Drucksache 16/1369 26. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Fred Konrad und Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Europäischer Sozialfonds – Förderphase von 2007 bis 2013 Die Kleine Anfrage 867 vom 31. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste beschäftigungspolitische Instrument der Europäischen Union. Das Hauptziel des ESF besteht in der Unterstützung der Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Außerdem sollen diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben, aber dennoch ihre beruflichen Chancen verbessern müssen, durch Bildungsmaßnahmen gefördert werden . Zur aktuellen Förderphase von 2007 bis 2013 fragen wir: 1. Wie ist der Umsetzungsgrad entlang der einzelnen Prioritätsachsen A bis C und der Aktionen 1 bis 9 in der aktuellen Förder- periode? 2. Welche Zielgruppen wurden/werden in welchem Ausmaß gefördert (TN-Zahl, Mittel/%-Anteil an den Maßnahmen)? 3. Mit welchen Programmen und Maßnahmetypen werden die Prioritätsachsen des ESF umgesetzt? 4. Wie viele Projekte und wie viele Träger wurden bisher gefördert mit welchem Finanzvolumen? 5. Wie gestaltet sich der Mittelabfluss entlang der einzelnen Prioritätsachsen? 6. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Mittel bis zum Ablauf der Förderperiode komplett verausgabt werden? Wenn nein, wo sieht die Landesregierung noch Spielraum bzw. Handlungsbedarf? 7. Wie gestaltet sich die Kofinanzierung durch die Partner (Jobcenter, Agentur, Kommunen, Betriebe, etc.) (bitte Mittel und %-An- teile angeben)? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum Stichtag 31. Dezember 2011 lag der finanzielle Umsetzungsstand in den drei materiellen Prioritätsachsen bei insgesamt 60,3 Prozent (bezogen auf die bewilligten Mittel). In der Prioritätsachse A konnten bis zu diesem Tag 33,5 Prozent der für die Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt werden, in der Prioritätsachse B waren es 56 Prozent und in der Prioritätsachse C lag der Umsetzungsstand bei 78 Prozent (siehe Tabelle 1 im Anhang). Die materielle Umsetzung in den einzelnen Prioritätsachsen gestaltet sich mit Blick auf die programmseitig definierten Outputindikatoren wie in den Tabellen 2, 3 und 4 im Anhang dargestellt. Zu 2.: Aussagen zur Erreichung von spezifischen Zielgruppen, sofern sie programmseitig näher definiert wurden, sind bereits in den zu Frage 1 dargestellten Outputindikatoren auf Aktionsebene enthalten. Einen Überblick über die Erreichung spezifischer Zielgruppen nach Erwerbsstatus, Alter, Qualifikation und weiteren Merkmalen gibt Tabelle 5 im Anhang. Die entsprechenden Daten sind jeweils geschlechtsspezifisch ausgewiesen und prozentuiert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juli 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1369 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Anteile einzelner Zielgruppen an den ESF-Mitteln und Projekten ergeben sich aus der Struktur des operationellen Programms. So richten sich die Projekte der Prioritätsachse A an Beschäftigte und Unternehmen, die Prioritätsachse B zielt schwerpunktmäßig auf die Verbesserung des Humanvermögens in den Bereichen berufliche Bildung und Weiterbildung und die Prioritätsachse C dient der Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung benachteiligter Personen. Die konkreten Anteile der jeweiligen Prioritätsachsen an der bisherigen Umsetzung des operationellen Programms sind in den Antworten zu den Fragen 1, 4 und 5 aufgeführt. Zu 3.: Der ESF wird aktuell (im Jahr 2012) über insgesamt 21 Förderansätze umgesetzt, von denen jeweils neun auf den Aktionsbereich der Prioritätsachsen A und B sowie drei auf den Bereich der Prioritätsachse C entfallen (siehe Tabelle 6 im Anhang). Zu 4.: Seit Beginn der operativen Umsetzung des operationellen Programms im Jahr 2009 wurden bis einschließlich 2011 insgesamt 1102 Projekte gefördert. Eine Aufteilung auf Jahre und Prioritätsachsen ist in der Tabelle 7 im Anhang dargestellt. Eine differenzierte Aufteilung der jährlichen Förderung nach Projektträgern und Projekten ist dem auf der Homepage des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz vorhandenen Verzeichnis der Begünstigten *) zu entnehmen. Insgesamt verteilen sich die bis 2011 umgesetzten Projekte auf 216 verschiedene Zuwendungsempfänger (Projektträger). Zu 5.: Bis zum 31. Dezember 2011 konnten in den Prioritätsachsen A bis C etwa 44,6 Mio. Euro der insgesamt für die Förderperiode zur Verfügung stehenden 109,2 Mio. Euro verausgabt werden. Damit sind bis Ende 2011 knapp 41 Prozent der ESF-Mittel der laufenden Förderperiode verausgabt worden. In der