicht über eigenes Revierleitungspersonal verfügt. Gerechnet wurde dabei mit der sogenannten „reduzierten Holzbodenfläche “, bei der die – im Vergleich zum voll bewirtschafteten Staats- oder Körperschaftswald mit im Durchschnitt geringerer Intensität betreute – Privatwaldfläche mit 30 % Anrechnung findet. Mit Endstand 2011 standen 0,9 Revierleiterinnen oder Revierleiter je 1 000 Hektar Privatwald (reduzierte Holzbodenfläche) zur Verfügung; 2002 waren es 1,0. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Privatwaldbetreuung durch Spezialisierung, neue Verfahren und Techniken, insbesondere zur Holzmobilisierung im Kleinprivatwald, effizienter wurde. Ulrike Höfken Staatsministerin