Drucksache 16/1367 25. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Fred Konrad und Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Europäischer Sozialfonds – Förderphase ab 2014 Die Kleine Anfrage 868 vom 31. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: 2014 beginnt eine neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds. Politikfelder und Schwerpunkte für die Förderung können neu ausgerichtet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir für die Förderperiode ab 2014: 1. Welche inhaltlichen und fördertechnischen Vereinbarungen gibt es seitens der EU für die neue Förderperiode des ESF? Welche Schwerpunkte sind vorgesehen? 2. Wie fließen die Ergebnisse und Erfahrungen aus der auslaufenden Förderperiode in die neue Programmplanung ein? 3. Wie sieht der Zeitplan für die Erstellung des operationellen Programms und die Abstimmungsverfahren mit Bund und EU-Kom- mission aus? 4. Welche Schwerpunkte sieht die Landesregierung für die kommende Förderperiode und wann und in welcher Form werden die Ressorts und die Sozialpartner in die Programmentwicklung einbezogen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen die Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission (KOM) vor. Diese werden derzeit noch in der Ratsarbeitsgruppe beraten. Der mehrjährige Finanzrahmen 2014 bis 2020, der Grundlage für die finanzielle Ausgestaltung der Fonds ist, ist ebenso noch nicht beschlossen. Die Verordnungsvorschläge der KOM sehen für alle Fonds auf Grundlage der Strategie „Europa 2020“ eine stärkere thematische Konzentration vor. Dies bedeutet, dass weniger nationale beziehungsweise regionale Spielräume bei der inhaltlichen Ausrichtung der operationellen Programme bestehen werden. In den stärker entwickelten Regionen – zu denen Rheinland-Pfalz zählt – sollen 80 Prozent der Mittel auf bis zu vier von 18 Investitionsprioritäten konzentriert werden. Darüber hinaus sind mindestens 20 Prozent der Mittel eines operationellen Programms für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ vorzusehen. Damit soll der Europäische Sozialfonds zum Kernziel Armutsbekämpfung der Strategie „Europa 2020“ beitragen. Die bisherigen Aktivitäten in der Prioritätsachse C dieser Förderperiode in Rheinland-Pfalz lassen sich diesem Ziel bereits zuordnen (zum Beispiel Projekte zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Qualifizierung von Langzeitleistungsbeziehenden im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch), insofern handelt es sich dabei nicht um ein neues Ziel. Diese Anforderung muss auch in Verbindung mit Art. 162 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gesehen werden, nach dem der Europäische Sozialfonds ein beschäftigungspolitisches Instrument ist. Zudem dürfen sämtliche durch den Europäischen Sozialfonds finanzierte Vorhaben nicht an die Stelle von staatlichen Strukturausgaben (oder diesen gleichwertigen Leistungen) treten (Additionalitätsprinzip ). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1367 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Die Erstellung des operationellen Programms (OP) im Europäischen Sozialfonds für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 wird auf der Grundlage verschiedener wissenschaftlicher Analysen zur sozio-ökonomischen Struktur, Stärken und Schwächen sowie den effektiven Bedarfen erfolgen. Dabei wird auf die bisherigen Fortschreibungen der sozio-ökonomischen Analyse in den jährlichen Durchführungsberichten und die Erkenntnisse im Rahmen der Halbzeitbewertung des Europäischen Sozialfonds in dieser Förderperiode zurückgegriffen. Zu 3.: Sommer 2012: Abstimmung mit den Ressorts. Spätsommer/Herbst 2012: Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner, Redaktion des operationellen Programms. Ende 2012: Einigung auf europäischer Ebene über den mehrjährigen Finanzrahmen und die kohäsionspolitischen Legislativvorschläge. Ende 2012: Abstimmung der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Kommission und Bundesrepublik Deutschland . Frühjahr 2013: Prüfung aller deutschen operationellen Programme durch den Bund (Kohärenz, Übereinstimmung mit Partnerschaftsvereinbarung). Juni 2013: Formale Übermittlung der Partnerschaftsvereinbarung und aller deutschen operationellen Programme an die KOM zur Prüfung und Genehmigung. Zu 4.: Inhaltlich wurde mit der Halbzeitbewertung und dem an die KOM bis zum 30. Juni 2012 noch zu übermittelnden Entwurf des Durchführungsberichts 2011 die Aktualität der bisherigen Interventionsstrategie bestätigt. Insofern geht die Landesregierung von keinen wesentlichen inhaltlichen Veränderungen aus, wobei durch die Vorgaben zur Konzentration veränderte Schwerpunktsetzungen in der finanziellen Ausstattung einzelner Interventionsbereiche nötig werden können. Die Einbindung der Ressorts und der Wirtschafts- und Sozialpartner erfolgt nach Abschluss der notwendigen Vorarbeiten zu dem in der Antwort zu Frage 3 genannten Zeitpunkt, das konkrete Format der Einbindung ist noch nicht abschließend festgelegt. Malu Dreyer Staatsministerin