Drucksache 16/1351 20. 06. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geplante Schließung der Polizeiautobahnstation Fernthal Die Kleine Anfrage 864 vom 25. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Beamtinnen und Beamten der Polizeiautobahnstation Fernthal sind für die VG Asbach und den Norden des Landkreises Neuwied ein hohes Maß an polizeilicher Präsenz, die sie oft als Unterstützung für die Polizeiinspektion Straßenhaus unter Beweis stellen. Dies wurde bereits in einer Stellungnahme, erstellt um die Jahrtausendwende, vom damaligen Innenminister Walter Zuber gegenüber der Verbandsgemeinde Asbach bestätigt. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: 1. Wie wird der Wegfall der Präsenz im Falle einer Schließung der Polizeiautobahnstation Fernthal ausgeglichen? 2. Wird die Polizeiinspektion Straßenhaus personell verstärkt? 3. Erhält die „Außenstelle“ der Polizeiinspektion Straßenhaus in der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Bezirksdienstver- stärkung und wenn ja, in welcher personellen Stärke? 4. Wird das Personal der Polizeiautobahnstation Fernthal im Falle des Wegfalls des Standortes versetzt und mit welchen beamten- rechtlichen Konsequenzen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Unabhängig von vereinzelten Unterstützungsmaßnahmen im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Straßenhaus beschränkt sich die sachliche Zuständigkeit der Polizeiautobahnstation Fernthal, wie die der übrigen rheinland-pfälzischen Polizeiautobahnstationen, auf die polizeilichen Aufgaben auf den Bundesautobahnen. Die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung sowie die Gewährleistung ausreichender polizeilicher Präsenz in der Verbandsgemeinde Asbach und den restlichen nördlichen Verbandsgemeinden des Landkreises Neuwied obliegt den Polizeiinspektionen Straßenhaus und Linz. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Betreuung des Autobahnabschnitts bis zur nördlichen Landesgrenze wird künftig von der dann alleine für den rheinlandpfälzischen Teil der Bundesautobahn „A 3“ zuständigen Polizeiautobahnstation Montabaur erfolgen. Die Polizeiautobahnstation Montabaur wird mit einer angemessenen, belastungsorientierten und auf den Dienstbezirk ausgelegten Personalstärke ausgestattet, sodass die bisherige polizeiliche Präsenz auf der Autobahn erhalten bleibt. Soweit es um die polizeiliche Präsenz im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach geht, wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen . Im Übrigen können sich benachbarte Dienststellen wie bisher auch im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen. Drucksache 16/1351 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Am Aufgabenzuschnitt und Zuständigkeitsgebiet der Polizeiinspektion Straßenhaus erfolgen keine Veränderungen. Eine personelle Verstärkung aufgrund von Veränderungen im Belastungsvolumen der Dienststelle ist gegenwärtig nicht angezeigt. Zu Frage 3: Im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach sind derzeit insgesamt vier Beamte (drei Bezirksdienstbeamte, ein Sachbearbeiter Jugendkriminalität) der Polizeiinspektion Straßenhaus zur Dienstverrichtung untergebracht. Unter Berücksichtigung des Zumessungsschlüssels, der grundsätzlich von einem Bezirksdienstbeamten pro 10 000 Einwohner ausgeht, ist die Zahl der eingesetzten Bezirksdienstbeamten für die rund 26 000 zu betreuenden Einwohner der Verbandsgemeinde Asbach sowie der Ortschaften der „Lahrer Herrlichkeit“ angemessen und bedarf keiner Veränderung. Zu Frage 4: Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizeiautobahnstation Fernthal sind Angehörige des Polizeipräsidiums Koblenz als zuständiger Polizeibehörde. Sie werden unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und der Sozialverträglichkeit sowie der Weiterverwendungswünsche auf andere Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz umgesetzt. Die Stellen der Führungskräfte der Polizeiautobahnstation Fernthal (Leiter und Vertreter) sind derzeit nur kommissarisch besetzt. Die Dienstgruppenleiter werden amtsangemessen bei anderen Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz eingesetzt. Versetzungen zu anderen Polizeibehörden oder -einrichtungen sind nicht vorgesehen. Beamtenrechtliche Konsequenzen ergeben sich im Einzelfall lediglich durch die Veränderung des Dienstortes. Roger Lewentz Staatsminister