Prioritätsachse A wurden bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 17,9 Prozent der verfügbaren ESF-Mittel verausgabt, in der Prioritätsachse B 33,6 Prozent und in der Prioritätsachse C 59,2 Prozent (siehe Tabelle 8 im Anhang). Der niedrige Umsetzungsstand in der Prioritätsachse A soll besonders durch die Verstärkung der betrieblichen Qualifizierung von Beschäftigten verbessert werden. Der bisher niedrige Umsetzungsstand geht vornehmlich auf die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die betriebliche Weiterbildung zurück. Da Fachkräftesicherung mittlerweile auch von Unternehmen verstärkt betrieben wird, geht die Landesregierung auch mit Blick auf die gesteigerte Inanspruchnahme des Förderansatzes „Qualischeck“ von einer verstärkten Umsetzung dieser Prioritätsachse zum Ende der Umsetzung dieser Prioritätsachse (geplant: 31. Dezember 2014) aus. In der Prioritätsachse B liegt der Umsetzungsstand im Plan, die weitere Umsetzung soll bis zum 30. Juni 2014 wie bisher mit leichten inhaltlichen Modifikationen erfolgen. Der hohe Umsetzungsstand in der Prioritätsachse C ist durch einen verstärkten Mitteleinsatz zur Abfederung der Folgen der Finanz - und Wirtschaftskrise für den SGB II–Bereich zu Beginn der Förderperiode entstanden. Dieser Mitteleinsatz wurde sukzessive verringert. Im Jahr 2011 hat sich gezeigt, dass die Jobcenter (als wesentlicher Kofinanzierungspartner in dieser Prioritätsachse) aufgrund der Kürzungen im Eingliederungstitel (EGT) durch die Bundesregierung erhebliche Probleme mit der Kofinanzierung hatten. Diese Entwicklung hat sich durch weitere Kürzungen im EGT und der verschärften Kriterien für die Genehmigung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) (die Struktur der überwiegenden Anzahl der Projekte ist auf die Erweiterung von AGH-Stellen um Qualifizierungsanteile ausgerichtet) fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Mittel bis zum geplanten Ende der Umsetzung in dieser Prioritätsachse (30. Juni 2014) ausreichen werden. Zu 6.: Die Landesregierung geht davon aus, dass die ESF-Mittel der Förderperiode 2007 bis 2013 komplett verausgabt werden. Die Umsetzung von Vorhaben in dieser Förderperiode kann bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Die aktuelle Finanzplanung für die Jahre 2013 und folgende sind der Tabelle 9 im Anhang zu entnehmen. Diese Finanzplanung erfolgt auf Grundlage der Überlegung, dass die Umsetzung in der Prioritätsachse A bis zum 31. Dezember 2014 und in den Prioritätsachsen B und C bis zum 30. Juni 2014 erfolgen wird. Kann die Mittelbindung nicht wie geplant erfolgen, ist einer Verlängerung dieser Zeiträume bis längstens zum 31. Dezember 2015 möglich. Zudem erfolgt vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus bisherigen Förderperioden eine Überbindung, da bei den Vorhaben in der Regel nicht 100 % der bewilligten Mittel abgerechnet werden. Der Grad der Auslastung in bisher abgeschlossenen Projekten wird als Maßstab für die notwendige Überplanung verwendet (Gesamt derzeit: 86,34 Prozent). Diese Kalkulation wird regelmäßig aktualisiert, um die weitere Finanzplanung nachzusteuern. Durch die jährliche Generierung von Vorhaben bestehen genug Steuerungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer tatsächlichen Überbuchung. 2 *) Http://esf.rlp.de/index.php?id=1584. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1369 Zu 7.: Insgesamt konnten bis Ende 2011 gut 73 Mio. Euro an öffentlichen und privaten Kofinanzierungsmitteln verausgabt werden. Den größten Anteil daran hatten mit etwa 48 Millionen Euro beziehungsweise 40,82 Prozent Bundesmittel inklusive der Mittel der SGB II-Leistungsträger. Knapp 20 Millionen Euro (16,74 Prozent) stammen aus kommunalen und Landesmitteln, gut 5,3 Millionen Euro (4,53 Prozent) entfallen auf private, das heißt nicht öffentlich-rechtliche Finanzierungsquellen (siehe Tabelle 10 im Anhang). Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Anteil der Kofinanzierung aus öffentlich-rechtlichen wie privaten Mitteln an den Gesamtausgaben der Projekte mit etwa 62 Prozent deutlich über den programmseitig geplanten 50 Prozent liegt, der durchschnittliche ESF-Interventionssatz dementsprechend mit knapp 38 Prozent geringer ausfällt als im operationellen Programm kalkuliert. Malu Dreyer Staatsministerin 3 Drucksache 16/1369 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1369 5 Drucksache 16/1369 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1369 7 Drucksache 16/1369 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1369 9 Drucksache 16/1369 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10