Drucksache 16/1314 13. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Stationäre Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker Die Kleine Anfrage 858 vom 24. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche stationären Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker mit welcher Platzzahl gab es in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 31. Dezember 2011? 2. Sofern es eine einzuhaltende Unter- und Obergrenze der vorzuhaltenden Plätze in Rheinland-Pfalz gibt: Wer legt diese fest und wie hoch ist sie? 3. Welche Struktur- und Qualitätsanforderungen stellt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Blick auf Konzepti- on, personelle Besetzung sowie Räumlichkeiten auf? 4. In welchem Maße erfüllen die unter Ziffer 1 genannten Einrichtungen diese Anforderungen? 5. Ist der Landesregierung bekannt, nach welchen Kriterien die DRV Speyer Federführungen übernimmt oder abgibt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum Stichtag 31. Dezember 2011 standen in den stationären Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker in Rheinland-Pfalz 1 344 Therapieplätze für suchtkranke Menschen zur Verfügung. Der als Anlage beigefügten Tabelle können weitere Angaben zum Behandlungsangebot und zum Ort der jeweiligen Fachklink entnommen werden. Zu 2.: Eine Unter- und Obergrenze für vorzuhaltende Plätze besteht nicht. Zu 3.: Bei den Struktur- und Qualitätsanforderungen handelt es sich um bundeseinheitliche Standards, die von allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung als Belegungsvoraussetzung gefordert werden. Aktuell umfassen die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung im Bereich der medizinischen Rehabilitation die folgenden Elemente: – Erhebung zur Strukturqualität von Rehabilitationseinrichtungen. – Befragung von Rehabilitanden zur Zufriedenheit mit der Rehabilitationsmaßnahme und Beurteilung des Rehabilitationserfolgs. – Bewertung des individuellen Rehabilitationsprozesses durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitations- einrichtungen. – Dokumentation des therapeutischen Leistungsspektrums der Rehabilitationseinrichtung. – Vorgaben für die Ausgestaltung der Rehabilitation in Form von Rehabilitations-Leitlinien beziehungsweise Reha-Therapiestan- dards. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juni 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1314 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Diese Elemente werden durch die nachfolgend beschriebenen Qualitätsaspekte und Qualitätsstrategien konkretisiert: 1. Qualitätssicherungsprogramm Die Einrichtung nimmt am Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung teil. Die Deutsche Rentenversicherung führt Visitationen nach Absprache durch. 2. Rehabilitationskonzept Die Einrichtung erbringt Leistungen auf Basis des vereinbarten Rehabilitationskonzepts. Das Rehabilitationskonzept wird auf wissenschaftlicher Grundlage unter Bezugnahme auf das Gesamtkonzept zur medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung erstellt und regelmäßig, längstens nach drei Jahren, aktualisiert. Die jeweils gültigen „Reha-Therapiestandards“ der Deutschen Rentenversicherung werden berücksichtigt. 3. Zertifizierung Die Einrichtung verfügt über eine von der Deutschen Rentenversicherung anerkannte, gültige Zertifizierung. 4. Arbeitsplatzspezifische Anforderungen Arbeitsplatzspezifische Anforderungen werden zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt . 5. Personalausstattung Die Personalstandards der Deutschen Rentenversicherung werden eingehalten. Die Rehabilitationseinrichtung muss Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die hinsichtlich ihres Grundberufs entsprechend der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen “ von 2001 qualifiziert sind. Zudem müssen sie eine von der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Anerkennung empfohlene Weiterbildung vorweisen und schließlich müssen sie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Suchtkrankenarbeit /medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker verfügen. Sich in therapeutischer Weiterbildung befindende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in Co-Therapeutenfunktion beschäftigt werden. Dabei darf das Verhältnis 1:2, bezogen auf das Verhältnis Co-Therapeuten zu Therapeuten, nicht überschritten werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine therapeutische Weiterbildung haben oder noch nicht begonnen haben, dürfen nicht in der therapeutischen Arbeit eingesetzt werden. Es dürfen ihnen keine eigenverantwortlichen Tätigkeiten im Bereich der Bezugstherapie übertragen werden. 