Drucksache 16/1372 27. 06. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Zukunft der kleinen Realschulen plus in der Südwestpfalz Die Kleine Anfrage 875 vom 4. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass jede siebte Realschule plus in Rheinland-Pfalz mit ihren Eingangsklassen im laufenden Schuljahr die Mindestgröße, die das Schulgesetz vorsieht, nicht mehr erreichen wird. Das Ministerium hatte bereits die Auskunft erteilt, dass es sich um Schulen in strukturschwachen Regionen handeln würde und hat die Realschule plus in Wallhalben genannt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie sehen die Anmeldezahlen bei den Realschulen plus im Landkreis Südwestpfalz und wie die der Integrierten Gesamtschulen und der Gymnasien der Stadt Pirmasens und der Stadt Dahn im Vergleich aus (bitte Anmeldezahlen für 2012/2013 mit den Vergleichszahlen der letzten zehn Jahre)? 2. Welche Realschulen plus im Landkreis Südwestpfalz erreichen die Mindestgröße bei den Eingangsklassen, die das Schulgesetz vorsieht, im laufenden Schuljahr nicht mehr? Wie sieht die Entwicklung in den kommenden Jahren aus? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Fortbestand jener Realschulen plus, die kontinuierlich die Mindestgröße bei den Eingangsklassen nicht erreichen? Wird die Landesregierung die Schließung kleinerer Realschulen plus anordnen? 4. Wie wird die Landesregierung Schülern im Landkreis Südwestpfalz den wohnortnahen Besuch einer Realschule plus zukünftig gewährleisten? 5. Ist das Land bereit, für den Erhalt kleinerer Realschulen plus den Kommunen als Träger zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um diese zu erhalten bzw. mit welchen zusätzlichen Mitteln kann die Kommune für die Trägerschaft der Schulen rechnen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In § 13 Abs. 2 SchulG ist die Regelzügigkeit von Realschulen plus, unabhängig von der Schulform, auf mindestens drei Züge festgelegt . Gleichzeitig tragen die schulgesetzlichen Regelungen den infrastrukturellen Bedürfnissen des Flächenlandes Rheinland-Pfalz Rechnung, indem sie bei einzelnen Schulen aus Gründen der Siedlungsstruktur Ausnahmen von der Mindestgröße erlauben (§ 13 Abs. 4 SchulG) bzw. eine Fortführung von Schulen ermöglichen, wenn diese die Mindestgröße von drei Zügen nur vorübergehend nicht erreichen (§ 13 Abs. 5 SchulG). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Anmeldezahlen der amtlichen Schulstatistik für die letzten zehn Jahre sind der Anlage zu entnehmen. Für das Schuljahr 2012/2013 liegen vorläufige Zahlen, Stand 20. Juni 2012, vor. Drucksache 16/1372 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Folgende Realschulen plus im Landkreis Südwestpfalz erreichten im Schuljahr 2011/2012 nicht die nach § 13 Abs. 2 SchulG geforderte Dreizügigkeit in Klassenstufe 5: – Grund- und Realschule plus Vinningen mit 30 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2012/2013: 41 Anmeldungen), – Realschule plus Rodalben mit 37 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2012/2013: 35 Anmeldungen), – Realschule plus Hauenstein mit 26 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2012/2013: 51 Anmeldungen), – Realschule plus Wallhalben mit 20 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2012/2013: 20 Anmeldungen). Diese Schulen waren bis zum Schuljahr 2008/2009 Regionale Schulen und hatten bereits bei der Überführung in Realschulen plus nach § 2 Abs. 2 SchulstrukturEinfG zum Schuljahr 2009/2010 die Dreizügigkeit nicht erreicht. Die genaue Entwicklung der Schülerzahlen in den kommenden Jahren ist schwer prognostizierbar. Für den Landkreis Südwestpfalz ist insgesamt mit einem Schülerrückgang zu rechnen. Wie sich die Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schularten verteilen, ist letztlich von dem Wahlverhalten der Eltern abhängig. Zu Frage 3: Bei Realschulen plus, die die Mindestgröße dauerhaft nicht erreichen, muss von der Schulaufsicht das Vorliegen siedlungsstruktureller Gründe geprüft und über den weiteren Bestand der Schule entschieden werden. Hierbei handelt es sich immer um eine einzelfallbezogene Entscheidung. Lokale und regionale Entwicklungen müssen dabei berücksichtigt werden, sodass keine pauschalen Schlussfolgerungen über die genaue Zahl von Schulen möglich ist, die entweder wegen Unterschreitung der Mindestzügigkeit aufzuheben oder aus siedlungsstrukturellen Gründen zu erhalten sind. Die Landesregierung wird diese Entscheidungen unter Beachtung der regionalen Schulentwicklungsplanung treffen. Zu Frage 4: Die Erreichbarkeit einer Realschule plus für alle Schülerinnen und Schüler einer Region ist wesentliches Kriterium bei der Prüfung, ob siedlungsstrukturelle Gründe für einen Fortbestand einer Realschule plus vorliegen. Zu Frage 5: Die Aufteilung der für den Schulbetrieb entstehenden Kosten zwischen dem Land und den kommunalen Schulträgern ist in den §§ 74 und 75 SchulG geregelt. Es ist nicht beabsichtigt, diese Regelungen zu ändern. Doris Ahnen Staatsministerin