Drucksache 16/1353 20. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Förderung von Altenheimen aus Haushaltsmitteln Die Kleine Anfrage 863 vom 29. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Titel des Landeshaushalts ermächtigen zur Zahlung von Fördermitteln für den Bau von Altenheimen in Rheinland-Pfalz? 2. Über welche sonstigen Mittel außerhalb des Landeshaushalts kann die Landesregierung oder können Mitglieder der Landesre- gierung verfügen oder disponieren, mit denen auch Altenheime gefördert werden können? 3. Welche Projekte zum Bau von Altenheimen hat das Land Rheinland-Pfalz in den letzen vier Jahren, seit 2007, aus Haushalts- mitteln oder Nicht-Haushaltsmitteln finanziell gefördert bzw. eine Förderung zugesagt oder bewilligt? 4. Für welche Projekte zum Bau von Altenheimen liegen der Landesregierung Anträge zur Förderung aus Landesmitteln oder Bit- ten um Förderung gleich welcher Art vor? 5. Für welche Projekte dieser Art liegen der Landesregierung mündliche oder schriftliche Voranfragen vor? 6. Unter welchen Bedingungen beabsichtigt die Landesregierung grundsätzlich, solche Anträge positiv zu bescheiden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit der Änderung des Landesgesetzes über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen vom 28. März 1995 sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen vom 12. Dezember 1995 durch das Landesgesetz zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und über Maßnahmen zur Entlastung des Landeshaushalts vom 10. April 2003 gibt es kein Förderprogramm der rheinland-pfälzischen Landesregierung mehr, das auf den Bau von Altenheimen ausgerichtet ist. Einrichtungen der Altenhilfe können aber im Einzelfall die Voraussetzungen von Förderprogrammen der Landesregierung erfüllen , die eine weiter gefasste Zielsetzung als den Bau von Altenheimen verfolgen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) ist hier das Mittelstandsförderungsprogramm durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zu nennen (Kapitel 08 77 Titel 662 01). Dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) stehen grundsätzlich keine Fördermittel für den Bau von Altenheimen zur Verfügung. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur fördert ausnahmsweise mit Städtebauförderungsmitteln aus Kapitel 20 06 Titel 883 15 und Kapitel 20 06 Titel 883 17 die Stadt Dahn, die auf der Grundlage des Baugesetzbuches im Rahmen einer gebietsbezogenen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme durch die Erstattung von Kosten der vereinbarten Ordnungsund Modernisierungsmaßnahmen die Errichtung einer Seniorenresidenz mit angegliedertem Ärztehaus durch einen Investor unterstützt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1353 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen (FM) gibt es keinen unmittelbaren Haushaltstitel zur Förderung von Altenheimen. Mittels der Förderinstrumente Bürgschaften und Garantien können jedoch grundsätzlich auch Altenheime gefördert werden, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind (beispielsweise die wirtschaftliche Tragfähigkeit). Zu Frage 2: Die Fördermöglichkeiten werden abschließend durch den Haushaltsgesetzgeber vorgegeben. Zu Frage 3: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung wurde im Jahr 2012 eine Einrichtung im Rahmen des Mittelstandsförderungsprogramms durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gefördert. Die Begünstigten in privatrechtlicher Organisationsform können aus Gründen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nicht genannt werden. Angaben zu Förderungen werden zur Wahrung des Datenschutzes und zur Verhinderung der Nachvollziehbarkeit immer nur als Summe dargestellt, sofern mehr als drei Betriebe gefördert wurden. Da ausschließlich ein einzelner Förderfall vorliegt, wird zur Vermeidung von Rückschlüssen von weiteren Angaben bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage abgesehen. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat der Stadt Dahn im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ehemaliges Krankenhaus in der Stadt Dahn“ für das Teilvorhaben „Einrichtung einer Seniorenresidenz mit angegliedertem Ärztehaus “ von dem vorgesehenen voraussichtlichen Fördermittelbetrag von 4,4 Mio. Euro bisher 4 Mio. Euro bewilligt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen hat die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz im Jahr 2010 für den Umbau eines Altenheims eine Bürgschaft gewährt. Nähere Informationen könnten zu Rückschlüssen auf das begünstigte Unternehmen führen und werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht genannt. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Anträge zur Förderung aus Landesmitteln oder Bitten um Förderung gleich welcher Art vor. Zu Frage 5: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen liegt eine Voranfrage zur Förderung eines Altenheims vor. Zu Frage 6: Die Förderung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung subventioniert den Zinssatz eines Darlehens. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für die Förderung durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für die Ausreichung von Bürgschaften und Garantien im Geschäftsbereich des FM müssen die maßgeblichen Voraussetzungen (siehe Antwort zu Frage 1) erfüllt sein. Malu Dreyer Staatsministerin