6. Qualifikation Leistungen zur Rehabilitation werden nur von solchen Mitgliedern des Rehabilitationsteams erbracht, deren Qualifikation nachgewiesen wurde. Das gesamte Rehabilitationsteam nimmt zur Sicherstellung des Qualifikationsniveaus regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. 7. Beschwerdemanagement Ein Beschwerdemanagement ist eingeführt. 8. Entlassungsberichte Die Entlassungsberichte werden nach dem Peer-Review-Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund bewertet und der Einrichtung wird darüber eine Rückmeldung gegeben. Zu 4.: Informationen darüber, inwieweit die in der Antwort zu Frage 3 dargestellten Struktur- und Qualitätsanforderungen durch die Rehabilitationseinrichtung erfüllt sind, werden vom jeweils federführenden Träger erhoben. Da die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz die Federführung nur für die in der Anlage aufgeführten Rehabilitationseinrichtungen ausübt, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auch nur auf diese. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz erfüllen die von ihr federführend belegten Rehabilitationseinrichtungen in der Regel die wesentlichen, das heißt unabdingbaren Anforderungen , die das Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung vorsieht. Um zu überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden , erfolgen in regelmäßigen Abständen Erhebungen. Erfüllt eine Einrichtung die Vorgaben vorübergehend nicht, was unter anderem beispielsweise durch personelle Wechsel begründet sein kann, setzt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz dem Leistungserbringer Fristen, innerhalb derer die Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Häufige Personalwechsel, insbesondere in den Leitungsfunktionen, stellen ein Indiz für Unregelmäßigkeiten und Schwierigkeiten in der Einrichtung dar. Sofern sich solche Situationen ergeben, versucht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz im Dialog mit der betreffenden Rehabilitationseinrichtung auf eine Behebung der Defizite hinzuwirken. Nach den vorliegenden Informationen ist es einer bislang federführend von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz belegten Rehabilitationseinrichtung über mehrere Jahre hinweg nicht gelungen, die Vorgaben, insbesondere auch zur personellen Besetzung der Leitungsfunktionen , zu erfüllen. In der Konsequenz hat sich die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz aktuell aus der Federführung dieser Einrichtung zurückgezogen und die Belegung eingestellt – in der Übersicht mit (X) gekennzeichnet. Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz verfügen jedoch die meisten Einrichtungen über einen stabilen Stamm an Personal. Insoweit sei es die Ausnahme, dass es den Einrichtungen nicht gelingt, die Vorgaben zu erfüllen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1314 Zu. 5.: Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz übernimmt in der Regel der Rentenversicherungsträger, der Hauptbeleger ist und/oder in dessen örtlicher Zuständigkeit die Einrichtung liegt, die Federführung. Eine Abgabe der Federführung im Sinne von Aufgabe kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Einrichtung die Auflagen zur Erfüllung der Qualitätsstandards innerhalb der aufgegebenen Fristen nicht erfüllt. Malu Dreyer Staatsministerin Anlage Stationäre Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker 3 Behandlungsangebot Nr. Einrichtung Ort Gesamt- darunter Alkohol- Medikamen- Drogen- Glück- Federplatzzahl speziell für abhängig- tenabhängig- abhängig- spiel- führung Drogen- keit keit keit sucht DRV RLP abhängige 1 Fachklinik Altenkirchen Altenkirchen 61 17 x x x 2 Rhein-Hardt-Klinik Bad Dürkheim 119 x x x x 3 Fachklinik Blankenrath 35 35 x x (x) Hanosiusmühle 4 Kliniken Daun – Daun 72 x x x Am Rosenberg 5 Kliniken Daun – Daun 150 x x Thommener Höhe 6 Kliniken Daun-Altburg Daun 44 44 x x 7 Fachklinik Eußerthal Eußerthal 52 x x (eigene) 8 Fachklinik Flammersfeld Rott 36 36 x x 9 Fachklinik Landau Landau 30 30 x x x 10 Suchthilfe Remagen 32 32 x x x Haus Hohenlinden 11 Fachklinik Vielbach Vielbach 58 x 12 Kliniken Wied Wied 214 72 x x x x 13 Fachklinik Pfälzerwald Wilgartswiesen- 40 40 x x x Hermersbergerhof 14 Fachklinik Tönisstein Bad Neuenahr- 128 x x x Ahrweiler 15 Klinik am Waldsee Rieden 63 63 x x x 16 Fachklinik Villa Maria Ingenheim 18 18 x x 17 Therapiezentrum Lustadt 54 54 x x Ludwigsmühle 18 Fachklinik Kirchheim- 26 26 x x x x x Donnersberghaus bolanden 19 Fachklinik Michaelshof Kirchheim- 55 8 x x x x x bolanden 20 Therapiezentrum Speyer Speyer 22 13 x x 21 Adaptionshaus Koblenz Koblenz 24 12 x 22 Quellenhof Rengsdorf Rengsdorf 11 11 x x x x Summe 1 344 511