Drucksache 16/137 15. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Auflösung des OLG Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Die Kleine Anfrage 85 vom 25. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Anschluss an meine Kleine Anfrage 2 *) vom 18. Mai 2011 frage ich die Landesregierung: 1. Wie setzt sich im Einzelnen die Arbeitsgruppe zusammen, welche die Rahmenbedingungen der Bildung eines Oberlandesgerichts Rheinland-Pfalz und einer Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz erarbeiten soll? 2. Ist diese Arbeitsgruppe ein Beschlussgremium, dem eine Mitbestimmungsbefugnis eingeräumt ist? 3. Welche Vorgaben gibt es für die Arbeit der Arbeitsgruppe, die seitens des Ministeriums als unumstößlich angesehen werden? 4. Mit welchen Themen wird sich die Arbeitsgruppe im Einzelnen befassen? 5. Ausgehend davon, dass lt. Medienberichten eine Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens Anfang 2012 erfolgen soll und dieses bis zur Sommerpause 2012 abgeschlossen sein soll; wie verfährt die Landesregierung mit frei werdenden Stellen bei den beiden von der Auflösung bedrohten Behörden? Wie viele Stellen im richterlichen/staatsanwaltlichen bzw. im nicht-richterlichen Dienst stehen infolge Eintritts in den Ruhestand der derzeitigen Stelleninhaber bis 30. Juni 2012 zur Wiederbesetzung an (bitte nach Besoldungs - bzw. Entgeltgruppen darstellen)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Zusammenführung des Oberlandesgerichts Koblenz und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken sowie der Generalstaatsanwaltschaften Koblenz und Zweibrücken gehören der Minister und die Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz, der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken und der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Koblenz, der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und der ständige Vertreter des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken sowie die Vorsitzenden der örtlichen Personalvertretungsgremien der beiden Oberlandesgerichte und der beiden Generalstaatsanwaltschaften, zudem je ein Vertreter der Präsidien der Oberlandesgerichte an. Daneben kann die Kommission weitere Persönlichkeiten zur Beratung hinzuziehen. Zu Frage 2: Die Kommission ist ein Beratungsgremium. Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht auch in der Justiz strukturelle Reformen nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse als unumgänglich an. Im Hinblick auf die Größe anderer Oberlandesgerichtsbezirke und Generalstaatsanwaltschaften sowie vorhandene Doppelstrukturen sollen die Generalstaatsanwaltschaften in Zweibrücken und Koblenz zu Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/31. Drucksache 16/137 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode einer „Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz“ zusammengeführt werden. Die Oberlandesgerichte in Zweibrücken und Koblenz sollen zu einem für das ganze Land zuständigen „Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz“ mit Präsidialsitz in Zweibrücken vereinigt werden. Dieses wird in Koblenz weiterhin einen Standort haben und mit Senaten vertreten sein. Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird es nicht geben. Zu Frage 4: Die Kommission wird mit breitem Sachverstand Vorschläge zur Gestaltung der Zusammenführung erarbeiten. Unter ihrer Einbeziehung werden anschließend die entsprechenden Gesetzentwürfe mit der erforderlichen Sorgfalt vorbereitet werden. Maßgeblichen Raum werden die Beratungen zu der Frage einnehmen, welche Einsparpotenziale sich durch den Wegfall von Doppelstrukturen ergeben. Daneben werden aber auch Fragen der räumlichen Unterbringung und IT-Anwendungen, der Zuschnitt der Einzugsbereiche der Gerichte sowie die Themen Frauenförderung und Gestaltung von Teilzeitarbeitsverhältnissen eine Rolle spielen. Zu Frage 5: Bei dem Oberlandesgericht Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz werden bis zum 30. Juni 2012 durch Eintritt in den Ruhestand der derzeitigen Stelleninhaber drei Stellen für Richterinnen oder Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 2) sowie eine Stelle für eine Amtsinspektorin oder einen Amtsinspektor (Besoldungsgruppe A 9) frei. Über die Wiederbesetzung dieser frei werdenden Stellen wird nach Maßgabe dienstlicher Erfordernisse, des Geschäftsanfalls und unter Berücksichtigung der Überlegungen zur Zusammenführung der beiden Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften entschieden. Jochen Hartloff Staatsminister