Drucksache 16/1365 22. 06. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juli 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Margit Mohr (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Anträge und Förderungen in den Förderprogrammen des Investitionsstocks und der Dorferneuerung im Landkreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 866 vom 30. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Sowohl der gezielte Einsatz der finanziellen Mittel aus dem Investitionsstock als auch aus der Dorferneuerung sind wichtige Förderbeiträge zur strukturellen und nachhaltigen Entwicklung der Kommunen unseres Landes. Beide Förderprogramme stellen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der gemeindlichen Infrastruktur dar. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Verfahren und aufsichtsbehördliche Prüfungen liegen üblicherweise den beiden genannten Antragsverfahren und Ent- scheidungen zugrunde? 2. Welche kommunalen Fördermaßnahmen wurden im Rahmen beider Förderprogramme im Landkreis Kaiserslautern in den Jah- ren 2008 bis 2011 beantragt und welche dieser Maßnahmen wurden bewilligt? 3. Welche kommunalen Fördermaßnahmen wurden im Programmjahr 2012 in den Förderbereichen des Investitionsstocks und der Dorferneuerung bereits bewilligt und welche kommunalen Fördermaßnahmen sind insgesamt im Investitionsstock und der Dorferneuerung für eine Bewilligung im Programmjahr 2012 vorgesehen und zu welchem Zeitpunkt ist mit deren Bewilligung zu rechnen? Bitte die Fragen 2 und 3 in Bezug auf Fördermaßnahmen und Ortsgemeinden getrennt auflisten (ohne KP II) sowie die Gesamtkosten und beabsichtigten Zuwendungen der einzelnen Maßnahmen benennen. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Grundlagen für die Beantragung, Prüfung und Bewilligung der Zuweisungen aus dem Investitionsstock und dem Dorferneuerungsprogramm sind §§ 2 Abs. 1 und 3 und 18 Abs. 1 Nr. 6 und 10 des Landesfinanzausgleichsgesetzes i. d. F. vom 1. Januar 2012 i. V. m. der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen aus dem Investitionsstock (VV-IStock) vom 16. Februar 2011 und der Verwaltungsvorschrift über die Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf) i. d. F. vom 27. August 2010 sowie §§ 23 und 44 Landes - haushaltsordnung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Vor dem Hintergrund, dass beide Programme regelmäßig überzeichnet sind, ist neben der Erfüllung aller Fördervoraussetzungen insbesondere die von den Landkreisen im Antragsverfahren eingeräumte Priorität des jeweiligen Antrags maßgebend dafür, ob vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur eine Bewilligung ausgesprochen werden kann. Zu den Fragen 2 und 3: Die erbetenen Informationen können den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Übersichten entnommen werden. Roger Lewentz Staatsminister Drucksache 16/1365 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Anlage 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1365 3 Drucksache 16/1365 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1365 5 Anlage 3