Drucksache 16/1366 22. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuchs zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der Künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz – KiwunschG) Die Kleine Anfrage 869 vom 30. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Kinder sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Nachdem seit 2004 in der GKV versicherte Paare mit Kinderwunsch jedoch mindestens 50 % der Kosten der künstlichen Befruchtung selber bezahlen müssen, ist es zum deutlichen Rückgang der Behandlungszahlen gekommen. Damit die Erfüllung des Kinderwunsches nicht länger von den finanziellen Möglichkeiten der Paare abhängig ist, hat der Bundesrat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 den Entwurf eines Kinderwunschförderungsgesetzes beschlossen. Die Bundeskanzlerin hat am 18. April 2012 dem Bundestagspräsidenten den Entwurf zugesandt, um eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat bei o. g. Gesetz abgestimmt? 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Gesetzentwurf? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Ge- währung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29. März 2012? 4. Inwieweit wird ich Rheinland-Pfalz gemäß Ziffer 5 der Richtlinie durch Ausführung eigener Fördermaßnahmen in finanziell mindestens gleicher Höhe wie der Bund beteiligen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In der 893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012 wurde dem Gesetzentwurf zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der Künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz ) mit großer Mehrheit und den Stimmen von Rheinland-Pfalz zugestimmt. Die Bundesregierung hat in der Drucksache 17/9344 vom 18. April 2012 den Gesetzentwurf abgelehnt. Der Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Wann dieser dort beraten wird, ist aktuell nicht bekannt. Zu 2.: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig 75 Prozent der Kosten der Maßnahmen der künst lichen Befruchtung, die beim Versicherten durchgeführt werden, übernehmen sollen. 25 Prozent dieser Kosten sollen den Krankenkassen aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Die Kostenbeteiligung der betroffenen Paare würde mit einer solchen Regelung von 50 Prozent auf 25 Prozent sinken. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1366 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zum Kinderwunschförderungsgesetz stets unterstützt. Unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage in den Ländern gewährleistet die Regelung Planungssicherheit für die betroffenen Paare, da er als Rechtsanspruch eine finanzielle Unterstützung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch garantiert. Die bisherigen Erfahrungswerte aus Sachsen-Anhalt und Sachsen – den beiden einzigen Ländern, in denen ein Landesförderprogramm für die künstliche Befruchtung aufgelegt wurde – haben gezeigt, dass mit einer hohen Inanspruchnahme der Fördergelder gerechnet werden muss. In Anbetracht dieser Entwicklung kann nicht garantiert werden, dass alle Länder diese Mittel dauerhaft bereitstellen können. Zu 3.: Die Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29. März 2012 wird von der Landesregierung kritisch bewertet. Der Ansatz einer Unterstützung ungewollt kinderloser Paare wird zwar grundsätzlich begrüßt, denn die Förderrichtlinie sieht ein Maßnahmenbündel von präventiver Aufklärung über eine Stärkung der psychosozialen Beratung bis hin zur Verbesserung von Adoptionsbedingungen vor. Anders als es die gesetzliche Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt, werden zudem vier statt drei Versuche der künstlichen Befruchtung unterstützt. Die zu engen Vorgaben der Förderrichtlinie werden jedoch abgelehnt, da der Bund nur dort Mittel zur Verfügung stellen wird, wo sich die Länder mit einem eigenen Anteil in mindestens gleicher Höhe wie der Bund beteiligen. Die Länder haben unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten, um eine Förderung der ungewollt kinderlosen Paare zu ermöglichen. Es würde zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung von Paaren in den Ländern führen, die aufgrund einer Entscheidung des Parlaments als für den Haushalt verantwortliches Gremium keine eigenständige Unterstützungsleistung erbringen können . Diese Paare würden doppelt benachteiligt, da sie nicht nur nicht in den Genuss einer Länderförderung kommen würden, sondern zudem auch keinen Anspruch auf einen Bundeszuschuss hätten. Das kann nicht im Sinne einer bundesweit einheitlichen Kampagne zur Unterstützung kinderloser Paare sein. Nach Nummer 2 Absatz 2 der Richtlinie besteht zudem kein Rechtsanspruch der Betroffenen auf Gewährung einer Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Gewährung von Unterstützungsleistungen erfolgt demnach vorbehaltlich einer Ermessenentscheidung der zuständigen Stelle und abhängig von der Kassenlage auch des Bundes. Eine solche Regelung gewährt den betroffenen Paaren keinerlei Planungssicher - heit. Zu 4.: Rheinland-Pfalz favorisiert den Weg einer bundeseinheitlichen Lösung, wie er im Entwurf des Kinderwunschgesetzes skizziert ist, der gesetzlich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch fixiert ist. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Initiativen der Länder im Bundesrat konsequent fortgesetzt werden, um die Einschränkungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004 zumindest teilweise wieder zurückzunehmen . Nach Auffassung von Rheinland-Pfalz sollten weitere 25 Prozent der Kosten der ersten drei Versuche je zur Hälfte vom Bundesfamilienministerium und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – also je 12,5 Prozent. Dadurch würde der Eigenanteil der betroffenen Paare von 50 Prozent auf 25 Prozent sinken, wie das bereits im Gesetzentwurf des Kinderwunschförde - rungsgesetzes der Fall ist. Der hierin vorgesehene Anteil des Bundesfamilienministeriums entspricht in etwa dem Haushaltsansatz, den das Bundesfamilienministerium für Maßnahmen im Sinne der in der Antwort zu Frage 3 angesprochenen Richtlinie zur Verfügung hat. Malu Dreyer Staatsministerin