Drucksache 16/1363 22. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Welpentransport Die Kleine Anfrage 872 vom 4. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Am 1. März 2012 verunglückte ein Hundetransporter mit 113 Welpen aus der Slowakei auf der A 61 bei Schifferstadt. Ich frage die Landesregierung: 1. Bis wann ist mit dem Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen Züchter, Transporter und Abneh- mer zu rechnen (bitte Angabe des momentanen Sachstands der Ermittlungen)? 2. Wie kann die Landesregierung solche nicht tiergerechten Transporte (zu junge Welpen, Tiere in schlechter Verfassung, nicht geimpft, Unterbringung im Kleintransporter nicht bedarfsgerecht etc.) in Zukunft verhindern? 3. Welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich schon getroffen? 4. Welche Kosten sind bei den Tierheimen, die die Welpen des verunglückten Hundetransporters aufgenommen und versorgt ha- ben bzw. immer noch versorgen, entstanden? 5. In welcher Höhe wird sich die Landesregierung an den in den Tierheimen entstandenen Kosten beteiligen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Staatsanwaltschaft Frankenthal führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland sowie wegen Urkundenfälschung und Betruges gegen die beiden Fahrer des Transportfahrzeugs sowie gegen die Verantwortlichen der slowakischen Exportfirma . Da alle Beschuldigten nach vorliegenden Erkenntnissen slowakische Staatsangehörige und in der Slowakei wohnhaft sind, ist beabsichtigt, ihnen im Wege der internationalen Rechtshilfe in der Slowakei rechtliches Gehör zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal rechnet mit einer weiteren Ermittlungsdauer von noch mindestens zwei bis drei Monaten. Gegen die Verantwortlichen einer Firma in Bergheim (Nordrhein-Westfalen), für die zwei Bullterrier-Welpen bestimmt waren, sind von der Staatsanwaltschaft Köln gesonderte Ermittlungen geführt worden. Zu den Fragen 2 und 3: Die für den Tierschutz zuständigen Behörden verfügen über kein eigenes Anhalte recht im Straßenverkehr, können in Zusammenarbeit mit der Polizei jedoch Kontrollen des fließenden Verkehrs vornehmen. Das Erkennen von Heimtiertransporten ist jedoch schwierig, da Heimtiere häufig in normalen Personenkraftwagen oder unauffälligen Kleintransportern transportiert werden. Das für Tierschutz zuständige Fachressort empfiehlt, sich beim Neuerwerb von Hundewelpen unbedingt über deren Herkunft zu informieren und darauf zu bestehen, auch die Elterntiere (zumindest die Hündin) und die Haltungsbedingungen kennenzulernen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1363 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nur so kann der Interessent/die Interessentin sicherstellen, dass die Welpen nicht aus möglicherweise problematischer Massenzucht kommen und auch korrekt sozialisiert wurden. Der beste Schutz gegen tierschutzwidrige Hundezuchten und Hundetransporte sind aufmerksame, kritische Kaufinteressenten, denen eine gute, transparente Herkunft ihrer Tiere wichtiger ist als der Preis. Zu Frage 4: Hierzu teilen die Tierheime mit, dass – abzüglich der Verkaufserlöse – Kosten in Höhe von ca. 59 000 Euro entstanden. Die Tierheime weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein erheblicher Mehraufwand bei der Betreuung der vielen verletzten und kranken Tiere entstand. Zu Frage 5.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass Folgekosten grundsätzlich dem Verursacher auferlegt werden sollten. Die Landesregierung fördert jedoch seit Jahren das Ehrenamt sowie Investitionen von Tierheimen. Im Jahr 2010 wurden für Investi - tionen in rheinland-pfälzische Tierheime Bewilligungen in Höhe von insgesamt 412 482 Euro ausgesprochen. Im Jahr 2011 waren es Bewilligungen von insgesamt 557 853 Euro. Für die Unterhaltung von Tierheimen betrug die finanzielle Unterstützung in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 49 000 Euro. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär