Drucksache 16/1362 21. 06. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Menschen mit Hör-Sehbehinderung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 870 vom 1. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen mit Hör-Sehbehinderung (Taubblindheit) gibt es in Rheinland-Pfalz – gegliedert nach Altersgruppen? 2. Wie viele Kinder mit Hör-Sehbehinderung werden aktuell an welchen Förderschulen in Rheinland-Pfalz beschult? 3. An welchen Schulen wird neben der Gebärdensprache oder der Brailleschrift auch das Lorm-Alphabet unterrichtet? 4. Ist im Rahmen des Studiums der Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Sehen oder Hören das Lorm-Alphabet verbindlicher Studieninhalt? 5. Inwieweit ist Taubblindheit Inhalt des Studiums der Förderpädagogik? 6. Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Ausbildung für Taubblindenassistenten? 7. Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Beratungsstelle für Taubblinde und wenn ja, wer trägt und finanziert diese? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zum Stichtag 6. Juni 2012 waren im Datenbestand des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung zwölf schwerbehinderte Menschen erfasst, bei denen sowohl das Merkzeichen „Bl“ (Blind) als auch das Merkzeichen „Gl“ (Gehörlos) vorliegt. Gegliedert nach Altersgruppen ergibt sich folgendes Bild: Ein Fall bei den Null- bis 20-Jährigen, ein Fall bei den 21- bis 30-Jährigen, drei Fälle bei den 41- bis 50-Jährigen, ein Fall bei den 51- bis 60-Jährigen, zwei Fälle bei den 71- bis 80-Jährigen, ein Fall bei den 81- bis 90-Jährigen sowie drei Fälle bei den älter als 90-Jährigen. Zu Frage 2: Im aktuellen Schuljahr 2011/2012 besuchen keine Kinder mit Hör-Sehbehinderung im Sinne einer Taubblindheit eine rheinlandpfälzische Schule. Zu Frage 3: Derzeit wird an keiner rheinland-pfälzischen Schule das Lorm-Alphabet unterrichtet. Zu den Fragen 4 und 5: Die Förderschwerpunkte „Hören“ (Gehörlosen-/Schwerhörigenpädagogik) und „Sehen“ (Blinden-/Sehbehindertenpädagogik) werden im Studiengang für das Lehramt an Förderschulen in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Der Vorbereitungsdienst greift diese Ausbildungsaspekte bedarfsabhängig auf. Drucksache 16/1362 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: In Rheinland-Pfalz gibt es keine Ausbildung für Taubblindenassistentinnen und -assistenten. Zu Frage 7: Die Beratung leisten der Landesverband der Gehörlosen e. V. und der Landesblinden- und Sehbehindertenverband e. V.; beide werden durch das Land finanziell für diese Arbeit gefördert. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär