Drucksache 16/1328 14. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Fred Konrad (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Ehemalige Mülldeponie in der Gemeinde Wallhalben; Risiko-Abschätzung und weiteres Vorgehen Die Kleine Anfrage 857 vom 23. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Bereich der Gemeinde Wallhalben, ortsauswärts in Richtung Hettenhausen, oberhalb des Radweges, entdeckte ein Spaziergänger im März in einem Waldstück nahe einem Trinkwasserbrunnen Abfälle aus der Schuhproduktion. Es stellte sich heraus, dass dort neben Kunststoff-Schuhsohlen weitere Industrie- und Gewerbeabfälle eingelagert sind. Offenbar handelt es sich bei dem Gelände um eine ehemalige Mülldeponie (s. mehrfache Berichterstattung in der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ seit dem 10. März 2012). Während der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wallhalben es laut Presseberichten für gefährlich hielt, das Thema öffentlich zu machen (Zitat laut „Die Rheinpfalz“: „Nachher müssen wir das noch entsorgen, und das kann uns Millionen kosten ...“), machten sich Vertreter der SGD-Süd vor Ort ein Bild der Situation. Untersuchungen des Trinkwassers ergaben offenbar keine bedenklichen Belastungen. Dennoch fühlen sich viele Wallhalberinnen und Wallhalber ebenso verunsichert wie ich selbst. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Was ist über die hier angesprochene Alt-Deponie in Wallhalben bekannt und aufgrund welcher Genehmigung wurde sie betrie- ben? 2. Welche Arten von Abfällen wurden dort eingelagert und von wem? 3. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass auch andere, nicht genehmigte Abfälle eingelagert wurden? 4. Wurde die Deponie auch nach Ablauf der Genehmigung für weitere illegale Ablagerungen genutzt und ist ggf. bekannt, für wel- che? 5. Wie ist die Bodenstruktur im Bereich der ehemaligen Deponie und wie wird ggf. verhindert, dass Schadstoffe in das Grundwas- ser gelangen können? 6. Welche konkreten Risiken gehen heute von der Altlast aus? 7. Welche Maßnahmen sind seitens der zuständigen Behörden vorgesehen, um Gesundheits- und Unfallrisiken für die Wallhalber Bevölkerung sicher und dauerhaft auszuschließen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Nach den vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich bei der als Altablagerung unter der Reg.-Nr. 34007225-0202 im Bodenschutzkataster erfassten Fläche um eine ehemalige Gemeindemülldeponie, die bis 1972 betrieben wurde. Da es erst seit 1972 eine Abfallgesetzgebung gibt, war eine abfallrechtliche Genehmigung bis dahin nicht erforderlich. Eine Überwachung der früheren Müll - abladeplätze erfolgte im wasserrechtlichen Vollzug durch das damalige Landratsamt. Zu Frage 2: Im Rahmen der landesweiten Erfassung von Altablagerungen wurde auch die in Rede stehende ehemalige Gemeindemülldeponie erfasst. Entsprechend dem hierbei erstellten Bericht aus dem Jahr 1967 diente der Müllabladeplatz zur Ablagerung von privatem Hausmüll aus der Gemeinde und von industriellen Abfallstoffen aus Fabriken. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1328 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Ob auch nach 1972 noch Abfälle auf die Gemeindemüllkippe gelangt sind, kann aus heutiger Sicht nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Zu Frage 5: Über die genaue Bodenstruktur im Bereich der Altablagerung liegen keine detaillierten Erkenntnisse vor. Die Grundwassersituation wird, insbesondere im Hinblick auf nahegelegene Trinkwassergewinnungsanlagen, aktuell weiter untersucht. Zu Frage 6: Eine potenzielle Gefährdung ergibt sich aufgrund der zum Teil freiliegenden Abfälle über den Direktpfad Boden-Mensch. Weiterhin besteht die Besorgnis einer Grundwassergefährdung. Momentan wird jedoch wegen der hydrogeologischen Situation nicht von einer Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlagen ausgegangen. Beprobungen des Roh- und Reinwassers ergaben keine Auffälligkeiten . Zu Frage 7: Als Sofortmaßnahme wurde der Zutritt zum Ablagerungsbereich zunächst provisorisch unterbunden (Beschilderung, provisorische Einfriedung). Zur weiteren Klärung einer möglichen Gefährdung der nahegelegenen Trinkwassergewinnungsanlagen erfolgt zurzeit eine Überprüfung des oberflächennahen Talgrundwasserleiters an einer neu zu errichtenden Flachmessstelle. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse ist über das weitere Vorgehen fachlich zu entscheiden. Bezüglich der Trinkwassergewinnung sind das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) und das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) eingebunden . Eveline Lemke Staatsministerin